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Das kommunale Grundbuchamt in Hilzingen ist seit dem 3. Juli 2017 aufgehoben. Die Bücher der Gemarkungen Hilzingen, Duchtlingen, Schlatt am Randen, Weiterdingen, Binningen und Riedheim führt das Amtsgericht Villingen-Schwenningen, Carlo-Schmid-Straße 7/9, 78050 Villingen-Schwenningen. Einsicht vor Ort im Rathaus: Die Gemeinde hält eine Grundbucheinsichtsstelle im Bürgerbüro, Zimmer 28 (Frau Schatz, Frau Bührer), Hauptstraße 36, montags bis freitags 8:00–12:00 Uhr. Einsicht braucht ein berechtigtes Interesse; Eigentümer haben es. Beim Amtsgericht ist ein Termin nötig, Personalausweis mitnehmen. Ausdrucke beantragen Sie beim Amtsgericht oder über die Einsichtsstelle.
Quelle: Gemeinde Hilzingen; GrundbucheinsichtsstelleQuelle: Amtsgericht VS; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht VS; Grundbucheinsicht
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) setzt die Gemeinde den Hebesatz. In der Hebesatzsatzung vom 18. November 2025 und der Haushaltssatzung 2026 (Beschluss 20. Januar 2026) stehen: Grundsteuer A 390 v. H., Grundsteuer B 225 v. H., Gewerbesteuer 350 v. H. Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag nach dem Bodenwertmodell. Die Gemeinde multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Die Prozentzahl ist kein Kaufpreis und kein Marktwert. Bei Eigentumswechsel bleibt die Grundsteuer des laufenden Jahres beim bisherigen Schuldner; neu festgesetzt wird zum 1. Januar des Folgejahres. Veranlagung: Steueramt im Rathaus, Michael Holona. Bodenrichtwerte: BORIS BW.
Quelle: Gemeinde Hilzingen; Haushaltssatzung 2026Quelle: Gemeinde Hilzingen; Grundsteuer Eigentumswechsel
Der Gemeinderat hat den kommunalen Wärmeplan beschlossen; bekanntgemacht am 21. November 2024. Die Planung war freiwillig (§ 27 Abs. 1 KlimaG BW) und lief im Konvoi Oberer Hegau mit Aach, Engen, Mühlhausen-Ehingen, Tengen und Volkertshausen (Büro endura kommunal, Abschluss Mitte 2024). Zielhorizont ist 2040. Der Plan verpflichtet Sie nicht zum sofortigen Heizungstausch und begründet keinen automatischen Netzanschluss. Ob ein Grundstück in einem Eignungsgebiet liegt, steht im Fachgutachten der Gemeinde. Für Neubau und wesentliche Dachsanierung gilt zusätzlich die Photovoltaikpflicht des Landes (KlimaG BW) — siehe Bundesland-Block. Untere Baurechtsbehörde für Hilzingen ist das Landratsamt Konstanz, Amt für Baurecht und Umwelt, Benediktinerplatz 1; Bauanträge und Kenntnisgaben nimmt das Ortsbauamt im Rathaus entgegen (Günther Feucht).
Quelle: Gemeinde Hilzingen; WärmeplanQuelle: Gemeinde Hilzingen; Beschluss WärmeplanQuelle: Landkreis Konstanz; Baurecht Hilzingen
Ob ein Flurstück im HQ100 oder in einem Überschwemmungsgebiet liegt, zeigt die Hochwassergefahrenkarte der LUBW im Dienst UDO (Szenarien HQ10, HQ50, HQ100, Extrem). Die Karte ersetzt keine Auskunft der Wasserbehörde. Ansprechpartner vor Ort: Bauamt, Günther Feucht, Rathaus Zimmer 32, Tel. 07731 3809-35; Betrieb: Bauhof Günter Furtwängler. Für selbst genutztes Wohneigentum läuft die Landesförderung (L-Bank, etwa Z15-Darlehen) über die Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt Konstanz; Anträge gehen über das L-Bank-Portal. Das Ortsbauamt listet Wohneigentumsförderung als Aufgabe — Erstauskunft im Rathaus, Bewilligung durch die L-Bank. Einen Rechtsanspruch gibt es erst mit Zusage. Beim Kauf fällt in Baden-Württemberg Grunderwerbsteuer von 5,0 % an; den Landesrahmen nennt der Bundesland-Block unten.
Quelle: Land Baden-Württemberg; HochwassergefahrenkartenQuelle: Gemeinde Hilzingen; Hochwasser BauamtQuelle: Landkreis Konstanz; EigentumsförderungQuelle: L-Bank; Z15-Darlehen
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Das kommunale Amt ist seit dem 3. Juli 2017 aufgehoben. Führung: Amtsgericht Villingen-Schwenningen, Carlo-Schmid-Straße 7/9. Gemarkungen: Hilzingen, Duchtlingen, Schlatt am Randen, Weiterdingen, Binningen, Riedheim. Vor Ort: Grundbucheinsichtsstelle im Bürgerbüro, Zimmer 28, Hauptstraße 36, Mo–Fr 8:00–12:00 Uhr. Einsicht nur mit berechtigtem Interesse; beim Amtsgericht mit Termin.
Quelle: Gemeinde Hilzingen; GrundbucheinsichtsstelleQuelle: Amtsgericht VS; Grundbuchamt
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025): Grundsteuer A 390 v. H., Grundsteuer B 225 v. H., Gewerbesteuer 350 v. H. (Hebesatzsatzung 18. November 2025, Haushaltssatzung 2026). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Bodenwertmodell; die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Die Prozentzahl ist kein Kaufpreis.
Beim Kauf fällt in Baden-Württemberg Grunderwerbsteuer von 5,0 % an. Den Landesrahmen und die Quelle nennt der Bundesland-Block in der Käufer-Beschreibung. Die Steuer setzt das Finanzamt fest, nicht das Rathaus.
Nein. Der Plan (Bekanntmachung 21. November 2024, freiwillig nach § 27 KlimaG BW) ist eine Strategie bis 2040, kein Anschlusszwang und kein sofortiger Heizungstausch. Ob ein Grundstück in einem Eignungsgebiet liegt, steht im Fachgutachten der Gemeinde. Für Neubau und wesentliche Dachsanierung gilt daneben die Photovoltaikpflicht des Landes (KlimaG BW).
Quelle: Gemeinde Hilzingen; WärmeplanQuelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
In der Hochwassergefahrenkarte der LUBW (UDO): Flächen für HQ10, HQ50, HQ100 und Extrem. HQ100 ist eine Teilmenge der amtlichen Überschwemmungsgebiete; verbindlich bleibt die Wasserbehörde. Vor Ort: Bauamt, Günther Feucht, Rathaus Zimmer 32, Tel. 07731 3809-35.
Quelle: Land Baden-Württemberg; HochwassergefahrenkartenQuelle: Gemeinde Hilzingen; Hochwasser
Für selbst genutztes Wohneigentum: Landesprogramm der L-Bank (etwa Z15-Darlehen). Die Wohnraumförderungsstelle im Landratsamt Konstanz prüft den Antrag im L-Bank-Portal und leitet ihn weiter. Das Ortsbauamt im Rathaus nennt Wohneigentumsförderung als Aufgabe und gibt Erstauskunft. Einen Rechtsanspruch gibt es erst mit Zusage der L-Bank.
Quelle: Landkreis Konstanz; EigentumsförderungQuelle: L-Bank; Z15-Darlehen
Das Landratsamt Konstanz, Amt für Baurecht und Umwelt, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz, führt Hilzingen als betreute Gemeinde der unteren Baurechtsbehörde. Bauanträge und Kenntnisgaben nimmt das Ortsbauamt im Rathaus entgegen (Günther Feucht, Tel. 07731 3809-35). Abgeschlossenheitsbescheinigungen laufen über das Landratsamt.
Quelle: Landkreis Konstanz; BaurechtQuelle: Gemeinde Hilzingen; Ortsbauamt
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden