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Wer in Söhlde kauft, zahlt Grundsteuer nach dem Hebesatz der Gemeinde: Für Grundsteuer A und Grundsteuer B gelten je 420 v. H., für die Gewerbesteuer 410 v. H. Grundsteuer C erhebt Söhlde nicht. Seit 2025 gilt das Flächen-Lage-Modell; den kommunalen Hebesatz setzt die Gemeinde selbst fest. Die Sätze stehen auf der Finanzseite des Rathauses. Gekauft wird vor allem in den Ortslagen von Söhlde, Hoheneggelsen, Nettlingen und den kleineren Dörfern; am Ortsrand von Hoheneggelsen liegt Gewerbe an der B1. Der Hebesatz ist der kommunale Faktor auf den Messbetrag aus dem Finanzamt, nicht der Kaufpreis des Grundstücks.
Quelle: Gemeinde Söhlde; Hebesätze Grundsteuer Gewerbe
Das Grundbuch für Grundstücke in der Gemeinde Söhlde führt das Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim. Zum Bezirk gehören neben dem Hauptort die Ortschaften Bettrum, Feldbergen, Groß Himstedt, Hoheneggelsen, Klein Himstedt, Mölme, Nettlingen und Steinbrück. Einen Auszug beantragen Sie beim Grundbuchamt dieses Gerichts, nicht im Rathaus. Das Rathaus in der Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8 bleibt die Adresse für Grundsteuerbescheide und kommunale Abgaben nach dem Kauf.
Quelle: Amtsgericht Hildesheim; örtliche Zuständigkeit GrundbuchQuelle: Amtsgericht Hildesheim; Anschrift Kaiserstraße Hildesheim
Nördlich der Ortschaft Söhlde hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz das Überschwemmungsgebiet des Westerbachs vorläufig gesichert, bis zur Einmündung in die Fuhse und gemeinsam mit der Nachbargemeinde Lengede. Bei einem statistisch einmal in hundert Jahren auftretenden Hochwasser tritt der Bach auf dieser Strecke über die Ufer. Betroffen sind nach der Behörde vor allem landwirtschaftliche Flächen und die Kläranlage, keine bebauten Wohnlagen. Vor einem Kauf lohnt der Blick in die Hochwassergefahrenkarten des Landes und in die genaue Lage des Flurstücks.
Quelle: NLWKN; Überschwemmungsgebiet WesterbachQuelle: Umweltministerium Niedersachsen; Hochwasser Gefahrenkarten Landesportal
Die Gemeinde hat den Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht. Der Plan ist eine Strategie für das ganze Gemeindegebiet und kein sofortiger Heizungstausch für das gekaufte Haus. Für den Kauf, den Neubau oder die Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum vermittelt die Wohnraumförderstelle des Landkreises Hildesheim Anträge an die NBank; die Maßnahme darf nicht vor der Antragstellung beginnen. Beim Kauf selbst kommt in Niedersachsen die Grunderwerbsteuer von 5,0 Prozent hinzu; die Landesangaben stehen darunter bei Bundesland Niedersachsen.
Quelle: Gemeinde Söhlde; kommunale Wärmeplanung BerichtQuelle: Landkreis Hildesheim; Förderung selbst genutztes Eigentum
Zusätzliche Info zum Bundesland Niedersachsen:
Grundsteuer A und Grundsteuer B liegen bei je 420 v. H., die Gewerbesteuer bei 410 v. H. Grundsteuer C erhebt die Gemeinde nicht. Seit 2025 gilt das Flächen-Lage-Modell; den Hebesatz setzt Söhlde selbst fest.
Beim Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim. Das Gericht führt das Grundbuch für die ganze Gemeinde einschließlich Bettrum, Hoheneggelsen, Nettlingen und der übrigen Ortschaften. Das Rathaus stellt keinen Grundbuchauszug aus.
Quelle: Amtsgericht Hildesheim; örtliche Zuständigkeit Grundbuch
Nördlich der Ortschaft Söhlde ist das Überschwemmungsgebiet des Westerbachs vorläufig gesichert, bis zur Mündung in die Fuhse. Nach dem NLWKN sind vor allem Ackerflächen und die Kläranlage betroffen, keine bebauten Wohnlagen. Vor dem Kauf prüfen Sie trotzdem die Karte für das konkrete Flurstück.
Ja. Die Gemeinde hat den Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht. Der Plan ist eine Strategie für das Gemeindegebiet, kein sofortiger Zwang zum Heizungstausch.
In Niedersachsen 5,0 Prozent.
An die Wohnraumförderstelle des Landkreises Hildesheim, Marie-Wagenknecht-Straße 3. Sie vermittelt Anträge an die NBank für Neubau, Erwerb und Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums. Die Maßnahme darf nicht vor der Antragstellung beginnen.
Quelle: Landkreis Hildesheim; Förderung selbst genutztes Eigentum
Nein. In der Bekanntmachung zum aufkommensneutralen Hebesatz steht, dass Grundsteuer C nicht erhoben wird. Es bleiben Grundsteuer A und B mit je 420 v. H.
Quelle: Gemeinde Söhlde; Hebesatz Bekanntmachung Grundsteuer C
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden