Immobilien zum Mieten in Lienen

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Das Wichtigste zum Mieten in Lienen

Lienen steht nicht unter den 57 Kommunen der Mieterschutzverordnung. Die Mietpreisbremse gilt hier nicht. Im Bestand darf die Miete in drei Jahren um höchstens 20 Prozent steigen, nicht um die abgesenkte Grenze von 15 Prozent. Die Verordnung gilt in den gelisteten Städten seit dem 1. März 2025. Lienen gehört nicht dazu.

Quelle: Land NRW; MietSchVO KommunenQuelle: Land NRW; Kappungsgrenze 15 Prozent

Die verlängerte Kündigungssperrfrist von acht Jahren nach einer Umwandlung in Eigentum gilt ebenfalls nur in diesen Gemeinden. In Lienen greift diese Verlängerung nicht.

Quelle: RECHT.NRW.DE; Sperrfrist acht Jahre

Den Wohnberechtigungsschein stellt der Kreis aus

Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie beim Kreis Steinfurt, nicht im Rathaus als eigene Stelle. Sie legen ihn dem Vermieter vor, bevor der Mietvertrag geschlossen wird. Er bescheinigt, dass Ihr Haushalt die Einkommensgrenze einhält und welche Wohnung Sie beziehen dürfen.

Quelle: Kreis Steinfurt; Wohnberechtigungsschein

Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Grenze für einen Einpersonenhaushalt bei 23.540 Euro. Für größere Haushalte gelten höhere Grenzen. Zum Antrag gehören Einkommenserklärungen der Personen mit eigenen Einkünften. Die Gemeinde bestätigt auf dem Formular den Wohnsitz, oder Sie legen eine Meldebescheinigung bei.

Quelle: Kreis Steinfurt; Einkommensgrenzen WBS

Kita über den Kreis, Ganztag über die Gemeinde

Einen Kitaplatz oder eine Kindertagespflege suchen Sie im Elternportal des Kreises Steinfurt. Die Gemeinde verweist dorthin. Zur Kindertagespflege berät der Sozialdienst katholischer Frauen in Ibbenbüren für das Kreisjugendamt.

Quelle: Gemeinde Lienen; Kitaplatz suchen

Die Höhe der Kita-Beiträge setzt der Kreis in der Elternbeitragssatzung vom 9. April 2025 fest. Sie richtet sich nach Einkommen und Betreuungszeit. Einen Antrag auf Erlass oder Ermäßigung geben Sie bei der Gemeinde ab. Die Verwaltung leitet ihn an das Kreisjugendamt weiter. Der Bescheid gilt für ein Kindergartenjahr vom 1. August bis zum 31. Juli.

Quelle: Kreis Steinfurt; Elternbeiträge KitaQuelle: Kreis Steinfurt; Erlass Elternbeitrag

Die offene Ganztagsbetreuung an den Grundschulen regelt eine eigene Satzung der Gemeinde. An der Grundschule Lienen kostet die Betreuung montags bis freitags von 11:20 bis 13:30 Uhr 60 Euro im Monat. Geschwisterkinder zahlen 45 Euro. An der Grundschule Kattenvenne kostet die Morgenaufsicht 10 Euro. Die Betreuung über Mittag kostet 30 Euro für ein bis drei Tage und 50 Euro für ein bis fünf Tage. Geschwisterkinder zahlen dort die Hälfte. Einen Rechtsanspruch auf einen Platz gibt es nicht. Die Gemeinde stellt höchstens 40 Plätze bereit.

Quelle: Gemeinde Lienen; Ganztag Grundschulen

Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung

Die Grundsteuer B kann in der Nebenkostenabrechnung stehen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) beträgt der Hebesatz der Gemeinde 660 Prozent. Das Finanzamt setzt den Messbetrag. Die Gemeinde setzt den Hebesatz. Der Messbetrag ist kein Verkaufspreis.

Quelle: Gemeinde Lienen; Hebesatz B für Mieter

Bundesland Nordrhein-Westfalen:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung

Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Häufige Fragen zum Mieten in Lienen

  • Gilt in Lienen die Mietpreisbremse?
  • Steht Lienen in der Mieterschutzverordnung?
  • Darf die Neuvermietung nur zehn Prozent über der Vergleichsmiete liegen?

Nein. Lienen gehört nicht zu den 57 Kommunen der Mieterschutzverordnung. Die Mietpreisbremse gilt hier nicht. Sie gilt in den gelisteten Städten seit dem 1. März 2025.

Quelle: Land NRW; keine Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei einer Mieterhöhung?
  • Sind es 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Gilt die abgesenkte Kappungsgrenze?

In Lienen gilt die Grenze von 20 Prozent in drei Jahren. Die abgesenkte Grenze von 15 Prozent gilt nur in den Gemeinden der Mieterschutzverordnung. Lienen steht nicht auf dieser Liste.

Quelle: Land NRW; Kappung 20 Prozent

  • Gibt es nach einer Umwandlung acht Jahre Kündigungsschutz?
  • Gilt die verlängerte Sperrfrist in Lienen?
  • Schützt die MietSchVO Mieter nach einem Verkauf als Eigentumswohnung?

Nein. Die Frist von acht Jahren gilt nur in den Gebieten der Anlage zur Mieterschutzverordnung. Lienen ist dort nicht aufgeführt.

Quelle: RECHT.NRW.DE; keine Acht-Jahres-Frist

  • Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
  • Wer stellt den WBS für Lienen aus?
  • Welche Einkommensgrenze gilt für eine Person?

Den Schein stellt der Kreis Steinfurt aus. Sie legen ihn vor, bevor Sie den Mietvertrag schließen. Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Grenze für eine Person bei 23.540 Euro. Größere Haushalte haben höhere Grenzen. Den Antrag können Sie online stellen.

Quelle: Kreis Steinfurt; WBS beantragen

  • Veröffentlicht die Gemeinde einen Mietspiegel?
  • Gibt es eine amtliche Mietpreistabelle?
  • Wo steht die ortsübliche Vergleichsmiete?

Die Gemeinde stellt auf lienen.de keinen Mietspiegel bereit. Tabellen auf privaten Portalen sind kein amtlicher Mietspiegel der Gemeinde.

Quelle: Gemeinde Lienen; kein Mietspiegel im Ortsrecht

  • Wer setzt die Kita-Beiträge fest?
  • Wo beantrage ich einen Erlass des Elternbeitrags?
  • Gilt die Beitragstabelle des Kreises?

Die Beiträge für Kita und Kindertagespflege setzt der Kreis Steinfurt fest, Satzung vom 9. April 2025. Die Höhe hängt von Einkommen und Betreuungszeit ab. Einen Erlass beantragen Sie bei der Gemeinde. Sie leitet den Antrag an das Kreisjugendamt weiter. Er gilt für ein Kindergartenjahr vom 1. August bis zum 31. Juli.

Quelle: Kreis Steinfurt; Kita-BeitragstabelleQuelle: Kreis Steinfurt; Erlass beim Jugendamt

  • Kann die Grundsteuer in den Nebenkosten stehen?
  • Welcher Hebesatz gilt für vermietete Grundstücke?
  • Wie hoch ist die Grundsteuer B für Vermieter?

Ob die Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung steht, regelt der Mietvertrag. Der Hebesatz der Gemeinde für Grundstücke beträgt nach der Reform (ab 2025) 660 Prozent. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz.

Quelle: Gemeinde Lienen; Hebesatz Nebenkosten

  • Wie komme ich als Mieter zum Zug?
  • Fährt der Bus zum Bahnhof Lengerich?
  • Reicht der Bahnhof im Ortskern zum Pendeln?

Zum Linienzug gehen Sie nach Kattenvenne. Der Bahnhof im Ortskern bedient historische Fahrten. Nach Lengerich Bahnhof fährt die Buslinie R46 ab dem Rathaus. Innerhalb der Gemeinde ergänzt der Bürgerbus B4 die Strecke über Glandorf und Schwege.

Quelle: Gemeinde Lienen; Pendeln ohne Auto

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