Immobilien zum Mieten in Reutlingen

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Das Wichtigste zum Mieten in Reutlingen

Seit der Fortschreibung der Landesregelung gilt in Reutlingen weiterhin die Mietpreisbremse: Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen (Ausnahmen u. a. Neubau nach dem 1. Oktober 2014). Im Bestand ist die Mieterhöhung auf 15 % in drei Jahren gekappt — beides vorerst bis Ende 2026. Die Grunderwerbsteuer (5 %) betrifft Sie nur beim späteren Kauf.

Quelle: Land BW; MietpreisbremseQuelle: Land BW; KappungsgrenzeQuelle: Finanzamt BW; Grunderwerbsteuer

Wo steht die ortsübliche Vergleichsmiete?

Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel 2025: Der Gemeinderat hat ihn am 30. Januar 2025 anerkannt; er gilt vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Januar 2027. Online-Rechner und Broschüre finden Sie auf den Seiten der Stadt.

Quelle: Stadt Reutlingen; Mietspiegel 2025

Wie komme ich an eine geförderte Wohnung?

Für preisgebundenen Wohnraum brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz. Anträge und Termine laufen über die Stadt Reutlingen (Stadtkämmerei / Bereich Staatszuschüsse); Formular und Auskunft unter 07121 303-2459 bzw. wbs@reutlingen.de.

Quelle: Stadt Reutlingen; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Reutlingen; Staatszuschüsse WBS

Was gilt beim Parken ohne eigenen Stellplatz?

In den Bewohnerparkzonen kostet der Ausweis 180 € pro Kalenderjahr. Der Ausweis bevorzugt Sie gegenüber Fremdparkern, garantiert aber keinen freien Platz vor der Tür.

Quelle: Stadt Reutlingen; Bewohnerparken

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Reutlingen

  • Gilt in Reutlingen die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete beliebig steigen?
  • Wie viel über der Vergleichsmiete ist erlaubt?

Ja. Reutlingen steht in der Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (aktuell bis Ende 2026). Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen. Ausgenommen sind u. a. Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, sowie umfassend modernisierte Wohnungen.

Quelle: Land BW; Mietpreisbremse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Reutlingen?
  • Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?
  • Gilt 15 oder 20 Prozent Kappung?

In Reutlingen gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % innerhalb von drei Jahren (statt der bundesweiten 20 %). Die neue Miete darf zudem die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Die Landesregelung läuft im Gleichlauf mit der Mietpreisbremse vorerst bis Ende 2026.

Quelle: Land BW; Kappungsgrenze

  • Gibt es in Reutlingen einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
  • Ist der Mietspiegel 2025 qualifiziert?
  • Wo ist der Online-Rechner?

Ja. Der qualifizierte Mietspiegel 2025 wurde am 30. Januar 2025 vom Gemeinderat anerkannt und gilt vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Januar 2027. Broschüre und Online-Rechner stellt die Stadt Reutlingen bereit.

Quelle: Stadt Reutlingen; Mietspiegel 2025

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Reutlingen?
  • Wo stelle ich den Wohnberechtigungsschein?
  • Wer ist für Sozialwohnungen zuständig?

Für preisgebundenen Wohnraum benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz. Zuständig ist die Stadt Reutlingen (Stadtkämmerei / Bereich Staatszuschüsse). Antrag per Formular; Auskunft und Termin unter 07121 303-2459 bzw. wbs@reutlingen.de.

Quelle: Stadt Reutlingen; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Reutlingen; Staatszuschüsse WBS

  • Was kostet Bewohnerparken für Mieterinnen und Mieter?
  • Brauche ich als Mieter einen Parkausweis?
  • Gilt der Ausweis nur für Eigentümer?

Nein — entscheidend ist die melderechtliche Wohnadresse in der Zone, nicht das Eigentum. Der Bewohnerparkausweis kostet 180 € pro Kalenderjahr. Ohne Ausweis dürfen Sie die ausgewiesenen Bewohnerparkplätze nicht nutzen.

Quelle: Stadt Reutlingen; Bewohnerparken

  • Wie sind die Kita-Beiträge in Reutlingen geregelt?
  • Gibt es Geschwisterrabatte beim Besuchsgeld?
  • Ab wann ist die Kita beitragsfrei?

Das städtische Besuchsgeld hängt von Betreuungsumfang, Jahresnettoeinkommen und Kinderzahl ab. Ab dem zweiten Kind 25 %, ab dem dritten50 % Rabatt; ab dem vierten Kind beitragsfrei in allen Betreuungsformen. Seit 1. Oktober 2025 gelten angepasste Sätze mit Entlastungen von bis zu 25 %. Verpflegung ist extra.

Quelle: Stadt Reutlingen; Kita-Besuchsgeld

  • Wie komme ich ohne Auto im Alltag weiter?
  • Welcher Verbund gilt für Bus und Bahn?
  • Gibt es Stadtverkehr in Reutlingen?

Bus und Bahn laufen über den Verkehrsverbund naldo. Stadtlinien, Regionalbusse und Bahnverbindungen (u. a. Stuttgart, Tübingen) finden Sie in der naldo-Fahrplanauskunft und App.

Quelle: naldo; Fahrplanauskunft

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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