Immobilien zum Mieten in Offenburg

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Das Wichtigste zum Mieten in Offenburg

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Offenburg wieder die landesweite Mietpreisbremse (zunächst bis Ende 2026): Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen. Im Bestand begrenzt die Kappungsgrenze Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren. Wer später kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer.

Quelle: Land BW; MietpreisbremseQuelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer

Womit prüfen Sie die ortsübliche Miete?

Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel Offenburg 2026 — gültig ab dem 1. Juni 2026 bis zum 31. Mai 2028 für frei finanzierte Wohnungen und Häuser mit etwa 30 bis 160 m². Online-Rechner und Dokumentation stellt die Stadt bereit. Ausnahmen von der Mietpreisbremse (u. a. bestimmter Neubau) prüfen Sie im Einzelfall.

Quelle: Stadt Offenburg; Mietspiegel 2026

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für gebundenen Sozialwohnraum brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Die Offenburger Wohngeldstelle (Fischmarkt 2) stellt ihn aus, wenn die Einkommensgrenzen passen; Formulare gibt es vor Ort, über Service-BW oder als Online-Dienst. Dort läuft auch der Wohngeldantrag (Mietzuschuss).

Quelle: Stadt Offenburg; Wohngeld und WBS

Was zahlen Familien für die Kita?

In Baden-Württemberg gibt es keine landesweite Beitragsfreiheit; Offenburg erhebt Elternbeiträge nach eigener Gebührenordnung (gültig ab 1. September 2025). Beispiel ab drei Jahren: verlängerte Öffnungszeit bis sechs Stunden 128 € monatlich; Verpflegung extra. Der Offenburger Familienpass kann die Beiträge mindern. Vormerkung und Platzvergabe laufen über den i-punkt Kinderbetreuung.

Quelle: Stadt Offenburg; i-punkt KinderbetreuungQuelle: Stadt Offenburg; Kita-Gebührenordnung

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Mieten in Offenburg

  • Gilt in Offenburg die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete beliebig steigen?
  • Ab wann gilt die Mietpreisbegrenzung wieder?

Ja. Offenburg steht ab dem 1. Januar 2026 in der aktualisierten Gebietskulisse Baden-Württembergs (Verordnung zunächst bis Ende 2026). Bei Mietbeginn darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen; Ausnahmen (u. a. bestimmter Neubau) regelt das Gesetz.

Quelle: Land BW; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Offenburg?
  • Um wie viel Prozent darf die Bestandsmiete steigen?
  • Gilt 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?

In Offenburg gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete dürfen innerhalb von drei Jahren 15 % nicht überschreiten. Die Kappungsgrenzenverordnung läuft im Gleichschritt mit der Mietpreisbegrenzung.

Quelle: Land BW; KappungsgrenzeQuelle: Stadt Offenburg; Mietspiegel Hinweise

  • Gibt es in Offenburg einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich den Mietspiegel 2026?
  • Gibt es einen Onlinerechner zur Vergleichsmiete?

Ja. Der qualifizierte Mietspiegel Offenburg 2026 gilt ab dem 1. Juni 2026 bis zum 31. Mai 2028 für frei finanzierte Wohnungen und Häuser mit Wohnflächen etwa zwischen 30 und 160 m². Dokumente und Onlinerechner stellt die Stadt auf ihrer Mietspiegel-Seite bereit.

Quelle: Stadt Offenburg; Mietspiegel 2026

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein in Offenburg?
  • Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?
  • Wo ist die Wohngeldstelle?

Den Wohnberechtigungsschein stellt die Wohngeldstelle der Stadt am Fischmarkt 2 aus, wenn die Einkommensgrenzen eingehalten werden. Anträge erhalten Sie dort, über Service-BW oder als Online-Dienst; dieselbe Stelle bearbeitet Wohngeld (Mietzuschuss).

Quelle: Stadt Offenburg; Wohngeld und WBS

  • Was kosten Kita-Beiträge in Offenburg für Mieter-Familien?
  • Wie hoch ist der Elternbeitrag ab drei Jahren?
  • Hilft der Offenburger Familienpass?

Beiträge richten sich nach Alter und Buchungszeit; die Gebührenordnung gilt ab dem 1. September 2025. Beispiel ab drei Jahren: verlängerte Öffnungszeit bis sechs Stunden 128 € monatlich; Essen extra. Der Familienpass kann die Belastung mindern. Anmeldung über den i-punkt Kinderbetreuung.

Quelle: Stadt Offenburg; Kita-GebührenordnungQuelle: Stadt Offenburg; i-punkt Kinderbetreuung

  • Darf der Vermieter die Grundsteuer auf Mieter umlegen?
  • Steht die neue Grundsteuer in den Nebenkosten?
  • Welcher Hebesatz gilt in Offenburg?

Die Grundsteuer ist umlagefähig, wenn der Mietvertrag die Betriebskostenumlage vorsieht. Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt in Offenburg der Hebesatz B von 335 % (Beschluss 18. November 2024). Die Höhe im Einzelfall hängt vom Messbetrag Ihres Objekts ab.

Quelle: Stadt Offenburg; Grundsteuer

  • Wie ist die ÖPNV-Anbindung für Mieter in Offenburg?
  • Welcher Verbund gilt in der Ortenau?
  • Kann ich mit dem TGO nach Karlsruhe oder Freiburg?

Stadtbus und Regionalverkehr liegen im TGO-Tarif. Der Bahnhof Offenburg an der Rheintalbahn erschließt Pendelwege Richtung Karlsruhe, Freiburg und Basel; Zeitkarten und Job-Ticket bietet der Verbund. Fahrpläne und Tickets: OrtenauMobil / TGO-Auskunft.

Quelle: TGO; Fahrkarten

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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