Repräsentatives Altbau-Juwel im beliebten Winterfeldtkiez: Großzügige 4-Zimmer-Wohnung mit Balkon

























In Berlin gibt es 1 Haus und 22 Eigentumswohnungen zum Kaufen. Der durchschnittliche Kaufpreis für Wohnimmobilien liegt bei ca. 5.922 €/m². Das Baujahr hat folgenden Einfluss: Angebote mit Baujahr 1960–1999 sind ca. 37 % teurer pro m² als Angebote ab Baujahr 2000. Stand: 05.08.2026.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
Wer in Berlin kauft, zahlt 6 % Grunderwerbsteuer auf die Bemessungsgrundlage — zuständig ist zentral das Finanzamt Spandau. Parallel gilt seit dem 1. Januar 2026 die Mietpreisbremse bis Ende 2029; im Bestand begrenzt die Kappungsgrenze Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren.
Quelle: Senat Finanzen; GrunderwerbsteuerQuelle: Senat Berlin; Mietpreisbremse
Die Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB gilt seit dem 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030. In Bestandsgebäuden mit mehr als fünf Wohnungen ist die Begründung von Wohnungseigentum grundsätzlich genehmigungspflichtig. Berlin war das erste Bundesland mit diesem Instrument; zusätzlicher Wohnraum durch Anbau oder Aufstockung kann unter Bedingungen freier sein.
Quelle: Senat Berlin; Umwandlungsverordnung
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) beträgt der Hebesatz B 2026470 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, das Land den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer — kein Verkaufspreis-Modell.
Quelle: Senat Finanzen; Grundsteuer Hebesatz
Neben der Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem GNotKG an; die Höhe hängt vom Beurkundungsumfang ab. Zuständig ist das Grundbuchamt des jeweiligen Amtsgerichts — die Zuordnung finden Sie über Service Berlin.
Quelle: Senat Finanzen; Immobilienkauf SteuernQuelle: Service Berlin; Grundbuchamt
Am 16. Juni 2026 beschloss der Senat den gesamtstädtischen Wärmeplan. Interaktive Wärmekarten zeigen voraussichtliche Versorgungsgebiete bis 2045 — als Orientierung, ohne Anschlusszwang.
Quelle: Senat Berlin; WärmeplanungQuelle: Senat Berlin; Wärmekarten
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB bis zum 31. Dezember 2030. In bestehenden Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohnungen ist die Begründung von Wohnungseigentum grundsätzlich genehmigungspflichtig; gesetzliche Ausnahmen bleiben möglich. Zusätzlicher Wohnraum durch Anbau oder Aufstockung kann unter Bedingungen freier sein — prüfen Sie den Einzelfall beim Bezirksamt.
In Berlin beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Der Satz gilt für Rechtsvorgänge ab dem 1. Januar 2014. Zuständig ist zentral das Finanzamt Spandau. Zusätzlich kalkulieren Sie typischerweise Notar- und Grundbuchkosten sowie ggf. Maklercourtage.
Für 2026 beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 470 % (Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft: 0 %). Das gilt für die neue Grundsteuer nach der Grundsteuerreform (ab 2025; wertabhängiges Bundesmodell). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, das Land den Hebesatz; daraus ergibt sich Ihre Jahressteuer.
Neben der Grunderwerbsteuer (6 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an; die genaue Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab — Ihr Notar nennt die Gebühren vor der Beurkundung. Bei Wohnimmobilien gelten für Maklerprovisionen die bundesweiten Regeln. Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.
Amtliche Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin. Die aktuellen Werte sind kostenfrei in BORIS Berlin einsehbar. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine Zone — kein Kaufpreis Ihres konkreten Objekts.
Zuständig ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts, bei dem das Grundbuch für Ihr Grundstück geführt wird — in Berlin verteilt auf mehrere Amtsgerichte. Die Zuständigkeit ermitteln Sie über Service Berlin bzw. die Übersicht der Justizverwaltung. Einsicht und Auszüge setzen ein berechtigtes Interesse voraus.
Am 16. Juni 2026 hat der Senat den gesamtstädtischen Wärmeplan beschlossen. Wärmekarten zeigen voraussichtliche Versorgungsgebiete bis 2045. Der Plan ist unverbindlich — er ersetzt keine Gebäudeprüfung, gibt aber Hinweise, ob eher Fernwärme oder dezentrale Lösungen im Umfeld liegen.
Quelle: Senat Berlin; WärmeplanungQuelle: Senat Berlin; Wärmekarten
Ja. Kita und Kindertagespflege sind seit August 2018 beitragsfrei. Für das Mittagessen bleibt ein Verpflegungsanteil von 23 € monatlich; freiwillige Zuzahlungen für Extra-Angebote sind begrenzt.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden