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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Dautphetal – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Beim Kauf in Dautphetal gilt nach der Grundsteuerreform (ab 2025) der Hebesatz 320 % für die Grundsteuer B und 245 % für die Grundsteuer A — festgesetzt in der Satzung ab 1. Januar 2026. Die Mietpreisbremse greift nicht. Grunderwerbsteuer und Hessengeld stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Gemeinde Dautphetal; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung
Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem hessischen Landesmodell; die Gemeinde setzt den Hebesatz. Daraus folgt die Jahressteuer — der Hebesatz ist kein Verkaufspreis. Die Umschreibung auf den Käufer erfolgt grundsätzlich erst zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres; bis dahin bleibt der Verkäufer Schuldner. Messbescheide: Finanzamt Korbach-Frankenberg, Verwaltungsstelle Frankenberg. Das Flächen-Faktor-Verfahren steht im Bundesland-Block.
Quelle: Gemeinde Dautphetal; Grundsteuer Umschreibung
Dautphetal erhebt einmalige Straßenbeiträge bei Um- oder Ausbau; die Beitragspflicht entsteht mit Fertigstellung. Der Gemeindeanteil beträgt 25 % (überwiegend Anliegerverkehr), 50 % (innerörtlich) oder 75 % (überörtlich). Für neu hergestellte Anlagen gilt die Erschließungsbeitragssatzung (Beschluss 21. Juli 2014). Ansprechpartner: Bauamt, Beitragswesen.
Quelle: Gemeinde Dautphetal; StraßenbeitragssatzungQuelle: Gemeinde Dautphetal; ErschließungsbeitragssatzungQuelle: Gemeinde Dautphetal; Bauamt Beitragswesen
Der Wärmeplan prüft Netze vertieft in den Fokusgebieten Zentrum Buchenau und Gewerbegebiet Dautphe; bestehende Nahwärme gibt es in Herzhausen und Buchenau. An der Lahn sind Buchenau und Friedensdorf als Hochwasser-Brennpunkte kartiert (HQ100). Prüfen Sie Flurstücke in den hessischen Überschwemmungskarten. Grundbuch: Amtsgericht Biedenkopf, Hainstraße 72 (Einsicht Mo–Fr 9–12 Uhr).
Quelle: Gemeinde Dautphetal; Wärmeplan-AbschlussberichtQuelle: Land Hessen; ÜberschwemmungsgebieteQuelle: Amtsgericht Biedenkopf; Grundbuchamt
Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:
Ab 1. Januar 2026 setzt die Hebesatzsatzung die Grundsteuer B auf 320 % und die Grundsteuer A auf 245 % — bezogen auf die neue Grundsteuer ab 2025. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. Das Landesmodell steht im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Die Umschreibung erfolgt grundsätzlich erst zum 1. Januar des auf den Kauf folgenden Kalenderjahres; bis dahin bleibt der bisherige Eigentümer Schuldner. Einsprüche gegen den Grundsteuermessbescheid gehen an das Finanzamt Korbach-Frankenberg, Verwaltungsstelle Frankenberg — nicht an die Gemeinde.
Zuständig ist das Amtsgericht Biedenkopf, Hainstraße 72 (Einsicht Mo–Fr 9–12 Uhr, sonst nach Vereinbarung). Der Gerichtsbezirk umfasst ausdrücklich die Gemeinde Dautphetal mit allen Ortsteilen.
Quelle: Amtsgericht Biedenkopf; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Biedenkopf; Zuständigkeit
Ja, als einmalige Beiträge bei Um- oder Ausbau (Satzung 21. Juli 2014). Der Gemeindeanteil liegt bei 25, 50 oder 75 % je nach Verkehrsbedeutung. Die Pflicht entsteht mit Fertigstellung. Eine Satzung für wiederkehrende Beiträge ist nicht veröffentlicht.
Für neu hergestellte Erschließungsanlagen gilt die Erschließungsbeitragssatzung (Beschluss 21. Juli 2014). Das Bauamt bearbeitet Erschließungs- und Straßenbeiträge; eine Erschließungsbeitragsbescheinigung ist als Online-Dienst vorgesehen.
Quelle: Gemeinde Dautphetal; ErschließungsbeitragssatzungQuelle: Gemeinde Dautphetal; Bauamt
Bestehende Nahwärme: Ortsteile Herzhausen und Buchenau. Der Wärmeplan (Abschluss 2026) prüft Ausbau in den Fokusgebieten Zentrum Buchenau und Gewerbegebiet Dautphe. Der Plan allein verpflichtet nicht zum Anschluss; GEG-Folgen für neue Heizungen erst nach einem Gebietsbeschluss.
Ja, flurstückscharf. Buchenau und Friedensdorf sind als Lahn-Brennpunkte kartiert. Maßgeblich sind die festgesetzten Überschwemmungsgebiete (HQ100) beim Regierungspräsidium, einsehbar über das hessische Hochwasserportal.
Quelle: HLNUG; Hochwasserkarte FriedensdorfQuelle: Land Hessen; Überschwemmungsgebiete
Öffentliche Bodenrichtwerte liefert BORIS Hessen (landesweites Portal). Der Wert ist eine zonale Orientierung, kein Verkehrswert und kein Kaufpreis. Das Bauamt verweist ebenfalls auf die Bodenrichtwertauskunft.
Quelle: HVBG; BORIS HessenQuelle: Gemeinde Dautphetal; Bauamt Bodenrichtwerte
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden