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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Glienicke - Nordbahn – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Glienicke/Nordbahn ab Haushaltsjahr 2025 der Hebesatz Grundsteuer B von 185 v. H. (A: 200 v. H.). Die Gemeinde steht in der brandenburgischen Mietpreisbremsen-Kulisse — für die Kaufnebenkosten zweitrangig, für die Lage an der Berliner Stadtgrenze relevant.
Quelle: Gemeinde Glienicke/Nordbahn; Hebesätze 2025Quelle: Gemeinde Glienicke/Nordbahn; HebesatzsatzungQuelle: Land Brandenburg; Mietpreisbegrenzungs-VO
Das Finanzamt Oranienburg setzt den Messbetrag nach dem Bundesmodell fest (wertabhängig, kein Verkaufspreis). Die Gemeinde wendet den Hebesatz an — daraus folgt die Jahressteuer. Einwände gegen den Messbetrag richten Sie an das Finanzamt, Heinrich-Grüber-Platz 3 in Oranienburg, nicht an die Gemeindekasse.
Quelle: Gemeinde Glienicke/Nordbahn; Grundsteuer Finanzamt
Für Grundstücke in Glienicke/Nordbahn führt das Amtsgericht Oranienburg das Grundbuch, Berliner Straße 38, 16515 Oranienburg. Auszüge beantragen Sie schriftlich beim Grundbuchamt. Amtliche Bodenrichtwerte liefert das Portal BORIS Brandenburg — die Lage an der Berliner Grenze kann Zonen stark unterscheiden.
Quelle: Gemeinde Glienicke/Nordbahn; GrundbuchamtQuelle: AG Oranienburg; Grundbuchamt
Die Gemeinde erhebt Beiträge nach der Straßenbaubeitragssatzung (Stand 04.03.2026). Ob Ihr Flurstück betroffen ist, hängt von der konkreten Ausbaumaßnahme ab — vor dem Kauf bei der Bauverwaltung klären. Bei Neubau oder Nutzungsänderung gilt die Stellplatzsatzung (bereitgestellt 01.02.2017). Der Wärmeplan-Entwurf ist Orientierung ohne Anschlusszwang.
Quelle: Gemeinde Glienicke/Nordbahn; StraßenbaubeitragssatzungQuelle: Gemeinde Glienicke/Nordbahn; StellplatzsatzungQuelle: Gemeinde Glienicke/Nordbahn; Wärmeplan-Entwurf
Zusätzliche Info zum Bundesland Brandenburg:
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gelten ab Haushaltsjahr 2025 Hebesatz B 185 v. H. und Hebesatz A 200 v. H. Das Finanzamt Oranienburg setzt den Messbetrag (Bundesmodell, kein Verkaufspreis); die Gemeinde wendet den Hebesatz an. Verbindlich ist der Bescheid.
Quelle: Gemeinde Glienicke/Nordbahn; Hebesätze 2025Quelle: Gemeinde Glienicke/Nordbahn; Hebesatzsatzung
Der Satz ist landesweit einheitlich — siehe Bundesland-Block (6,5 %). Hinzu kommen Notar- und Grundbuchgebühren nach Bundesrecht; eine Maklerprovision nur, wenn vertraglich vereinbart.
Zuständig ist das Amtsgericht Oranienburg, Berliner Straße 38, 16515 Oranienburg. Auszüge beantragen Sie schriftlich beim Grundbuchamt; die Gemeinde verweist auf dieselbe Stelle.
Quelle: Gemeinde Glienicke/Nordbahn; GrundbuchamtQuelle: AG Oranienburg; Grundbuchamt
Ja, die Gemeinde hat eine Straßenbaubeitragssatzung (Stand 04.03.2026). Ob und wann Beiträge für ein Grundstück fällig werden, hängt von der Maßnahme ab — vor dem Kauf bei der Bauverwaltung und im Kaufvertrag klären.
Quelle: Gemeinde Glienicke/Nordbahn; Straßenbaubeitragssatzung
Ja. Bei Neubau oder Nutzungsänderung gilt die Stellplatzsatzung der Gemeinde (bereitgestellt 01.02.2017). Die genaue Zahl der nachzuweisenden Plätze steht in der Satzung — vor Bauantrag dort nachlesen.
Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht das Land im Portal BORIS Brandenburg. Die Zone hängt von Lage und Nutzungsart ab — Nachbarstraßen können unterschiedliche Werte haben.
Ja, über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) — landesweites Programm, siehe Bundesland-Block. Gefördert werden unter anderem Neubau, Bestandserwerb mit Modernisierung und nachhaltige Sanierung; Einkommen und Vorhaben prüfen.
Der Entwurf von con|energy consult (Stand Oktober 2025) dient als Orientierung bis 2045 und begründet allein keine Pflicht zum Netzanschluss. Einsicht gab es im Neuen Rathaus und im Gemeinsamen Bauamt Mühlenbecker Land.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden