Immobilien zum Mieten in Uedem

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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Uedem – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste zum Mieten in Uedem

Uedem hat einen eigenen Mietspiegel. Die Gemeinde hat ihn gemeinsam mit dem Haus- und Grundbesitzerverein Kreis Kleve e. V., dem Mietverein Wesel-Bocholt-Kleve und Umgebung e. V. und dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Kleve aufgestellt. Der aktuelle Stand ist der 1. Januar 2025. Mieter und Vermieter können daran die ortsübliche Vergleichsmiete nach Lage, Ausstattung, Grundriss, Wohnfläche und Zustand ablesen. Die Tabelle arbeitet mit Zu- und Abschlägen, nicht mit einer festen Eurozahl für jede Wohnung.

Quelle: Gemeinde Uedem; Mietspiegel 2025

Keine Bremse, Kappung wie im Gesetz

Uedem steht nicht auf der Liste der Mieterschutzverordnung NRW. Deshalb gilt hier bei neuen Verträgen keine Mietpreisbremse. Die Miete darf also nicht automatisch auf zehn Prozent über der Vergleichsmiete begrenzt werden. Bei laufenden Verträgen bleibt es beim gesetzlichen Regelfall: Innerhalb von drei Jahren höchstens 20 Prozent, und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete. Die schärfere 15-Prozent-Kappung gilt nur in den Gemeinden der Verordnung – Uedem gehört nicht dazu. Wer die Vergleichsmiete braucht, nimmt den örtlichen Mietspiegel.

Quelle: Land NRW; MietSchVO-Gemeinden

Wohnberechtigungsschein im Rathaus

Für eine öffentlich geförderte Wohnung brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Den Antrag nehmen die Gemeinde Uedem und der Kreis Kleve entgegen. Ein allgemeiner Schein gilt ein Jahr und nur in Nordrhein-Westfalen. Ob er erteilt wird, hängt vom Einkommen aller Personen im Haushalt ab; Nachweise gehören zum Antrag. Wohnungsaufsicht und Mängel an der Wohnung richten Sie an die Gemeinde: Das Wohnraumstärkungsgesetz weist diese Aufgabe den Kommunen zu. Einen eigenen Bewohnerparkausweis für Mieter gibt es in Uedem nicht; im Ortsrecht steht keine Parkzonensatzung.

Quelle: Gemeinde Uedem; Wohnberechtigungsschein

Quelle: Gemeinde Uedem; Ortsrecht Parken

Bundesland Nordrhein-Westfalen:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung

Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Häufige Fragen zum Mieten in Uedem

  • Gilt in Uedem die Mietpreisbremse?
  • Ist Uedem in der MietSchVO?
  • Darf die Neuvermietung 10 Prozent über der Vergleichsmiete liegen?

Nein. Uedem steht nicht in der Anlage der Mieterschutzverordnung NRW. Die Mietpreisbremse gilt nur in den dort genannten Gemeinden. Bei einem neuen Vertrag in Uedem gibt es diese Zehn-Prozent-Grenze daher nicht. Für die Vergleichsmiete bleibt der örtliche Mietspiegel die erste Orientierung.

Quelle: Land NRW; Mietpreisbremse-Liste

  • Wie hoch ist die Kappungsgrenze in Uedem?
  • Um wie viel darf die Miete in drei Jahren steigen?

Es gilt der gesetzliche Regelfall: höchstens 20 Prozent in drei Jahren, und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Die schärfere 15-Prozent-Grenze der MietSchVO gilt in Uedem nicht, weil die Gemeinde nicht in der Verordnung steht.

Quelle: Land NRW; Kappungsgrenze

  • Gibt es einen Mietspiegel für Uedem?
  • Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
  • Ist der Uedemer Mietspiegel anerkannt?

Ja. Die Gemeinde hat den Mietspiegel 2025 zusammen mit Haus und Grund Kreis Kleve, dem Mietverein Wesel-Bocholt-Kleve und dem Gutachterausschuss Kreis Kleve erstellt. Stand ist der 1. Januar 2025. Das PDF steht auf der Gemeindeseite. Er arbeitet mit Richtwerten und Zu- und Abschlägen, nicht mit einer einzelnen Eurozahl für jede Wohnung.

Quelle: Gemeinde Uedem; Mietspiegel

  • Wo beantrage ich in Uedem den Wohnberechtigungsschein?
  • Brauche ich einen WBS für eine Sozialwohnung?

Den Antrag nehmen die Gemeinde Uedem und der Kreis Kleve entgegen. Ein allgemeiner Schein gilt ein Jahr und nur in Nordrhein-Westfalen. Entscheidend ist das Einkommen aller Personen im Haushalt; Nachweise gehören dazu. Ohne WBS bekommen Sie keine öffentlich geförderte Wohnung.

Quelle: Gemeinde Uedem; WBS-Antrag

Wohin wende ich mich bei Wohnungsmängeln in Uedem?

An die Gemeinde. Das Wohnraumstärkungsgesetz weist die Wohnungsaufsicht den Kommunen zu. Bei unzumutbaren Mängeln können Sie sich an das Rathaus wenden, ohne vorher zu klagen. Für den Wohnberechtigungsschein ist dasselbe Haus zuständig, alternativ der Kreis Kleve.

Quelle: Land NRW; Wohnungsaufsicht Gemeinde

Brauche ich als Mieter in Uedem einen Parkausweis?

Nein. Die Gemeinde führt keine Bewohnerparkzone und keine Parkgebührensatzung. Einen Anwohnerausweis wie in größeren Städten gibt es hier nicht.

Quelle: Gemeinde Uedem; kein Parkausweis

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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