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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Eschenburg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gilt in Eschenburg der Hebesatz der Grundsteuer B von 275 % (Beschluss 21.11.2024; IHK Lahn-Dill Stand Juli 2026 für 2026 ebenfalls 275 %). Beim späteren Vermieten gelten weder Mietpreisbremse noch 15-Prozent-Kappung. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Gemeinde Eschenburg; Hebesatzsatzung 2025Quelle: IHK Lahn-Dill; Hebesatz 2026Quelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung
Eintragungen und Auszüge laufen über das Amtsgericht Dillenburg, Wilhelmstraße 7. Der Bezirk umfasst alle Eschenburger Ortsteile: Eibelshausen, Eiershausen, Hirzenhain, Hirzenhain-Bahnhof, Roth, Simmersbach und Wissenbach. Einen einfachen Grundbuchauszug beantragen Sie schriftlich beim Gericht; reines Kaufinteresse allein reicht für die Einsicht in fremde Blätter nicht aus.
Quelle: Amtsgericht Dillenburg; Zuständigkeit EschenburgQuelle: Amtsgericht Dillenburg; Kontakt Grundbuch
Eschenburg hat Straßenausbaubeiträge nicht abgeschafft. Nach der Satzung vom 17. November 2016 trägt die Gemeinde 25 % (überwiegend Anliegerverkehr), 50 % (innerörtlicher Durchgangsverkehr) bzw. 75 % (überörtlich) — Anlieger zahlen den Rest. Erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen läuft über die Erschließungsbeitragssatzung. Vor dem Kauf klären Sie offene Bescheide im Rathaus.
Quelle: Gemeinde Eschenburg; StraßenbeitragssatzungQuelle: Gemeinde Eschenburg; Erschließungsbeitrag
Ein beschlossener Wärmeplan liegt noch nicht vor; die Gemeinde hat die Planung mit EAM und INE begonnen, Abschluss voraussichtlich Ende 2027. Der Plan verpflichtet Sie nicht zum Anschluss. Ob Ihr Flurstück an der Dietzhölze in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet liegt, prüfen Sie in den Landes-Karten — nicht am Ortsnamen.
Quelle: Gemeinde Eschenburg; WärmeplanungQuelle: HLNUG; Überschwemmungsgebiete
Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:
Grundsteuer B der neuen Grundsteuer (Reform ab 2025): 275 % laut Satzung vom 21.11.2024 (Haushaltsjahr 2025). Die IHK Lahn-Dill (Stand Juli 2026) nennt für 2026 ebenfalls 275 %. Grundsteuer A: 210 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz; das ist kein Verkaufspreis. Das Landesmodell steht im Bundesland-Block.
Quelle: Gemeinde Eschenburg; Hebesatzsatzung 2025Quelle: IHK Lahn-Dill; Hebesatz 2026
Beim Amtsgericht Dillenburg, Wilhelmstraße 7, 35683 Dillenburg. Der Bezirk umfasst alle Ortsteile (Eibelshausen, Eiershausen, Hirzenhain, Hirzenhain-Bahnhof, Roth, Simmersbach, Wissenbach). Einen einfachen Auszug beantragen Sie schriftlich beim Gericht; Sprechzeiten u. a. montags bis freitags 9–12 Uhr.
Quelle: Amtsgericht Dillenburg; ZuständigkeitQuelle: Amtsgericht Dillenburg; Kontakt
Nein, die Beiträge sind nicht abgeschafft. Nach der Satzung vom 17.11.2016 trägt die Gemeinde 25 % (Anliegerverkehr), 50 % (innerörtlich) bzw. 75 % (überörtlich) — Anlieger den Rest. Vor dem Kauf fragen Sie im Rathaus nach offenen Bescheiden für das Grundstück.
Ja, für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen, Wege, Beleuchtung) erhebt die Gemeinde Beiträge nach der Erschließungsbeitragssatzung (2017). Der spätere Um- oder Ausbau bestehender Straßen folgt der Straßenbeitragssatzung. Offene Bescheide sollten Sie vor Beurkundung prüfen.
Ein beschlossener Wärmeplan liegt nicht vor. Die Planung mit EAM und INE soll voraussichtlich Ende 2027 abgeschlossen sein. Der Plan ist Orientierung; eine Anschlusspflicht entsteht erst durch weitere kommunale Schritte. Die landesweite Frist (30.6.2028) steht im Bundesland-Block.
Offizielle Bodenrichtwerte recherchieren Sie gebührenfrei über BORIS Hessen (Adresse oder Flurstück). Zuständig ist der Gutachterausschuss für die Landkreise Gießen, Marburg-Biedenkopf und Lahn-Dill. Die Werte sind Orientierung, kein Verkehrswertgutachten.
Quelle: HVBG; BORIS HessenQuelle: Gemeinde Eschenburg; BORIS-Hinweis
Eine pauschale Gefährdung für die ganze Gemeinde folgt daraus nicht. Prüfen Sie das konkrete Flurstück in den Karten des HLNUG (festgesetzte Überschwemmungsgebiete). Das gilt besonders entlang der Dietzhölze und in Tallagen — nicht am Ortsnamen allein.
Ja als Landesförderung: Hessengeld für den erstmaligen Kauf selbstgenutzten Eigentums (u. a. Beurkundung ab 1.3.2024). Satz der Grunderwerbsteuer und Kurzüberblick: siehe Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Antrag über die WIBank.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden