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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Wettenberg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Wettenberg kauft, plant die laufende Last mit dem Hebesatz der Grundsteuer B von 500 % (Haushaltsjahr 2026, nach der Reform ab 2025). Unbebaute, baureife Grundstücke können ab dem vierten Jahr der Baureife unter die Grundsteuer C (Hebesatz 2.500 %) fallen. Für vermietete Objekte gilt: Die Gemeinde liegt außerhalb der hessischen Mietpreisbremsen-Kulisse. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Gemeinde Wettenberg; Hebesatzsatzung 2026Quelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung
Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem hessischen Modell fest; die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Ergebnis ist die Jahressteuer — kein Verkaufspreis. 2026: Grundsteuer B 500 %, Grundsteuer A 0 %. Die Satzung zur Grundsteuer C (Beschluss 25. 06. 2026) nennt städtebauliche Gründe (Nachverdichtung) und eine dreijährige Schonfrist; ab Jahr vier gilt 2.500 %. Welche Flurstücke erfasst sind, bestimmt die Gemeinde per Allgemeinverfügung.
Quelle: Gemeinde Wettenberg; Grundsteuer CQuelle: Finanzamt Hessen; Flächen-Faktor-Modell
Die Gemeinde erarbeitet freiwillig eine kommunale Wärmeplanung mit einem Expertenkonsortium — als Orientierung, welche Heizungsart in welchem Gemeindeteil künftig passt. Einen fertigen Wärmeplan mit festgelegten Fernwärmegebieten hat sie noch nicht veröffentlicht. Ansprechpartnerin ist die Klimaanpassungsmanagerin. Für Lage und Bodenrichtwerte nutzen Sie BORIS Hessen.
Quelle: Gemeinde Wettenberg; Kommunale WärmeplanungQuelle: HVBG; BORIS Hessen
Zuständig ist das Amtsgericht Gießen, Grundbuchamt, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen; Auszüge derzeit nur schriftlich. Die Gemeinde hat eine Erschließungsbeitragssatzung; ob Beiträge anfallen, klären Sie vor dem Kauf beim Bauamt (Sorguesplatz 2). Bei Starkregen gilt die Entwässerungssatzung: Keller ohne Rückstausicherung tragen das Überflutungsrisiko selbst.
Quelle: Amtsgericht Gießen; GrundbuchamtQuelle: Gemeinde Wettenberg; Bauen und WohnenQuelle: Gemeinde Wettenberg; Rückstau bei Starkregen
Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:
Für das Haushaltsjahr 2026 setzt die Gemeinde die Grundsteuer B auf 500 % fest (Beschluss 25. 06. 2026). Grundsteuer A beträgt 0 %. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag nach dem hessischen Flächen-Faktor-Verfahren; die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Das Ergebnis ist die Jahressteuer — kein Verkaufspreis.
Wettenberg erhebt die Grundsteuer C auf unbebaute, baureife Grundstücke aus städtebaulichen Gründen (Nachverdichtung). Drei Jahre nach Eintritt der Baureife bleibt es bei der Grundsteuer B; ab dem vierten Jahr gilt der Hebesatz 2.500 %. Welche Flurstücke erfasst sind, bestimmt die Gemeinde jährlich per Allgemeinverfügung.
Der Satz ist landesweit einheitlich — siehe Bundesland-Block der Ortsbeschreibung (6 %, plus Notar und Grundbuch). Für den selbst genutzten Ersterwerb kommt das hessische Hessengeld in Betracht (Antrag WIBank); Voraussetzungen stehen beim Finanzministerium.
Quelle: Verwaltungsportal Hessen; GrunderwerbsteuerQuelle: Hessen Finanzen; Hessengeld
Zuständig ist das Amtsgericht Gießen, Grundbuchamt, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen. Auszüge sind derzeit nur schriftlich zu beantragen. Die Gemeinde nennt dasselbe Amt auf ihrer Seite „Bauen und Wohnen“.
Quelle: Amtsgericht Gießen; GrundbuchamtQuelle: Gemeinde Wettenberg; Bauen und Wohnen
Öffentliche Bodenrichtwerte stellt das Land über BORIS Hessen bereit (kostenfreie Auskunft). Die Werte sind keine Verkehrswertermittlung für den konkreten Kauf, sondern eine Orientierung nach Lagezone.
Einen beschlossenen Wärmeplan mit festgelegten Netzgebieten hat die Gemeinde noch nicht veröffentlicht; die Planung läuft. Sie soll zeigen, welche Heizungsart in welchem Teil von Krofdorf-Gleiberg, Launsbach oder Wißmar künftig naheliegt. Kontakt über klimaschutz@wettenberg.de.
Ja, die Gemeinde hat eine Erschließungsbeitragssatzung (erstmalige Herstellung öffentlicher Erschließungsanlagen). Ob für ein konkretes Grundstück Beiträge offen sind, klären Sie vor dem Kauf beim Bauamt, Sorguesplatz 2.
Quelle: Gemeinde Wettenberg; SatzungenQuelle: Gemeinde Wettenberg; Bauamt
Laut Entwässerungssatzung müssen Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene (Straßenoberkante) gegen Rückstau gesichert sein. Fehlt die Sicherung, bestehen bei überflutetem Keller keine Ansprüche gegen den Kanalnetzbetreiber; auch der Versicherungsschutz kann entfallen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden