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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Lollar – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Lollar kauft, zahlt nach der Grundsteuerreform (ab 2025) die neue Grundsteuer mit Hebesatz B 420 %. Seit 1. Januar 2026 kommt für ausgewiesene baureife unbebaute Grundstücke die Grundsteuer C (Hebesatz 2100 %) hinzu. Beim Mieten gilt vor Ort keine Mietpreisbremse.
Quelle: IHK Gießen-Friedberg; Hebesatz 2026Quelle: Gießener Anzeiger; Grundsteuer CQuelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung
Die Stadtverordneten haben am 11. Dezember 2025 die Satzung über den gesonderten Hebesatz beschlossen; die Allgemeinverfügung weist die betroffenen baureifen Flächen aus. Bewohntes oder bereits bebautes Grundstück fällt unter die Grundsteuer B, nicht unter C. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz — daraus folgt die Jahressteuer. Es handelt sich um kein Verkaufspreis-Modell.
Quelle: Stadt Lollar; Allgemeinverfügung Grundsteuer C
Zuständig für Lollar ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Gießen (Gutfleischstraße 1). Entlang von Lahn und Lumda liegen festgesetzte Überschwemmungsgebiete; vor der Ortslage Lollar ist eine Flutmulde im Auenraum vorgesehen. Prüfen Sie das Flurstück in den Karten von hochwasser.hessen.de, bevor Sie beurkunden.
Quelle: Justiz Hessen; Amtsgericht GießenQuelle: Hessen; ÜberschwemmungsgebieteQuelle: Zweckverband Lollar-Staufenberg; Lumda-Aue
Im Neubaugebiet Lumdaniederung betreiben die Stadtwerke Gießen eine Heizzentrale und ein Nahwärmenetz (Inbetriebnahme 18. November 2016). Der kommunale Wärmeplan ist damit noch nicht ersetzt: Als Kommune unter 100.000 Einwohnern muss Lollar ihn bis zum 30. Juni 2028 vorlegen. Daraus folgt kein Anschlusszwang für einzelne Häuser.
Quelle: Stadtwerke Gießen; Nahwärme LumdaniederungQuelle: LEA Hessen; Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) liegt der Hebesatz der Grundsteuer B bei 420 % (IHK-Umfrage 2026, Stand 27. August 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz. Das Landesmodell steht im Bundesland-Block; es ist kein Verkaufspreis.
Ja. Ab 1. Januar 2026 gilt ein gesonderter Hebesatz von 2100 % für ausgewiesene baureife, noch unbebaute Grundstücke (Satzung 11. Dezember 2025). Die betroffenen Flächen stehen in der Allgemeinverfügung; bebautes Wohngrundstück fällt unter die Grundsteuer B.
Quelle: Stadt Lollar; Allgemeinverfügung Grundsteuer CQuelle: Gießener Anzeiger; Grundsteuer C
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen. Der Gerichtsbezirk umfasst alle Gemeinden des Landkreises Gießen, darunter Lollar. Notarinnen und Notare reichen Eigentumsumschreibungen elektronisch ein.
Ja — Lollar liegt in Hessen. Förderhöhen, Stichtag und Antragsweg (WIBank) stehen im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung, nicht als eigene Landes-Erklärung hier.
Amtliche Bodenrichtwerte recherchieren Sie gebührenfrei in BORIS Hessen (Adresseingabe → Zone). Der Wert ist ein Durchschnitt für die Zone — keine Verkehrswertgarantie für Ihr einzelnes Grundstück.
Die Stadtwerke Gießen betreiben im Neubaugebiet Lumdaniederung ein Nahwärmenetz (seit November 2016). Den kommunalen Wärmeplan muss Lollar bis zum 30. Juni 2028 vorlegen — Orientierung beim Heizungswechsel, ohne Anschlusszwang.
Quelle: Stadtwerke Gießen; Nahwärme LumdaniederungQuelle: LEA Hessen; Wärmeplanung
Ja, flurstücksweise. Lahn und Lumda haben festgesetzte Überschwemmungsgebiete; vor der Ortslage ist eine Flutmulde im Auenraum vorgesehen. Prüfen Sie Lage und HQ100-Karten vor der Beurkundung — nicht jedes Grundstück in der Gemarkung ist betroffen.
Quelle: Hessen; ÜberschwemmungsgebieteQuelle: Zweckverband Lollar-Staufenberg; Lumda-Aue
Die Bunte Schule ist die Grundschule. Die Clemens-Brentano-Europaschule ist kooperative Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe in Lollar (zweiter Standort in Allendorf). Kita-Anmeldung: WebKita; Landes-Beitragsfreiheit siehe Bundesland-Block.
Quelle: Landkreis Gießen; Bunte SchuleQuelle: Landkreis Gießen; CBES Lollar
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden