Camping und Gastronomie, Leitbetrieb in exponierter Lage - östliches Niedersachsen


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Clausthal-Zellerfeld – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Beim Kauf in Clausthal-Zellerfeld fallen in Niedersachsen 5 % Grunderwerbsteuer an. Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt nach der Grundsteuerreform (ab 2025) bei 437 % (Hebesatzsatzung ab 1. Januar 2025). Beim Mieten gilt in der Stadt keine Mietpreisbremse.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; GrunderwerbsteuerQuelle: Landkreis Goslar; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Land Niedersachsen; Mieterschutzverordnung
Niedersachsen nutzt das Flächen-Lage-Modell (Fläche und Lage-Faktor — ausdrücklich kein Verkehrswert-/Verkaufspreismodell). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Gemeinde den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Für Clausthal-Zellerfeld gilt seit dem 1. Januar 2025 Hebesatz B 437 % (neue Grundsteuer nach der Reform; A: 325 %).
Quelle: Stadt Clausthal-Zellerfeld; Flächen-Lage-Modell
Die Grundbücher führt das Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld (Marktstraße 9) — für Clausthal, Zellerfeld und weitere Oberharz-Ortschaften im Gerichtsbezirk. Notar- und Grundbuchkosten kommen zur Grunderwerbsteuer hinzu; Maklerprovision folgt den bundesweiten Regeln. Planen Sie Eigenkapital für diese Kaufnebenkosten ein.
Quelle: Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld; Grundbuchamt
Die Stadt erarbeitet mit dem Landkreis die kommunale Wärmeplanung (Orientierung bis 2040, ohne Pflicht zu einem Heizsystem). Die Stadtwerke betreiben bereits Fernwärmenetze an mehreren Standorten — prüfen Sie vor dem Kauf, ob Ihr Gebäude im Netzgebiet liegt oder dezentral versorgt wird.
Quelle: Landkreis Goslar; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld; Fernwärme
Für Grundstücke in Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % der Gegenleistung (in der Regel des Kaufpreises), seit dem 1. Januar 2014. Die Steuer entsteht mit wirksamem Kaufvertrag. Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Grunderwerbsteuer
Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an; die genaue Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Bei Wohnimmobilien gelten für Maklerprovisionen die bundesweiten Regeln. Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.
Quelle: Landesamt für Steuern Niedersachsen; Unbedenklichkeit Kauf
Zuständig ist das Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld (Marktstraße 9) mit eigenem Grundbuchamt — u. a. für Clausthal, Zellerfeld und weitere Ortschaften im Gerichtsbezirk. Notarinnen und Notare übermitteln Eintragungsanträge an das Gericht.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Niedersachsen das Flächen-Lage-Modell (Fläche und Lage — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Gemeinde den Hebesatz. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Hebesatz B 437 %, Hebesatz A 325 % (Ratsbeschluss 4. Dezember 2024).
Quelle: Landkreis Goslar; Hebesatzsatzung 2025Quelle: Stadt Clausthal-Zellerfeld; Grundsteuer Reform
Amtliche Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss; für Niedersachsen sind sie kostenfrei über BORIS.NI / Immobilienmarkt.NI abrufbar (Adresse oder Flurstück). Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter unbebauten Bodens — kein Kaufpreis Ihres konkreten Objekts.
Die Stadtwerke betreiben bereits Fernwärmenetze an mehreren Standorten; ob Ihr Haus anschließbar ist, klären Sie vor dem Kauf mit den Stadtwerken. Die kommunale Wärmeplanung mit dem Landkreis liefert eine strategische Orientierung (Zielbild bis 2040) — ohne Pflicht zu einem bestimmten Heizsystem.
Quelle: Stadtwerke Clausthal-Zellerfeld; FernwärmeQuelle: Landkreis Goslar; Wärmeplanung
Für Eigentumserwerb und energetische Sanierung kommen bundesweite Programme (z. B. KfW) sowie niedersächsische Wohnraumförderung in Betracht. Ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, hängt von Objekt, Einkommen und Maßnahme ab — prüfen Sie aktuelle Konditionen bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) und der KfW.
Nein. Die Stadt steht nicht in der Mieterschutzverordnung Niedersachsens. Als Kapitalanlegerinnen und -anleger unterliegen Sie damit keiner landesrechtlichen Mietpreisbremse; die bundesübliche Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren bleibt maßgeblich.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden