Immobilien zum Mieten in Reutlingen
0 Immobilien werden in Reutlingen zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Reutlingen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Reutlingen
Seit der Fortschreibung der Landesregelung gilt in Reutlingen weiterhin die Mietpreisbremse: Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen (Ausnahmen u. a. Neubau nach dem 1. Oktober 2014). Im Bestand ist die Mieterhöhung auf 15 % in drei Jahren gekappt — beides vorerst bis Ende 2026. Die Grunderwerbsteuer (5 %) betrifft Sie nur beim späteren Kauf.
Quelle: Land BW; MietpreisbremseQuelle: Land BW; KappungsgrenzeQuelle: Finanzamt BW; Grunderwerbsteuer
Wo steht die ortsübliche Vergleichsmiete?
Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel 2025: Der Gemeinderat hat ihn am 30. Januar 2025 anerkannt; er gilt vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Januar 2027. Online-Rechner und Broschüre finden Sie auf den Seiten der Stadt.
Quelle: Stadt Reutlingen; Mietspiegel 2025
Wie komme ich an eine geförderte Wohnung?
Für preisgebundenen Wohnraum brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz. Anträge und Termine laufen über die Stadt Reutlingen (Stadtkämmerei / Bereich Staatszuschüsse); Formular und Auskunft unter 07121 303-2459 bzw. wbs@reutlingen.de.
Quelle: Stadt Reutlingen; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Reutlingen; Staatszuschüsse WBS
Was gilt beim Parken ohne eigenen Stellplatz?
In den Bewohnerparkzonen kostet der Ausweis 180 € pro Kalenderjahr. Der Ausweis bevorzugt Sie gegenüber Fremdparkern, garantiert aber keinen freien Platz vor der Tür.
Quelle: Stadt Reutlingen; Bewohnerparken
Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer: 5,0 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer
- Mietpreisbremse nur Verordnungskulisse — Quelle: Land BW; Mietpreisbremse
- Photovoltaikpflicht KlimaG BW — Quelle: UM BW; Solarpflicht FAQ
Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Reutlingen
- Gilt in Reutlingen die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete beliebig steigen?
- Wie viel über der Vergleichsmiete ist erlaubt?
Ja. Reutlingen steht in der Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg (aktuell bis Ende 2026). Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 % übersteigen. Ausgenommen sind u. a. Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden, sowie umfassend modernisierte Wohnungen.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Reutlingen?
- Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?
- Gilt 15 oder 20 Prozent Kappung?
In Reutlingen gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % innerhalb von drei Jahren (statt der bundesweiten 20 %). Die neue Miete darf zudem die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Die Landesregelung läuft im Gleichlauf mit der Mietpreisbremse vorerst bis Ende 2026.
- Gibt es in Reutlingen einen amtlichen Mietspiegel — und wo finde ich ihn?
- Ist der Mietspiegel 2025 qualifiziert?
- Wo ist der Online-Rechner?
Ja. Der qualifizierte Mietspiegel 2025 wurde am 30. Januar 2025 vom Gemeinderat anerkannt und gilt vom 1. Februar 2025 bis zum 31. Januar 2027. Broschüre und Online-Rechner stellt die Stadt Reutlingen bereit.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Reutlingen?
- Wo stelle ich den Wohnberechtigungsschein?
- Wer ist für Sozialwohnungen zuständig?
Für preisgebundenen Wohnraum benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz. Zuständig ist die Stadt Reutlingen (Stadtkämmerei / Bereich Staatszuschüsse). Antrag per Formular; Auskunft und Termin unter 07121 303-2459 bzw. wbs@reutlingen.de.
Quelle: Stadt Reutlingen; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Reutlingen; Staatszuschüsse WBS
- Was kostet Bewohnerparken für Mieterinnen und Mieter?
- Brauche ich als Mieter einen Parkausweis?
- Gilt der Ausweis nur für Eigentümer?
Nein — entscheidend ist die melderechtliche Wohnadresse in der Zone, nicht das Eigentum. Der Bewohnerparkausweis kostet 180 € pro Kalenderjahr. Ohne Ausweis dürfen Sie die ausgewiesenen Bewohnerparkplätze nicht nutzen.
- Wie sind die Kita-Beiträge in Reutlingen geregelt?
- Gibt es Geschwisterrabatte beim Besuchsgeld?
- Ab wann ist die Kita beitragsfrei?
Das städtische Besuchsgeld hängt von Betreuungsumfang, Jahresnettoeinkommen und Kinderzahl ab. Ab dem zweiten Kind 25 %, ab dem dritten50 % Rabatt; ab dem vierten Kind beitragsfrei in allen Betreuungsformen. Seit 1. Oktober 2025 gelten angepasste Sätze mit Entlastungen von bis zu 25 %. Verpflegung ist extra.
- Wie komme ich ohne Auto im Alltag weiter?
- Welcher Verbund gilt für Bus und Bahn?
- Gibt es Stadtverkehr in Reutlingen?
Bus und Bahn laufen über den Verkehrsverbund naldo. Stadtlinien, Regionalbusse und Bahnverbindungen (u. a. Stuttgart, Tübingen) finden Sie in der naldo-Fahrplanauskunft und App.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden