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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Marburg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Wer in Marburg kauft, zahlt in Hessen 6 % Grunderwerbsteuer auf die Bemessungsgrundlage — in der Regel den Kaufpreis. Beim Mieten gelten die Mietpreisbremse und die Kappungsgrenze 15 % laut MiSchuV (bis 25. November 2026); relevant, wenn Sie vermieten oder später selbst mieten.
Quelle: Verwaltungsportal Hessen; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025, hessisches Flächen-Faktor-Verfahren) beträgt der Hebesatz B seit dem 1. Januar 2026490 % (Grundsteuer A: 210 %) — Beschluss der Stadtverordneten vom 21. November 2025. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Der Hebesatz ist kein Verkaufspreis.
Quelle: Stadt Marburg; Grundsteuer Hebesätze
Für den erstmaligen Kauf selbstgenutzten Wohnraums oder eines Baugrundstücks in Hessen (Beurkundung ab dem 1. März 2024) kann das Hessengeld einen Teil der gezahlten Grunderwerbsteuer zurückgeben: bis 10.000 € je Käufer (max. 20.000 €) plus 5.000 € je Kind unter 18 — begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Steuer, ausgezahlt in zehn Jahresraten. Grundbuchsachen führt das Amtsgericht Marburg.
Quelle: Hessen Finanzen; HessengeldQuelle: Amtsgericht Marburg; Grundbuchamt
Die kommunale Wärmeplanung für Marburg soll voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 vorliegen (gesetzliche Frist bis 30. Juni 2028). Parallel bauen die Stadtwerke das Fernwärmenetz aus; eine Übersichtskarte zeigt geplante Erweiterungen bis 2030. Bodenrichtwerte liefert kostenfrei BORIS Hessen.
Quelle: Stadt Marburg; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Marburg; Fernwärme AusbauQuelle: BORIS Hessen; Bodenrichtwerte
Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:
Ja. In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % der Bemessungsgrundlage — in der Regel des Kaufpreises. Die Steuer ist Voraussetzung für die Unbedenklichkeitsbescheinigung und damit für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Zum Kaufpreis kommen die Grunderwerbsteuer (6 %), Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG, oft rund 1,5–2 % zusammen) sowie — bei Maklereinsatz — in der Regel die hälftige Provision. Die genauen Notar-/Grundbuchgebühren richten sich nach dem Geschäftswert.
Quelle: Verwaltungsportal Hessen; GrunderwerbsteuerQuelle: Verwaltungsportal Hessen; Grundstückserwerb
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 490 %, der der Grundsteuer A 210 % (Beschluss vom 21. November 2025). Es handelt sich um die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) im hessischen Flächen-Faktor-Verfahren — kein Verkaufspreis-Modell. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz.
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Marburg. Einen einfachen Grundbuchauszug beantragen Sie dort schriftlich; für die Eigentumsumschreibung nach Kauf braucht der Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.
Ja. Das Hessengeld fördert den erstmaligen Kauf selbstgenutzten Wohnraums oder eines Baugrundstücks in Hessen bei Beurkundung ab dem 1. März 2024: bis 10.000 € je Käufer (höchstens 20.000 €) sowie 5.000 € je Kind unter 18 — begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer, ausgezahlt in zehn Jahresraten über die WIBank.
Amtliche Bodenrichtwerte recherchieren Sie kostenfrei über BORIS Hessen. Zusätzlich erstellt der Gutachterausschuss für den Bereich der Stadt Marburg (Geschäftsstelle Barfüßerstraße 11) Auskünfte. Bodenrichtwerte sind Durchschnittslagewerte — kein individueller Verkehrswert Ihres Objekts.
Quelle: BORIS Hessen; BodenrichtwerteQuelle: Stadt Marburg; Bodenrichtwertauskunft
Die kommunale Wärmeplanung soll voraussichtlich im ersten Halbjahr 2026 vorliegen (Frist bis 30. Juni 2028). Die Stadtwerke betreiben bestehende Wärmenetze und veröffentlichen eine Übersichtskarte mit geplanten Erweiterungen bis 2030. Das ist Orientierung für Folgekosten beim Heizungswechsel — kein Anschlusszwang.
Quelle: Stadt Marburg; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Marburg; Fernwärme
Ja. Marburg unterliegt der MiSchuV: Mietpreisbremse bei Neuvermietung (max. 10 % über Vergleichsmiete) und Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren im Bestand — bis zum 25. November 2026. Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel 2024.
Quelle: Land Hessen; MieterschutzverordnungQuelle: Stadt Marburg; Mietspiegel 2024
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden