Traumhafte 4-Zimmerwohnung mit Dachterrasse, Einbauküche und TG-Stellplatz mit Blick ins Grüne


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Kusterdingen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Kusterdingen hat einen eigenen Mietspiegel. Er lehnt sich an den Tübinger Spiegel an; den Abstand zwischen Stadt und Gemeinde haben die Verfasser aus Marktdaten gerechnet. Baujahr, Heizung, Bad und Boden zählen mit. Der Spiegel liegt in den Rathäusern zur Mitnahme aus, online gibt es einen Mietenrechner der Gemeinde. Für frei finanzierte Wohnungen ist das der Maßstab der ortsüblichen Vergleichsmiete – nicht der Satz aus Tübingen oder Reutlingen.
Quelle: Gemeinde Kusterdingen; Mietspiegel
Die Mietpreisbremse gilt in Kusterdingen nicht. Die abgesenkte Kappungsgrenze gilt hier ebenfalls nicht. Tübingen und Reutlingen stehen in den Landesverordnungen, die Gemeinde selbst nicht. Bei einer neuen Miete greift also nicht die Bremsen-Regel der Nachbarstädte. Bei einer Erhöhung der bestehenden Miete bleibt es bei der allgemeinen Bundesregel, nicht bei der abgesenkten Variante. Den Vergleichswert holen Mieter und Vermieter aus dem Kusterdinger Mietspiegel oder, wenn der Spiegel nicht passt, aus Gutachten oder Vergleichswohnungen.
Quelle: Land BW; Mietpreisbremse VerordnungQuelle: Land BW; Kappungsgrenze Verordnung
Den Wohnberechtigungsschein beantragen Sie bei der Gemeinde Kusterdingen, nicht beim Landratsamt. Zuständig ist das Rathaus in der Kirchentellinsfurter Straße 9. Der Schein ist die Eintrittskarte für eine gebundene Sozialmietwohnung. Einen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung gibt er nicht. Geprüft wird das Einkommen aller Personen, die einziehen sollen. Formular und Termin holen Sie am besten persönlich im Hauptamt; so wird klar, welche Nachweise in Ihrem Fall nötig sind.
Quelle: Gemeinde Kusterdingen; Wohnberechtigungsschein
Für öffentlich geförderte Wohnungen mit Bindung hat der Gemeinderat eine eigene Satzung. Die höchstzulässige Miete ohne Betriebskosten darf die ortsübliche Vergleichsmiete um zehn Prozent unterschreiten, nicht überschreiten. Das gilt für die Dauer der Bindung und auch bei einer Neuvermietung. Den Vergleichswert liefert der örtliche Mietspiegel. Wer eine solche Wohnung sucht, braucht den Wohnberechtigungsschein und wendet sich an die Gemeinde oder den Vermieter der gebundenen Wohnung.
Quelle: Gemeinde Kusterdingen; Satzung geförderte Miete
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Nein. In der Mietpreisbegrenzungsverordnung des Landes steht Kusterdingen nicht. Tübingen und Reutlingen stehen dort, die Gemeinde selbst nicht. Bei einer neuen Miete gilt hier also nicht die Bremsen-Regel der Nachbarstädte.
Nein. Kusterdingen steht nicht in der Kappungsgrenzenverordnung des Landes. Es bleibt bei der allgemeinen Bundesregel für Mieterhöhungen, nicht bei der abgesenkten Variante.
Ja. Die Gemeinde hat einen eigenen Mietspiegel, angelehnt an den Tübinger, mit einem gerechneten Abstand im Mietniveau. Er liegt in den Rathäusern aus. Zusätzlich gibt es einen Online-Mietenrechner der Gemeinde.
Beim Rathaus der Gemeinde Kusterdingen, Kirchentellinsfurter Straße 9, nicht beim Landratsamt. Das Hauptamt nimmt den Antrag entgegen. Am einfachsten ist der Gang vor Ort, damit die Unterlagen stimmen.
Nein. Der Schein erlaubt den Abschluss eines Vertrags für eine gebundene Sozialmietwohnung. Einen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung gibt er nicht.
Ohne Betriebskosten darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um zehn Prozent unterschreiten, nicht überschreiten. Das gilt für die Dauer der Bindung und auch bei einer Neuvermietung. Den Vergleichswert liefert der örtliche Mietspiegel.
Nein. Maßstab ist der Mietspiegel der Gemeinde Kusterdingen. Er lehnt sich an den Tübinger an, den Abstand haben die Verfasser aber extra aus Marktdaten gerechnet. Für eine Wohnung hier gilt dieser örtliche Spiegel, nicht der der Nachbarstadt.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden