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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Velten – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Velten kauft, kalkuliert mit dem kommunalen Hebesatz Grundsteuer B von 340 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025, Stand II. Quartal 2025). Die landesweite Grunderwerbsteuer steht im Bundesland-Block. Die Stadt liegt nicht in der Mietpreisbremsen-Kulisse — für die Kaufnebenkosten zweitrangig, für die Lage im Speckgürtel Oberhavel relevant.
Quelle: Statistik Berlin-Brandenburg; Hebesatz B 2025Quelle: Stadt Velten; SteuerhebesätzeQuelle: BRAVORS Brandenburg; Mietpreisbegrenzungs-VO
Die Fernwärmesatzung (Stadtverordnetenversammlung 22. Januar 2004) weist Gebiete aus, in denen Anschluss- und Benutzerzwang gelten, sobald in der Straße eine betriebsfertige Leitung liegt. Ausnahmen gelten unter anderem für emissionsfreie Anlagen und für den Wärmebedarf aus überwiegend regenerativen Energien. Prüfen Sie vor dem Kauf, ob das Flurstück in der Satzungskarte liegt; den Anschluss beantragen Sie bei den Stadtwerken Velten.
Quelle: Stadt Velten; FernwärmesatzungQuelle: Stadtwerke Velten; Fernwärme
Das Grundbuch für Velten führt das Amtsgericht Oranienburg, Berliner Straße 38. Bodenrichtwerte stehen in BORIS Brandenburg. Am 17. Juli 2025 hat die Stadtverordnetenversammlung den Wärmeplan beschlossen: Fernwärmegebiete neben dezentralen Lösungen. Allein aus dem Plan folgt keine Tauschpflicht; die ältere Fernwärmesatzung kann im Satzungsgebiet trotzdem zum Anschluss verpflichten.
Quelle: AG Oranienburg; Zuständigkeit VeltenQuelle: GBK Brandenburg; Wärmeplan-BeschlussQuelle: Stadt Velten; Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Brandenburg:
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt Hebesatz Grundsteuer B 340 % (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, II. Quartal 2025; so auch die Stadtseite). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Bundesmodell (wertabhängig, kein Verkaufspreis); die Stadt wendet den Hebesatz an. Verbindlich ist der Grundsteuerbescheid.
Quelle: Statistik Berlin-Brandenburg; Hebesatz B 2025Quelle: Stadt Velten; Steuerhebesätze
Die Grunderwerbsteuer beträgt in Brandenburg landeseinheitlich 6,5 % — siehe Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Dazu kommen Notar- und Grundbuchkosten sowie ggf. Maklercourtage nach Vereinbarung. Einen kommunalen Sonder-Satz gibt es nicht.
Zuständig ist das Amtsgericht Oranienburg (Berliner Straße 38, 16515 Oranienburg), das Grundbuchsachen für Velten führt. Ein eigenes Grundbuchamt in der Ofenstadt gibt es nicht. Auszüge sind schriftlich zu beantragen.
Quelle: AG Oranienburg; Zuständigkeit VeltenQuelle: AG Oranienburg; Kontakt
Ja, aber nur im ausgewiesenen Satzungsgebiet. Die Fernwärmesatzung (Beschluss 22. Januar 2004) begründet Anschluss- und Benutzerzwang, sobald in der erschließenden Straße eine betriebsfertige Leitung liegt. Befreiung ist unter anderem bei emissionsfreier Heizung oder überwiegend regenerativer Wärme möglich. Den Anschluss beantragen Sie bei den Stadtwerken Velten.
Quelle: Stadt Velten; FernwärmesatzungQuelle: Stadtwerke Velten; Fernwärme
Die Stadtverordnetenversammlung hat den Wärmeplan am 17. Juli 2025 beschlossen. Er zeigt, wo künftig Netze oder dezentrale Lösungen vorgesehen sind. Der Plan ersetzt nicht die Fernwärmesatzung und begründet allein keine Tauschpflicht. Für die Kaufprüfung zählen Satzungskarte und Planungskarte nebeneinander.
Quelle: GBK Brandenburg; Wärmeplan-BeschlussQuelle: Stadt Velten; Wärmeplanung
Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss im Portal BORIS Brandenburg. Der Wert ist ein zonales Richtmaß, kein vereinbarter Kaufpreis. Für die Kaufentscheidung zählt die konkrete Zone mit Nutzungsart und Stichtag.
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) bietet landesweite Wohneigentumsförderung (Zuschuss/Darlehen) — Voraussetzungen und Gebietskulisse prüfen, siehe Bundesland-Block. Ein eigenes städtisches Käuferprogramm ist hier nicht belegt.
Straßenausbaubeiträge sind in Brandenburg landesweit abgeschafft (siehe Bundesland-Block). Für die erstmalige Erschließung kann die Stadt weiterhin Beiträge erheben; im Ortsrecht liegt eine Erschließungsbeitragssatzung. Vor dem Kauf klären Sie offene Maßnahmen im Bauamt.
Nein, Kinder müssen für die Grundschule nicht nach Hennigsdorf: Velten hat die Löwenzahn- und die Linden-Grundschule sowie die Barbara-Zürner-Oberschule und das Hedwig-Bollhagen-Gymnasium. Für Familien mit Kaufinteresse ist das ein Standortvorteil gegenüber Orten ohne weiterführende Schule.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden