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Seit dem 5. August 2026 stellt Marburg neue Bewohnerparkausweise nur noch digital aus: Der Bescheid kommt per E-Mail, Papier wird nicht mehr ausgehändigt. Pro Ausweis gilt nur noch ein Kennzeichen. Die Gebühren der Satzung vom 18. September 2025 bleiben: 60 € für sechs Monate, 120 € für zwölf Monate, 240 € für 24 Monate; Änderungen kosten 25 €. Voraussetzung sind Hauptwohnsitz im Regelungsbereich, ein deutsches Kennzeichen und kein eigener Stellplatz. Mit MarburgPass können Sie die Gebühr beim Fachdienst Soziale Leistungen auf die Hälfte erstatten lassen. Ein freier Platz vor der Tür ist nicht garantiert.
Quelle: Stadt Marburg; Bewohnerparken
Die Kinderbetreuungssatzung gilt ab dem 1. April 2026. Die ersten sechs Stunden täglich ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bleiben über die Landesförderung beitragsfrei. Für längere Betreuungszeiten hat die Stadtverordnetenversammlung am 21. November 2025 städtische Gebühren wieder eingeführt: 30 € monatlich je zusätzlicher Betreuungsstunde. Die Verpflegungspauschale liegt 2026 bei 75 € (frisch zubereitet) bzw. 69 € (angeliefert). Die Anmeldung läuft über das Portal Little Bird; Hilfe gibt der Fachdienst Kindertagesbetreuung am Gerhard-Jahn-Platz 1.
Quelle: Stadt Marburg; KinderbetreuungssatzungQuelle: Stadt Marburg; Kita Gebühren 2026Quelle: Stadt Marburg; Kindertagesbetreuung
Die Universitätsstadt hat ihren ersten qualifizierten Mietspiegel 2024 (Erhebungsstichtag 1. Januar 2024, gültig ab 16. September 2024). Ein Rechner liegt im Geoportal „Marburg in Karten“. Marburg steht in der Gemeindenliste der hessischen Mieterschutzverordnung: Bei Neuverträgen darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der Vergleichsmiete liegen; im Bestand gilt die Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren. Das Land nennt als Geltungsende den 25. November 2026; die Verlängerung vom November 2025 ist streitig. Ob die Bremse hier greift, folgt aus der Ortsliste — nicht aus einer landesweiten Pauschale.
Quelle: Stadt Marburg; Mietspiegel 2024Quelle: Land Hessen; MieterschutzverordnungQuelle: Land Hessen; MiSchuV Verlängerung
Die Stadtwerke Marburg betreiben den Stadtbus; Regionalzüge und Busse liegen im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV). Innerhalb der Stadtgrenzen gilt die Stadtpreisstufe; das Deutschlandticket bleibt parallel gültig. Fahrkarten und Tarifberatung holen Sie in der Mobilitätszentrale, Weidenhäuser Straße 7. Spätabends sowie samstags und sonntags ergänzt das Anruf-Sammeltaxi bASTi das Liniennetz — Bestellung bis 30 Minuten vor der gekennzeichneten Abfahrt.
Quelle: Stadt Marburg; ÖPNV AlltagQuelle: RMV; Verbund MarburgQuelle: Stadtwerke Marburg; Stadtbus bASTi
Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:
Seit dem 5. August 2026 werden neue Ausweise nur noch digital erteilt: Bescheid per E-Mail, kein Papier, ein Kennzeichen pro Ausweis. Gebühren seit der Satzung vom 18. September 2025: 60 € (6 Monate), 120 € (12 Monate), 240 € (24 Monate); Änderungen 25 €. Voraussetzung: Hauptwohnsitz im Regelungsbereich, kein eigener Stellplatz. Mit MarburgPass ist die Hälfte auf Antrag erstattungsfähig. Ein freier Platz ist nicht garantiert. Besucher können für höchstens vier Wochen eine Ausnahmegenehmigung für 13 € beantragen.
Die Kinderbetreuungssatzung gilt ab dem 1. April 2026. Die ersten sechs Stunden täglich ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bleiben landesgefördert beitragsfrei. Für jede weitere Stunde hat die Stadt 30 € monatlich beschlossen (Grundsatz 21. November 2025). Verpflegung 2026: 75 € (frisch) bzw. 69 € (angeliefert).
Quelle: Stadt Marburg; KinderbetreuungssatzungQuelle: Stadt Marburg; Kita Gebühren 2026
Ja. Stadtbusse der Stadtwerke und Regionalverkehr liegen im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV). Innerhalb der Stadtgrenzen gilt die Stadtpreisstufe. Das Deutschlandticket bleibt parallel gültig. Beratung und Verkauf: Mobilitätszentrale, Weidenhäuser Straße 7.
Quelle: Stadt Marburg; ÖPNV AlltagQuelle: RMV; Verbund Marburg
Ja. Beplant wird das gesamte Stadtgebiet einschließlich der Stadtteile; Abschluss voraussichtlich 2026 (gesetzliche Frist 30. Juni 2028). Die Stadtwerke zeigen Fernwärme-Erweiterungen bis 2030 auf einer Übersichtskarte. Der Plan ist Orientierung, kein Anschlusszwang.
Quelle: Stadt Marburg; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Marburg; Fernwärme
Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die Steuer 12 % der jährlichen Nettokaltmiete. Steuerpflichtig ist, wer eine Wohnung in Marburg als Nebenwohnung gemeldet hat. Ausnahmen gibt es unter anderem für Studierende, die bei den Eltern wohnen, wenn die Hauptwohnung am Studienort liegt. Anmeldung beim Stadtbüro.
Die Anmeldung läuft über das Portal Little Bird — für Einrichtungen aller Träger im Stadtgebiet. Hilfe gibt der Fachdienst Kindertagesbetreuung, Gerhard-Jahn-Platz 1. Eine persönliche Anfrage in der Wunsch-Einrichtung bleibt möglich.
bASTi ist der Bedarfsverkehr im Stadtbus: Kleinbusse abends, an Wochenenden und Feiertagen, wo keine Linie mehr fährt. Bestellung bis 30 Minuten vor der im Fahrplan mit AST gekennzeichneten Abfahrt. Die RMV-Mitnahmeregelung gilt dort nicht.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden