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In Singen (Hohentwiel) gibt es 2 Eigentumswohnungen zum Kaufen. Der durchschnittliche Kaufpreis für Wohnimmobilien liegt bei ca. 2.492 €/m². Stand: 15.09.2026.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
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Wer in Singen (Hohentwiel) kauft, plant die laufende Grundsteuer nach der Reform (ab 2025): Der Gemeinderat setzte am 22. Oktober 2024 den Hebesatz der Grundsteuer B ab dem 1. Januar 2025 auf 430 v. H. fest; Grundsteuer A bleibt bei 360 v. H. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Baden-Württemberg bewertet nach dem modifizierten Bodenwertmodell (Grundstücksfläche und Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis).
Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block. Eine Grundsteuer C für baureife unbebaute Grundstücke hat die Stadt bisher nicht eingeführt; ob sie kommt, bleibt offen. Ansprechpartner für den Hebesatz ist die Abteilung Haushalt, Abgaben und Beteiligung (Hohgarten 2), für den Messbescheid das Finanzamt Singen (Alpenstraße 9).
Quelle: Stadt Singen; GrundsteuerreformQuelle: Stadt Singen; Steuern HebesätzeQuelle: Land BW; Bodenwertmodell FAQ
Der Gemeinderat beschloss am 23. Mai 2023 den kommunalen Wärmeplan als Strategie für eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2035. Nord- und Südstadt, das Industriegebiet sowie Beuren an der Aach und Bohlingen gelten als mögliche Wärmenetz-Eignungsgebiete; andere Lagen eher dezentral. Bis zu 70 % der Gebäude könnten später über Netze mit industrieller Abwärme, Biogas, Wärmepumpen oder Solarthermie versorgt werden.
Der Plan ist strategisch und begründet keinen Anschlusszwang. Konkrete Netze hängen von Machbarkeitsstudien externer Versorger und von der Abnahmebereitschaft der Eigentümer ab. Die Stadtwerke Singen sind kein Energieversorger im Sinne eines eigenen Wärmenetzbetriebs; die Stadt verweist auf externe Anbieter.
Quelle: Stadt Singen; Wärmeplanung
Die Grundbücher für Singen führt das Amtsgericht Villingen-Schwenningen (Grundbuchamt, Carlo-Schmid-Straße 7/9). Vor Ort bietet die Stadt eine Grundbucheinsichtsstelle (Hohgarten 2) mit eingeschränkten Zuständigkeiten: Einsicht und Auszug bei berechtigtem Interesse, außerdem Unterschriftsbeglaubigungen. Eigentumsumschreibungen, Grundschulden und Vormerkungen laufen über Notar und Grundbuchamt.
Bodenrichtwerte erfragen Sie bei der Geschäftsstelle Gutachterausschuss (ebenfalls Hohgarten 2). Die Werte fließen in die Grundsteuerbewertung ein — sie sind keine aktuellen Verkaufspreise. Singen führt den Gemeinsamen Gutachterausschuss Hegau-Hochrhein auch für Nachbargemeinden.
Quelle: Stadt Singen; GrundbucheinsichtsstelleQuelle: AG Villingen-Schwenningen; GrundbuchamtQuelle: Stadt Singen; Bodenrichtwerte Kontakt
Seit dem 1. Januar 2025 erhebt Singen eine Zweitwohnungsteuer von 20 % der jährlichen Nettokaltmiete für melderechtliche Nebenwohnungen. Anzeige binnen eines Monats bei Haushalt und Abgaben; die Melde-Anmeldung ersetzt die Steueranzeige nicht. Berufliche Zweitwohnungen von nicht dauernd getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartnern können befreit sein.
An der Hegauer (Radolfzeller) Aach und am Saubach können bei Dauerregen die Ufer überlaufen. HQ100-Flächen gelten nach Landesrecht als festgesetzte Überschwemmungsgebiete; neue Baugebiete sind dort in der Regel unzulässig. Prüfen Sie vor dem Kauf die Hochwassergefahrenkarte des Landes (Überflutungsfläche und -tiefe) und den Pegel der Hochwasservorhersagezentrale.
Quelle: Stadt Singen; ZweitwohnungsteuerQuelle: Stadt Singen; ZwWStSQuelle: Stadt Singen; HochwasserQuelle: Land BW; Hochwassergefahrenkarten
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 %; Details stehen im Bundesland-Block. Für Singen ist das Finanzamt Singen (Alpenstraße 9) zuständig.
Ab dem 1. Januar 2025 (neue Grundsteuer nach der Reform) gilt Hebesatz Grundsteuer B 430 v. H., Grundsteuer A 360 v. H. (Beschluss 22. Oktober 2024). Baden-Württemberg bewertet nach dem modifizierten Bodenwertmodell (Fläche und Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz.
Quelle: Stadt Singen; GrundsteuerreformQuelle: Land BW; Bodenwertmodell FAQ
Die Grundbücher führt das Amtsgericht Villingen-Schwenningen (Grundbuchamt, Carlo-Schmid-Straße 7/9). Die Stadt unterhält eine Grundbucheinsichtsstelle in Hohgarten 2 mit eingeschränkten Aufgaben (Einsicht, Auszug, Beglaubigungen). Eintragungen laufen über Notar und Grundbuchamt.
Quelle: Stadt Singen; GrundbucheinsichtsstelleQuelle: AG Villingen-Schwenningen; Grundbuchamt
Der Wärmeplan vom 23. Mai 2023 markiert mögliche Netz-Eignungsgebiete (unter anderem Nord-/Südstadt, Industriegebiet, Beuren an der Aach, Bohlingen). Er ist strategisch und begründet keinen Anschlusszwang; konkrete Netze hängen von Machbarkeit und Nachfrage ab.
Ja. Seit dem 1. Januar 2025 erhebt die Stadt 20 % der jährlichen Nettokaltmiete auf melderechtliche Nebenwohnungen. Anzeige binnen eines Monats bei Haushalt und Abgaben; die Melde-Anmeldung ersetzt das nicht. Berufliche Zweitwohnungen von nicht dauernd getrennt lebenden Ehe- oder Lebenspartnern können befreit sein.
Quelle: Stadt Singen; ZweitwohnungsteuerQuelle: Stadt Singen; ZwWStS
Ansprechpartnerin ist die Geschäftsstelle Gutachterausschuss (Hohgarten 2). Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden — sie sind keine aktuellen Verkaufspreise, fließen aber in die Grundsteuerbewertung ein.
Aach und Saubach können bei Dauerregen über die Ufer treten. HQ100-Flächen gelten als festgesetzte Überschwemmungsgebiete; neue Baugebiete sind dort in der Regel unzulässig. Prüfen Sie Fläche und Überflutungstiefe in der Landes-Hochwassergefahrenkarte — nicht nur die Adresse.
Quelle: Stadt Singen; HochwasserQuelle: Land BW; Hochwassergefahrenkarten
Nein — seit dem 1. Januar 2026 gilt in Singen keine Mietpreisbremse mehr. Für Bestandserhöhungen greift die Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren. Der frühere qualifizierte Mietspiegel ist zum 1. März 2026 ausgelaufen und wirkt nur noch als einfacher Spiegel.
Quelle: Land BW; MietpreisbremseQuelle: Stadt Singen; Mietspiegel
Städtische Einrichtungen erheben Gebühren für 11 Monate; der August ist frei. Ab dem dritten Kind entfällt die Benutzungsgebühr. In den Ortsteilen haben Kinder mit erstem Wohnsitz Vorrang. Freie Träger haben eigene Sätze; Gebührenübernahme läuft über das Kreisjugendamt Konstanz.
Quelle: Stadt Singen; Kita-GebührenQuelle: Stadt Singen; Kita-Platzvergabe
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden