Immobilien zum Mieten in Steinbach-Hallenberg

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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Steinbach-Hallenberg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

In der Umgebung von Steinbach-Hallenberg findest Du folgende Immobilien zum Mieten:

Das Wichtigste zum Mieten in Steinbach-Hallenberg

Das Jobcenter des Landkreises erkennt seit dem 1. Dezember 2024 neue Obergrenzen für die Miete an. Steinbach-Hallenberg liegt im Vergleichsraum Schmalkalden. Dazu gehören auch Schmalkalden, Brotterode-Trusetal, Floh-Seligenthal und die erfüllende Gemeinde Breitungen. Für eine Person gilt eine Bruttokaltmiete von 333 Euro. Für zwei Personen sind es 382,80 Euro, für drei Personen 502,50 Euro.

Quelle: Jobcenter Schmalkalden-Meiningen; Mietobergrenzen

Das ist die Grenze für Bürgergeld und Hilfe zum Lebensunterhalt, nicht die Miete, die ein Vermieter verlangen darf. Der Kreistag hat die Werte am 7. November 2024 beschlossen. Sie gelten für neue Anträge, für Folgeanträge und für die Zusage, wenn Sie umziehen. Die Beträge für größere Haushalte stehen in derselben Tabelle des Jobcenters.

Quelle: Landkreis Schmalkalden-Meiningen; Vergleichsraum

Keine Mietpreisbremse, 20 Prozent im Bestand

Einen Deckel für die Miete beim Neueinzug gibt es in Steinbach-Hallenberg nicht. Die Mietpreisbremse des Landes gilt nur in Erfurt und Jena, bis Ende 2027. Diese Stadt steht nicht in der Verordnung. Beim neuen Vertrag fehlt damit die Grenze von zehn Prozent über der Vergleichsmiete, die nur in diesen beiden Städten gilt.

Quelle: Land Thüringen; Mietpreisbremse OrteQuelle: Gesetze im Internet; Neuvertragsmiete

Bei einer Erhöhung im laufenden Vertrag gilt die allgemeine Kappungsgrenze. In drei Jahren sind höchstens 20 Prozent mehr erlaubt, und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Grenze von 15 Prozent hat das Land nicht auf Steinbach-Hallenberg erstreckt. Sie läuft bis zum 30. September 2029 nur in Erfurt und Jena. Einen Mietspiegel stellt die Stadt auf ihrer Internetseite nicht ein. Die Vergleichsmiete belegen Sie dann mit anderen Wohnungen, nicht mit einer städtischen Tabelle.

Quelle: Gesetze im Internet; 20 Prozent in drei JahrenQuelle: Haufe; 15 Prozent nur zwei StädteQuelle: Stadt Steinbach-Hallenberg; Satzungsverzeichnis

Wohnberechtigungsschein beim Landkreis

Für eine geförderte Wohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Den Antrag stellen Sie nicht im Rathaus von Steinbach-Hallenberg. Zuständig ist der Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Das Landratsamt nennt dafür den Fachdienst Bauaufsicht, Telefon 03693 485-8386. Das Serviceportal des Landes führt kreisangehörige Städte wie diese beim Landkreis, nicht bei der Stadtverwaltung.

Quelle: Landratsamt Schmalkalden-Meiningen; WohnberechtigungsscheinQuelle: Serviceportal Thüringen; Wohnberechtigungsschein

Ob Sie den Schein bekommen, prüft der Landkreis nach dem Thüringer Wohnraumfördergesetz. Einkommen und Haushaltsgröße entscheiden, nicht der Ortsteil. Den Schein stellt der Landkreis aus. Welche geförderte Wohnung frei ist, erfahren Sie beim Vermieter, der sie anbietet.

Quelle: Serviceportal Thüringen; Voraussetzungen Schein

Grundsteuer nur mit Klausel in der Nebenkosten

Die Grundsteuer B der Stadt liegt bei 495 Prozent. Das ist der Hebesatz der neuen Grundsteuer nach der Reform, gültig seit dem 1. Januar 2025. Ob dieser Betrag in Ihrer Nebenkostenabrechnung auftaucht, steht im Mietvertrag. Die Betriebskostenverordnung lässt die Grundsteuer als Betriebskosten zu. Fehlt die Vereinbarung im Vertrag, bleibt die Steuer beim Eigentümer.

Quelle: Stadt Steinbach-Hallenberg; Hebesatz Grundsteuer BQuelle: Gesetze im Internet; Grundsteuer Betriebskosten

Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest. Die Stadt setzt nur den Hebesatz. Einen Euro-Betrag für Ihre Wohnung rechnet die Satzung nicht vor. Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gilt ein anderer Satz, 400 Prozent. Wohnungen in normalen Häusern fallen unter die Grundsteuer B.

Quelle: Stadt Steinbach-Hallenberg; Amtsblatt Grundsteuer

Bundesland Thüringen:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 % (seit 1. Januar 2024)
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur bestimmte Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht

Zusätzliche Info zum Bundesland Thüringen:

Häufige Fragen zum Mieten in Steinbach-Hallenberg

  • Gilt in Steinbach-Hallenberg die Mietpreisbremse?
  • Mietpreisbremse Steinbach-Hallenberg
  • Deckel bei Neuvermietung
  • Miete beim neuen Vertrag

Nein. Die Mietpreisbremse gilt in Thüringen nur in Erfurt und Jena, verlängert bis zum 31. Dezember 2027. Steinbach-Hallenberg steht nicht in dieser Verordnung. Beim neuen Vertrag fehlt hier die Grenze von zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Quelle: Land Thüringen; keine Bremse hierQuelle: Gesetze im Internet; zehn Prozent

  • Wie stark darf die Miete im laufenden Vertrag steigen?
  • Kappungsgrenze Steinbach-Hallenberg
  • 15 oder 20 Prozent
  • Mieterhöhung im Bestand

Höchstens 20 Prozent in drei Jahren, und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die abgesenkte Grenze von 15 Prozent gilt bis zum 30. September 2029 nur in Erfurt und Jena. Steinbach-Hallenberg gehört nicht dazu.

Quelle: Gesetze im Internet; 20 ProzentQuelle: Haufe; 15 Prozent Erfurt Jena

  • Gibt es einen Mietspiegel der Stadt?
  • qualifizierter Mietspiegel
  • ortsübliche Vergleichsmiete
  • Mietspiegeltabelle Stadt

Die Stadt stellt im Satzungsverzeichnis ihrer Internetseite keinen Mietspiegel ein. Eine städtische Tabelle der Vergleichsmiete gibt es dort nicht. Die Vergleichsmiete müssen Sie dann mit anderen Belegen klären, zum Beispiel mit vergleichbaren Wohnungen.

Quelle: Stadt Steinbach-Hallenberg; kein Mietspiegel online

  • Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
  • WBS Steinbach-Hallenberg
  • Wohnberechtigung Landratsamt
  • geförderte Wohnung Antrag

Beim Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachdienst Bauaufsicht, Telefon 03693 485-8386. Nicht im Rathaus der Stadt. Das Landesportal nennt für kreisangehörige Städte den Landkreis, sofern die Stadt nicht extra aufgeführt ist. Steinbach-Hallenberg ist dort nicht als eigene Stelle genannt.

Quelle: Landratsamt Schmalkalden-Meiningen; Fachdienst BauaufsichtQuelle: Serviceportal Thüringen; zuständige Stelle

  • Welche Miete erkennt das Jobcenter an?
  • Kosten der Unterkunft
  • KdU Vergleichsraum Schmalkalden
  • angemessene Miete Bürgergeld

Seit dem 1. Dezember 2024 gilt Steinbach-Hallenberg im Vergleichsraum Schmalkalden. Die anerkannte Bruttokaltmiete liegt bei 333 Euro für eine Person, 382,80 Euro für zwei Personen und 502,50 Euro für drei Personen. Das ist die Grenze für Leistungen, nicht die Miete am Markt. Größere Haushalte stehen in der Tabelle des Jobcenters.

Quelle: Jobcenter Schmalkalden-Meiningen; Richtwerte 2024

  • Kann der Vermieter die Grundsteuer auf die Nebenkosten legen?
  • Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung
  • Hebesatz 495 Prozent Mieter
  • Grundsteuer B umlegen

Nur wenn der Mietvertrag das vorsieht. Die Grundsteuer kann zu den Betriebskosten gehören. Fehlt die Klausel, bleibt sie beim Eigentümer. Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt in der Stadt 495 Prozent, seit dem 1. Januar 2025, nach der Grundsteuerreform. Einen Euro-Betrag für Ihre Wohnung nennt die Satzung nicht.

Quelle: Gesetze im Internet; Grundsteuer umlegenQuelle: Stadt Steinbach-Hallenberg; Hebesatz 495

  • Was gilt bei der Kita, wenn die Familie zur Miete wohnt?
  • Kita-Beitrag Mieter
  • Elternbeitrag 24 Monate
  • Betreuungszeit bis 31. Januar

Dieselbe Regel wie für andere Eltern: In den städtischen Kitas entfällt der Elternbeitrag in den letzten 24 Monaten vor dem Schuleintritt. Den Betreuungsumfang für diese Zeit melden Sie bis zum 31. Januar. Er gilt ab dem 1. März. Ob Sie mieten oder im eigenen Haus wohnen, ändert diese Frist nicht.

Quelle: Stadt Steinbach-Hallenberg; Kita für FamilienQuelle: Stadt Steinbach-Hallenberg; Beitragssatzung

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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