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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Marburg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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In Marburg begrenzt die hessische Mieterschutzverordnung (MiSchuV) Neuvertragsmieten: höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietpreisbremse, bis 25. November 2026). Im Bestand gilt die Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren. Beim Kauf in Hessen fallen 6 % Grunderwerbsteuer an — für Mieter vor allem als Orientierung, falls Sie später kaufen.
Quelle: Land Hessen; MieterschutzverordnungQuelle: Verwaltungsportal Hessen; Grunderwerbsteuer
Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel 2024 der Universitätsstadt (Erhebungsstichtag 1. Januar 2024). Damit prüfen Sie, ob die geforderte Nettokaltmiete die 10- %-Grenze einhält. Ausnahmen gelten unter anderem für Wohnungen mit Erstnutzung nach dem 1. Oktober 2014 und für bestimmte Erstvermietungen nach umfassender Modernisierung.
Quelle: Stadt Marburg; Mietspiegel 2024
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Einkommen die Grenzen einhält. Ab dem 1. Januar 2026 liegen die Einkommensgrenzen in Marburg bei 20.146 € (Einpersonenhaushalt) bzw. 30.565 € (zwei Personen), zuzüglich 6.948 € je weiterer Person. Antrag beim Fachdienst Wohnungswesen, Pilgrimstein 35 A — die Stadt vermittelt keine Wohnung.
Quelle: Stadt Marburg; Wohnberechtigungsschein
In ausgewiesenen Bewohnerparkgebieten beantragen Sie auch als Mieter einen Ausweis — ohne eigenen Stellplatz. Seit dem 18. September 2025 kosten 6/12/24 Monate 60, 120 bzw. 240 €. Mit MarburgPass ist auf Antrag die Hälfte erstattungsfähig. Die Grundsteuer B (Hebesatz 490 % ab 2026, neue Grundsteuer nach Reform) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Stadt Marburg; BewohnerparkenQuelle: Stadt Marburg; Grundsteuer Hebesätze
Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:
Ja. Marburg steht in der Gemeindenliste der hessischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Verordnung gilt bis zum 25. November 2026. Ausnahmen gibt es unter anderem für Wohnungen mit Erstnutzung nach dem 1. Oktober 2014 und für bestimmte Erstvermietungen nach umfassender Modernisierung.
In Marburg gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Im laufenden Mietverhältnis darf die Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen — statt der bundesweiten 20 %. Zusätzlich darf die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Grundlage ist die MiSchuV (bis 25. November 2026).
Ja. Maßgeblich ist der qualifizierte Mietspiegel 2024 der Universitätsstadt Marburg (Erhebungsstichtag 1. Januar 2024). Er dient als Orientierung für die ortsübliche Vergleichsmiete bei Neuverträgen und Mieterhöhungen und ist kostenfrei über die Stadtseite abrufbar.
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie für öffentlich geförderte Wohnungen, wenn Ihr Einkommen die Grenzen einhält. Ab dem 1. Januar 2026: 20.146 € für eine Person, 30.565 € für zwei Personen, zuzüglich 6.948 € je weiterer Person. Antrag beim Fachdienst Wohnungswesen (Pilgrimstein 35 A). Die Stadt vermittelt keine Wohnung — die Suche liegt bei Ihnen.
Ja, auch Mieter ohne eigenen Stellplatz können im Regelungsbereich einen Bewohnerparkausweis beantragen. Seit dem 18. September 2025: 60 / 120 / 240 € für 6 / 12 / 24 Monate. MarburgPass-Inhaber können die Gebühr auf Antrag auf die Hälfte ermäßigen lassen.
Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf Vermieter über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Vereinbarung, bleibt die Steuer beim Eigentümer. Der Hebesatz B der Stadt beträgt ab 2026490 % (hessisches Flächen-Faktor-Verfahren); er bestimmt die Höhe der Jahressteuer, nicht den Verkaufspreis der Wohnung.
Die ersten sechs Stunden ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bleiben landesweit beitragsfrei. Für längere Betreuungszeiten plant die Stadt ab etwa 1. April 202630 € monatlich je Extra-Stunde (Beschluss 21. November 2025). Beispiel: Betreuung 8–16 Uhr ≈ 60 € monatlich zuzüglich Verpflegung.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden