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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Hohberg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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In Hohberg gilt die Mietpreisbremse nicht. Die Gemeinde steht nicht in der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg, die vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 läuft. Nachbargemeinden wie Offenburg, Friesenheim und Schutterwald stehen in dieser Kulisse; Hohberg nicht. Bei einem neuen Mietvertrag greift hier also nicht die Zehn-Prozent-Grenze über der ortsüblichen Vergleichsmiete aus dieser Verordnung.
Quelle: Landtag BW; Verordnung ohne HohbergQuelle: Land BW; Bremse Gebietskulisse
Für Mieterhöhungen im bestehenden Vertrag gilt in Hohberg die gesetzliche Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren, und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Grenze von 15 Prozent gilt nur in Gemeinden, die die Kappungsgrenzenverordnung namentlich nennt. Hohberg fehlt in dieser Liste. Die Verordnung läuft vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026. Mieterhöhungen nach einer Modernisierung folgen einer eigenen Regel.
Quelle: Land BW; Grenze nur KulisseQuelle: Land BW; Verordnung ohne Hohberg
Wer eine geförderte Sozialmietwohnung sucht, beantragt den Wohnberechtigungsschein bei der Gemeinde, in der er wohnt. In Hohberg ist das die Gemeindeverwaltung im Rathaus Hofweier, Freiburger Straße 32. Das Bürgerbüro erreichen Sie unter 07808 88-22. Der Schein ist in Baden-Württemberg verwendbar und höchstens ein Jahr gültig. Einen Anspruch auf eine Wohnung begründet er nicht.
Das Formular erhalten Sie bei der Gemeinde; je nach Angebot auch über Service-BW. Zuständig bleiben die Gemeinden, nicht das Landratsamt. Wohngeld ist eine andere Leistung und läuft getrennt.
Quelle: Land BW; Schein durch GemeindeQuelle: Gemeinde Hohberg; Rathaus Hofweier
Einen anerkannten Mietspiegel veröffentlicht die Gemeinde auf ihrer Seite nicht. Fehlt ein Spiegel, lässt sich die ortsübliche Vergleichsmiete über vergleichbare Wohnungen ermitteln. Für den Alltag der Familien zählt die zentrale Kita-Vormerkung: Sie merken Ihr Kind seit dem 1. August 2022 online in bis zu drei Einrichtungen vor. Die Platzvergabe entscheiden die Kitas zu den Stichtagen 1. März und 1. September.
An den Grundschulen in Hofweier, Niederschopfheim und Diersburg gibt es die Verlässliche Grundschule. Für das Schuljahr 2026/2027 verlangt die Gemeinde für das erste Kind bei fünf Tagen 87 Euro im Monat, ab dem zweiten Kind 44 Euro. Die Zeiten unterscheiden sich je Standort.
Quelle: Gemeinde Hohberg; zentrale PlatzvormerkungQuelle: Gemeinde Hohberg; Verlässliche Grundschule
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Nein. Hohberg steht nicht in der Mietpreisbegrenzungsverordnung, die vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 gilt. Offenburg, Friesenheim und Schutterwald stehen in der Kulisse; Hohberg nicht. Die Zehn-Prozent-Grenze über der Vergleichsmiete aus dieser Verordnung greift hier deshalb nicht.
Quelle: Landtag BW; Verordnung ohne HohbergQuelle: Land BW; Bremse Gebietskulisse
Es gilt die gesetzliche Grenze: innerhalb von drei Jahren höchstens 20 Prozent, und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze gilt nur in Gemeinden der Kappungsgrenzenverordnung. Hohberg fehlt in dieser Liste. Die Verordnung läuft bis zum 31. Dezember 2026.
Quelle: Land BW; Grenze nur KulisseQuelle: Land BW; Verordnung ohne Hohberg
Die Gemeinde veröffentlicht auf ihren Rathausseiten keinen herunterladbaren Mietspiegel. Fehlt ein Spiegel, lässt sich die ortsübliche Vergleichsmiete über vergleichbare Wohnungen ermitteln. Portalangaben ersetzen keinen amtlichen Spiegel.
Zuständig ist die Gemeinde, in der Sie wohnen. In Hohberg beantragen Sie den Schein bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus Hofweier, Freiburger Straße 32. Das Bürgerbüro erreichen Sie unter 07808 88-22. Der Schein ist in Baden-Württemberg verwendbar und höchstens ein Jahr gültig. Einen Anspruch auf eine Wohnung begründet er nicht.
Quelle: Land BW; Schein durch GemeindeQuelle: Gemeinde Hohberg; Rathaus Hofweier
Die Vormerkung läuft zentral über die Gemeinde, unabhängig vom Träger. Seit dem 1. August 2022 geht das online. Sie können Ihr Kind in bis zu drei Einrichtungen vormerken. Die Gemeinde leitet zum 1. März oder 1. September weiter; die Kitas entscheiden. Eine Vormerkung ersetzt das Gespräch mit der Leitung nicht.
Die Verlässliche Grundschule gibt es in Hofweier, Niederschopfheim und Diersburg. Für das Schuljahr 2026/2027 verlangt die Gemeinde für das erste Kind bei fünf Tagen 87 Euro im Monat, ab dem zweiten Kind 44 Euro. Die Betreuungszeiten unterscheiden sich je Standort.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden