2 Immobilien zum Mieten in Fürstenfeldbruck

2 Immobilien werden in Fürstenfeldbruck zum Mieten angeboten. Die Preisspanne liegt zwischen 4.218 und 4.218

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Seitenüberblick: Immobilien in Fürstenfeldbruck

Stand: 31.07.2026.

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Das Wichtigste zum Mieten in Fürstenfeldbruck

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Fürstenfeldbruck laut bayerischer Mieterschutzverordnung (MiSchuV) die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Mieterhöhungen im Bestand sind auf 15 % in drei Jahren gekappt (bis 31. Dezember 2029). Wer später kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer.

Quelle: Freistaat Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer

Woran orientieren Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?

Einen amtlichen Mietspiegel der Stadt gibt es derzeit nicht (Einwohnerzahl unter der bundesweiten Pflichtschwelle). Orientierung liefern dann vor allem Vergleichswohnungen, ein Sachverständigengutachten oder — soweit zulässig — ein Mietspiegel aus dem Umland. Die Mietpreisbremse gilt trotzdem; die Beweislast für eine höhere Miete liegt beim Vermieter.

Quelle: Justiz Bayern; Mietpreisbremse

Wie kommen Sie an eine geförderte Wohnung?

Mit Hauptwohnsitz in Fürstenfeldbruck beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein (WBS) beim Wohnungsamt der Stadt. Weil der Landkreis seit 2016 Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf ist, reicht der Schein allein oft nicht: Viele Sozialwohnungen werden nur nach Benennung durch das Wohnungsamt vergeben — Vormerkung und Wartezeit einplanen.

Quelle: Landratsamt FFB; WBS und Benennung

Was gilt für Kita-Kosten als Mieterfamilie?

Der Freistaat reduziert Kindergartenbeiträge um 100 € monatlich (ab September des dritten Lebensjahres bis Einschulung, BayKiBiG-Einrichtungen). Verpflegung und Krippe bleiben zusätzlich. Bei geringem Einkommen prüft das Landratsamt auf Antrag die Übernahme verbleibender Gebühren.

Quelle: STMAS Bayern; Kita-BeitragszuschussQuelle: Landratsamt FFB; Kita-Kostenübernahme

Häufige Fragen zum Mieten in Fürstenfeldbruck

  • Gilt in Fürstenfeldbruck die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete beliebig hoch sein?
  • Ab wann gilt die MiSchuV hier?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 steht Fürstenfeldbruck in der bayerischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV). Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Verordnung gilt bis zum 31. Dezember 2029. Ausnahmen (u. a. bestimmter Neubau) richten sich nach Bundesrecht.

Quelle: Freistaat Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Justiz Bayern; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen?
  • Sind 20 Prozent in drei Jahren erlaubt?
  • Wie stark darf die Miete steigen?

In Fürstenfeldbruck gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Erhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete dürfen innerhalb von drei Jahren nicht mehr als 15 % betragen (statt der allgemeinen 20 %). Das folgt aus derselben MiSchuV wie die Mietpreisbremse.

Quelle: Justiz Bayern; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Fürstenfeldbruck einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Reicht ein Online-Mietspiegel?

Einen von der Stadt veröffentlichten amtlichen Mietspiegel gibt es derzeit nicht. Private Online-Tabellen sind keine gesetzliche Vergleichsmiete. Für Erhöhungen und die Mietpreisbremse bleiben Vergleichswohnungen, Gutachten oder — soweit zulässig — Umland-Mietspiegel die typischen Begründungswege.

Quelle: Freistaat Bayern; Mieterschutz gilt

  • Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein — und wo beantrage ich ihn?
  • Wo ist das Wohnungsamt in Fürstenfeldbruck?
  • Reicht der WBS für eine Sozialwohnung?

Für geförderte Wohnungen brauchen Sie in der Regel einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Mit Hauptwohnsitz in Fürstenfeldbruck stellen Sie den Antrag beim Wohnungsamt der Stadt. Der Landkreis ist seit 1. Januar 2016 Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf: Oft reicht der Schein allein nicht — viele Wohnungen vergibt das Amt per Benennung nach Vormerkung.

Quelle: Landratsamt FFB; Sozialwohnungen und WBS

  • Was zahlen Mieterfamilien für die Kita?
  • Gibt es Beitragsfreiheit im Kindergarten?
  • Kann das Landratsamt Gebühren übernehmen?

Vollständige Beitragsfreiheit gibt es landesweit nicht. Der Freistaat senkt Kindergartenbeiträge um 100 € monatlich (ab September des dritten Lebensjahres bis Einschulung). Verpflegung und Krippe bleiben zusätzlich. Bei Bezug von Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag kann das Landratsamt auf Antrag die Übernahme verbleibender Betreuungsgebühren prüfen.

Quelle: STMAS Bayern; Kita-BeitragszuschussQuelle: Landratsamt FFB; Kita-Kostenübernahme

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach München?
  • Welche S-Bahn nimmt man von Fürstenfeldbruck?

Die S4 verbindet die Halte Fürstenfeldbruck und Buchenau mit München; die S20 verdichtet werktags. Tickets laufen über den MVV; viele Halte liegen in den Zonen 2/3 — die günstigere Zone je Fahrtrichtung prüfen.

Quelle: Landratsamt FFB; S-BahnQuelle: Landratsamt FFB; MVV-Tarif

  • Ist die Grundsteuer in den Nebenkosten umlagefähig?
  • Betrifft mich der Hebesatz als Mieter?

Ja, die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Die Stadt setzt seit der Reform (ab 2025) für die Grundsteuer B einen Hebesatz von 480 % an (bayerisches Flächenmodell). Ohne vertragliche Umlageklausel bleibt die Steuer beim Eigentümer.

Quelle: Stadt Fürstenfeldbruck; Grundsteuer Hebesätze

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