Immobilien zum Mieten in Tübingen
0 Immobilien werden in Tübingen zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Tübingen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Tübingen
Seit November 2015 gilt in Tübingen die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete in der Regel um höchstens 10 % übersteigen (Gebietskulisse bis Ende 2026). Im Bestand begrenzt die Kappungsgrenze Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren. Wer später kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer.
Quelle: Stadt Tübingen; MieterschutzQuelle: Land BW; MietpreisbremseQuelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
Wie prüfen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete?
Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel 2024 (gültig ab 1. Dezember 2024 bis 30. November 2026) inklusive Online-Rechner. Er gilt auch für möblierten Wohnraum und WG-Hauptmietverträge. Die Stadt nimmt Hinweise zu mutmaßlich überteuerten Mieten entgegen; Ausnahmen der Mietpreisbremse bleiben bundesrechtlich zu prüfen.
Quelle: Stadt Tübingen; Mietspiegel 2024Quelle: Stadt Tübingen; Mietprüfung
Wann brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für geförderte Sozialmietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Einkommen die Grenzen einhält — er berechtigt zur Anmietung, vermittelt aber keine Wohnung. In Tübingen beantragen Sie ihn bei der Fachabteilung Soziale Hilfen (auch online über Service-BW). Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Stadt Tübingen; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Tübingen; Grundsteuer Reform
Was kostet Bewohnerparken ohne Stellplatz?
In ausgewiesenen Zonen benötigen auch Mieter einen Bewohnerparkausweis. Die Monatsgebühr liegt bei 20 € bzw. 25 € nach Leergewicht und Antrieb; mit KreisBonusCard gilt 50 % Ermäßigung. Laufzeiten: 3, 6, 9 oder 12 Monate — ohne Anspruch auf einen freien Platz vor der Tür.
Quelle: Stadt Tübingen; Bewohnerparken
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen zum Mieten in Tübingen
- Gilt in Tübingen die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete beliebig hoch sein?
- Bis wann gilt die Mietpreisbremse in Tübingen?
Ja. Seit November 2015 gilt die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete in der Regel um höchstens 10 % übersteigen. Die Gebietskulisse in Baden-Württemberg läuft aktuell bis Ende 2026. Die Regelung gilt laut Stadt auch für möblierte Wohnungen und einzeln vermietete Zimmer.
Quelle: Stadt Tübingen; MieterschutzQuelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Welche Kappungsgrenze gilt in Tübingen?
- Um wie viel Prozent darf die Miete in drei Jahren steigen?
- Gilt in Tübingen 15 oder 20 Prozent Kappung?
In Tübingen gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Im laufenden Mietverhältnis darf die Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen — und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Regelung gilt parallel zur Mietpreisbremse bis Ende 2026.
Quelle: Land BW; KappungsgrenzeQuelle: Stadt Tübingen; Mieterhöhung
- Gibt es in Tübingen einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
- Wie prüfe ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Gibt es einen Online-Rechner zum Mietspiegel?
Ja. Der qualifizierte Mietspiegel 2024 gilt ab dem 1. Dezember 2024 bis zum 30. November 2026. PDF und Online-Rechner stehen auf den Seiten der Universitätsstadt; ein gedrucktes Exemplar ist gegen Schutzgebühr erhältlich.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Tübingen?
- Wie komme ich an eine Sozialwohnung in Tübingen?
- Wo ist die Anlaufstelle für den Wohnberechtigungsschein?
Für geförderte Sozialmietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS), wenn Ihr Einkommen die Grenzen einhält. Den Antrag stellen Sie bei der Fachabteilung Soziale Hilfen der Stadt Tübingen (auch online über Service-BW). Der Schein berechtigt zur Anmietung, vermittelt aber keine Wohnung und gilt ein Jahr in Baden-Württemberg.
- Was kostet Anwohnerparken für Mieter in Tübingen?
- Brauche ich als Mieter einen Bewohnerparkausweis?
- Gibt es Ermäßigung mit KreisBonusCard?
Ja, in ausgewiesenen Zonen brauchen auch Mieter einen Bewohnerparkausweis. Die Monatsgebühr liegt bei 20 € bzw. 25 € nach Leergewicht und Antrieb; mit gültiger KreisBonusCard gilt 50 % Ermäßigung. Laufzeiten: 3, 6, 9 oder 12 Monate.
- Dürfen Vermieter die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen?
- Ist die neue Grundsteuer in den Nebenkosten erlaubt?
- Wie hoch ist der Hebesatz B in Tübingen?
Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Der Hebesatz der Grundsteuer B liegt bei 350 % (modifiziertes Bodenwertmodell Baden-Württemberg). Fehlt die Umlageklausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer.
- Wie sind Kita-Beiträge in Tübingen geregelt?
- Gibt es einkommensabhängige Kita-Ermäßigung?
- Wie hoch ist die Geschwisterermäßigung?
Städtische Einrichtungen erheben Gebühren nach Wochenstunden; mit Wohnsitz in Tübingen ist eine einkommensabhängige Ermäßigung möglich. Bei gleichzeitig betreuten Geschwisterkindern (mind. 20 Wochenstunden je Kind) gilt zusätzlich 20 % Geschwisterermäßigung.
- Wie komme ich im Alltag mit Bus und Bahn voran?
- Welcher Verkehrsverbund gilt in Tübingen?
- Gilt das Deutschlandticket in Tübingen?
Bus und Bahn fahren im Verkehrsverbund naldo. Der Bahnhof Tübingen verbindet unter anderem Richtung Stuttgart und Reutlingen. Das Deutschlandticket gilt parallel und deckt den Nahverkehr ab.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden