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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Lich – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Lich kauft, plant mit landesweiten Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer und Hessengeld: siehe Bundesland-Block) und mit dem lokalen Hebesatz: Ab 1. Januar 2026 beträgt die Grundsteuer B 580 % (neue Grundsteuer ab 2025). Eine Mietpreisbremse gibt es vor Ort nicht — relevant, falls Sie vermieten wollen.
Quelle: Stadt Lich; Steuern und AbgabenQuelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung
Grundbuchangelegenheiten für Lich erledigt das Amtsgericht Gießen (Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen). Auszüge beantragen Sie dort schriftlich; ein berechtigtes Interesse ist nachzuweisen.
Quelle: Amtsgericht Gießen; Grundbuchamt
Die kommunale Wärmeplanung läuft (Partner AGFW; Bürgerauftakt 26. August 2025). Bis der Plan beschlossen ist, gibt es noch keine festgelegten Versorgungsgebiete und keinen Anschlusszwang — für Sanierungs- und Heizungsentscheidungen lohnt der Blick auf die Stadtseite und den späteren Plan.
Quelle: Stadt Lich; Kommunale Wärmeplanung
Laut Stadtseite sind die zuletzt entwickelten Neubaugebiete in Kernstadt und Stadtteilen bereits vermarktet; weitere Flächen befinden sich erst in früher Planung. Interessenten wenden sich an den Fachbereich Bauservice.
Quelle: Stadt Lich; Neubaugebiete
Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:
Ab 1. Januar 2026 beträgt der Hebesatz Grundsteuer B 580 % (Grundsteuer A: 330 %) — bezogen auf die neue Grundsteuer ab 2025. Das Finanzamt Gießen setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz. Das landesweite Flächen-Faktor-Verfahren steht im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Zuständig ist das Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen. Grundbuchauszüge beantragen Sie dort schriftlich; ein berechtigtes Interesse ist nachzuweisen.
Für den Ersterwerb selbstgenutzten Wohnraums in Hessen kommt das Hessengeld infrage (landesweit, Kaufvertrag ab 1. März 2024). Details und Antrag stehen beim Land Hessen; siehe auch den Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Kommunale Sonderprogramme für den Kauf nennt die Stadtseite derzeit nicht gesondert.
Die kommunale Wärmeplanung wird noch erarbeitet (Auftakt 26. August 2025, Partner AGFW). Es gibt noch keinen beschlossenen Plan und keinen Anschlusszwang. Für Heizungsentscheidungen lohnt der Blick auf die Stadtseite und den späteren Plan.
Laut Stadtseite sind die zuletzt entwickelten Neubaugebiete bereits vermarktet; weitere Flächen stehen erst am Anfang der Planung. Interessenten kontaktieren den Fachbereich Bauservice (Tel. 06404 806-253).
Die RB 46 verbindet Lich (Oberhess) und Langsdorf mit Gießen und weiter Richtung Gelnhausen (RMV). Nach Frankfurt ist typisch der Umstieg in Gießen. Vom 22. Juni bis 12. Dezember 2026 entfallen die Züge Gießen–Nidda — dann Schienenersatzverkehr; das betrifft den Pendelalltag, nicht die Kaufnebenkosten.
Nein — Lich ist nicht in der Mieterschutzverordnung gelistet. Die Mietpreisbremse und die 15- %-Kappung greifen hier nicht; Bestandserhöhungen folgen der allgemeinen 20 %-Grenze in drei Jahren (siehe Mieter-FAQ für Details).
Laut Stadtseite (Stand 01.01.2025): Abwasser 3,21 € je Kubikmeter, Niederschlagswasser 0,54 € je Quadratmeter befestigter Fläche, Trinkwasser 2,19 €/m³ zzgl. MwSt. Müllgebühren regelt der Landkreis Gießen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 06.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden