Immobilien zum Mieten in Gründau

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Das Wichtigste zum Mieten in Gründau

Gründau steht nicht unter der Mietpreisbremse; bei Mieterhöhungen im Bestand gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Wer später kauft, plant in Hessen 6 % Grunderwerbsteuer ein.

Quelle: Haufe Immobilien; Mietpreisbremse HessenQuelle: Hessen Finanzen; Grunderwerbsteuer 6 Prozent

Was bedeutet „keine Mietpreisbremse“ für Ihren Neuvertrag?

Bei Neuvermietung greift die Deckelung auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete hier nicht. Die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % gilt nur in den 49 MiSchuV-Kommunen — in Gründau bleibt es bei 20 % in drei Jahren. Prüfen Sie Erhöhungsverlangen trotzdem auf Vergleichsmiete und Form.

Quelle: Haufe Immobilien; Kappungsgrenze Hessen

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) — Nachweis für den Zugang zu öffentlich geförderten Wohnungen — beantragen Sie bei der zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Der Main-Kinzig-Kreis verweist Wohnungssuchende an die Kommune; Formulare und Beratung holen Sie im Rathaus Gründau ein.

Quelle: Main-Kinzig-Kreis; Wohnberechtigungsschein

Wie kommen Sie ohne Zug nach Gelnhausen?

Der Bahnhof Gründau-Lieblos ist ausgebaut, die Strecke nach Gelnhausen aber seit Juli 2024 gesperrt. Bis zur technischen Freigabe um Ostern 2026 fährt Schienenersatzverkehr; aktuelle Buszeiten nennt die Hessische Landesbahn. Kita: ab drei Jahren bis zu sechs Stunden täglich landesweit beitragsfrei.

Quelle: Deutsche Bahn; Bahnstrecke LieblosQuelle: Hessen Sozial; Kita-Beitragsfreiheit

Bundesland Hessen:

  • Grunderwerbsteuer: 6 %
  • Hessengeld: Landesförderung Eigentum (Erstkauf selbstgenutzt) — siehe Quelle
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Verordnungskulisse; Verlängerung streitig (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Gründau

  • Gilt in Gründau die Mietpreisbremse?
  • Ist Gründau angespannter Wohnungsmarkt?
  • Deckelung bei Neuvermietung?

Nein. Die hessische Mieterschutzverordnung erfasst 49 Kommunen — Gründau steht nicht auf der Liste. Bei Neuvermietung greift die Begrenzung auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete hier nicht.

Quelle: Haufe Immobilien; Mietpreisbremse Hessen

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Gründau?
  • Dürfen Mieten um 15 oder 20 Prozent steigen?
  • Wie oft darf die Miete erhöht werden?

In Gründau gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % innerhalb von drei Jahren. Die Absenkung auf 15 % gilt nur in den ausgewiesenen MiSchuV-Kommunen. Zusätzlich muss die neue Miete im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete bleiben.

Quelle: Haufe Immobilien; Kappungsgrenze Hessen

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Gründau?
  • Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?
  • Wer ist für den WBS zuständig?

Den Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie bei der Gemeindeverwaltung. Der Main-Kinzig-Kreis verweist Wohnungssuchende an die Kommune; dort erhalten Sie Formulare und Beratung. Der Schein weist Anspruch auf öffentlich geförderte Wohnungen nach.

Quelle: Main-Kinzig-Kreis; Wohnberechtigungsschein

  • Was kosten Kita-Beiträge für Mieter-Familien in Gründau?
  • Gibt es Beitragsübernahme durch das Jugendamt?
  • Ab wann ist der Kindergarten beitragsfrei?

Ab drei Jahren bis zur Einschulung sind bis zu sechs Stunden täglich landesweit beitragsfrei. Längere Zeiten bleiben lokal kostenpflichtig. Bei geringem Einkommen kann das Jugendamt des Main-Kinzig-Kreises Gebühren ganz oder teilweise übernehmen — Antrag über Kommune oder Jugendamt.

Quelle: Hessen Sozial; Kita-BeitragsfreiheitQuelle: Mit Kind und Kegel; Kita-Gebührenübernahme

  • Wie pendle ich aktuell ohne Zug von Gründau?
  • Was gilt für den Bahnhof Lieblos?
  • Wann endet der Schienenersatzverkehr?

Zwischen Gründau-Lieblos und Gelnhausen fahren bis zur Streckenfreigabe um Ostern 2026 Ersatzbusse statt Züge. Der Bahnhof Lieblos wurde zum Kreuzungsbahnhof ausgebaut. Aktuelle Verbindungen: Hessische Landesbahn und RMV-Auskunft.

Quelle: Deutsche Bahn; Schienenersatzverkehr

  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
  • Welcher Hebesatz gilt in Gründau für Eigentümer?
  • Betrifft mich die neue Grundsteuer als Mieter?

Die Grundsteuer dürfen Vermieter über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für die neue Grundsteuer (ab 2025) setzt Gründau den Hebesatz B auf 200 % (Flächen-Faktor-Verfahren Hessen). Ob und wie sich Ihr Anteil ändert, zeigt die Abrechnung.

Quelle: IHK Gießen-Friedberg; Hebesatz 2025Quelle: Finanzamt Hessen; Grundsteuer B

  • Bis wann kommt der Wärmeplan — betrifft das Mieter?
  • Muss ich meine Heizung wegen des Wärmeplans wechseln?

Gründau arbeitet in der Initiative „Kommunale Wärme im MKK“; Planpflicht bis 30. Juni 2028. Der Plan ist eine Orientierung für die Kommune und Eigentümer — keine unmittelbare Pflicht für Mieter, die Heizung zu tauschen. Änderungen an der Heizung regelt der Vermieter im Rahmen von Gesetz und Mietvertrag.

Quelle: Stadt Langenselbold; Wärmeplanung MKK

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