24 Immobilien zum Kaufen in Berlin

24 Immobilien werden in Berlin zum Kaufen angeboten. Die Preisspanne liegt zwischen 149.000 und 1.800.000

In Berlin findest Du folgende Immobilien zum Kaufen:

Seitenüberblick: Immobilien in Berlin

In Berlin gibt es 1 Haus und 22 Eigentumswohnungen zum Kaufen. Der durchschnittliche Kaufpreis für Wohnimmobilien liegt bei ca. 5.922 €/m². Das Baujahr hat folgenden Einfluss: Angebote mit Baujahr 1960–1999 sind ca. 37 % teurer pro m² als Angebote ab Baujahr 2000. Stand: 05.08.2026.

  • Wie wirkt sich das Baujahr auf den Preis in Berlin aus?
  • Sind ältere Immobilien in Berlin günstiger?
  • Altbau oder Neubau — was kostet mehr in Berlin?
Für Wohnimmobilien kaufen in Berlin: Angebote mit Baujahr 1960–1999 sind im Kaufpreis ca. 37 % teurer pro m² als Angebote ab Baujahr 2000.
  • Was ist ein typischer m²-Preis für Wohnimmobilien (Kaufen) in Berlin?
  • Was kostet eine Wohnung zum Kaufen in Berlin?
  • Was kostet ein Haus zum Kaufen in Berlin?
Für Wohnimmobilien (Kaufen) in Berlin liegt der Median bei ca. 5.654 €/m² — die Hälfte der Angebote liegt unter diesem Wert. Der Durchschnitt liegt bei ca. 5.922 €/m²; ein deutlicher Abstand zwischen Median und Durchschnitt deutet auf Ausreißer in der Preisspanne hin.
  • Wie finde ich eine günstige Wohnung oder ein günstiges Haus zum kaufen in Berlin?
  • Wo finde ich günstige Immobilien zum kaufen in Berlin?
Besonders günstig kannst Du in Zehlendorf eine Immobilie erwerben, wenn Du im Bereich der Eigentumswohnungen auf die Suche gehst. Denn Eigentumswohnungen sind in Zehlendorf ca. 23 % günstiger pro m² als im Durchschnitt von Berlin. Liste der verfügbaren Objekte (Kaufen).

Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.

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Das Wichtigste zum Kaufen in Berlin

Wer in Berlin kauft, zahlt 6 % Grunderwerbsteuer auf die Bemessungsgrundlage — zuständig ist zentral das Finanzamt Spandau. Parallel gilt seit dem 1. Januar 2026 die Mietpreisbremse bis Ende 2029; im Bestand begrenzt die Kappungsgrenze Erhöhungen auf 15 % in drei Jahren.

Quelle: Senat Finanzen; GrunderwerbsteuerQuelle: Senat Berlin; Mietpreisbremse

Darf ein Mehrfamilienhaus leicht in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden?

Die Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB gilt seit dem 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030. In Bestandsgebäuden mit mehr als fünf Wohnungen ist die Begründung von Wohnungseigentum grundsätzlich genehmigungspflichtig. Berlin war das erste Bundesland mit diesem Instrument; zusätzlicher Wohnraum durch Anbau oder Aufstockung kann unter Bedingungen freier sein.

Quelle: Senat Berlin; Umwandlungsverordnung

Welcher Hebesatz gilt nach der Grundsteuerreform?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) beträgt der Hebesatz B 2026470 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, das Land den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer — kein Verkaufspreis-Modell.

Quelle: Senat Finanzen; Grundsteuer Hebesatz

Welche Kaufnebenkosten kommen hinzu — und wo steht das Grundbuch?

Neben der Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem GNotKG an; die Höhe hängt vom Beurkundungsumfang ab. Zuständig ist das Grundbuchamt des jeweiligen Amtsgerichts — die Zuordnung finden Sie über Service Berlin.

Quelle: Senat Finanzen; Immobilienkauf SteuernQuelle: Service Berlin; Grundbuchamt

Was sagt der Wärmeplan zur Heizungsentscheidung?

Am 16. Juni 2026 beschloss der Senat den gesamtstädtischen Wärmeplan. Interaktive Wärmekarten zeigen voraussichtliche Versorgungsgebiete bis 2045 — als Orientierung, ohne Anschlusszwang.

Quelle: Senat Berlin; WärmeplanungQuelle: Senat Berlin; Wärmekarten

Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Berlin

  • Darf ich ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufteilen?
  • Was regelt die Umwandlungsverordnung für Käufer und Aufteiler?
  • Bis wann gilt der Genehmigungsvorbehalt nach § 250 BauGB?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB bis zum 31. Dezember 2030. In bestehenden Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohnungen ist die Begründung von Wohnungseigentum grundsätzlich genehmigungspflichtig; gesetzliche Ausnahmen bleiben möglich. Zusätzlicher Wohnraum durch Anbau oder Aufstockung kann unter Bedingungen freier sein — prüfen Sie den Einzelfall beim Bezirksamt.

Quelle: Senat Berlin; Umwandlungsverordnung

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Berlin?
  • Welcher GrESt-Satz gilt im Land Berlin?
  • Welches Finanzamt setzt die Grunderwerbsteuer fest?

In Berlin beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Der Satz gilt für Rechtsvorgänge ab dem 1. Januar 2014. Zuständig ist zentral das Finanzamt Spandau. Zusätzlich kalkulieren Sie typischerweise Notar- und Grundbuchkosten sowie ggf. Maklercourtage.

Quelle: Senat Finanzen; Grunderwerbsteuer

  • Welcher Grundsteuer-Hebesatz gilt nach der Reform in Berlin?
  • Wie hoch ist der Hebesatz B für 2026?
  • Gilt in Berlin das wertabhängige Bundesmodell?

Für 2026 beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 470 % (Grundsteuer A für Land- und Forstwirtschaft: 0 %). Das gilt für die neue Grundsteuer nach der Grundsteuerreform (ab 2025; wertabhängiges Bundesmodell). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, das Land den Hebesatz; daraus ergibt sich Ihre Jahressteuer.

Quelle: Senat Finanzen; Grundsteuer Hebesatz

  • Welche Kaufnebenkosten kommen neben der Grunderwerbsteuer dazu?
  • Was kosten Notar und Grundbuch beim Berliner Kauf?

Neben der Grunderwerbsteuer (6 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an; die genaue Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab — Ihr Notar nennt die Gebühren vor der Beurkundung. Bei Wohnimmobilien gelten für Maklerprovisionen die bundesweiten Regeln. Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.

Quelle: Senat Finanzen; Immobilienkauf Steuern

  • Wo finde ich amtliche Bodenrichtwerte für Berlin?
  • Was ist BORIS Berlin?
  • Ist der Bodenrichtwert mein Kaufpreis?

Amtliche Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin. Die aktuellen Werte sind kostenfrei in BORIS Berlin einsehbar. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für eine Zone — kein Kaufpreis Ihres konkreten Objekts.

Quelle: Gutachterausschuss Berlin; Bodenrichtwerte

  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch für mein Grundstück?
  • Wo beantrage ich einen Grundbuchauszug in Berlin?

Zuständig ist das Grundbuchamt des Amtsgerichts, bei dem das Grundbuch für Ihr Grundstück geführt wird — in Berlin verteilt auf mehrere Amtsgerichte. Die Zuständigkeit ermitteln Sie über Service Berlin bzw. die Übersicht der Justizverwaltung. Einsicht und Auszüge setzen ein berechtigtes Interesse voraus.

Quelle: Service Berlin; Grundbuchamt

  • Was bedeutet der Wärmeplan für meine Heizungsentscheidung beim Kauf?
  • Wo sehe ich, ob Fernwärme für das Objekt vorgesehen ist?

Am 16. Juni 2026 hat der Senat den gesamtstädtischen Wärmeplan beschlossen. Wärmekarten zeigen voraussichtliche Versorgungsgebiete bis 2045. Der Plan ist unverbindlich — er ersetzt keine Gebäudeprüfung, gibt aber Hinweise, ob eher Fernwärme oder dezentrale Lösungen im Umfeld liegen.

Quelle: Senat Berlin; WärmeplanungQuelle: Senat Berlin; Wärmekarten

  • Ist die Kita für Käuferfamilien in Berlin beitragsfrei?
  • Welche Kita-Kosten bleiben nach dem Kauf?

Ja. Kita und Kindertagespflege sind seit August 2018 beitragsfrei. Für das Mittagessen bleibt ein Verpflegungsanteil von 23 € monatlich; freiwillige Zuzahlungen für Extra-Angebote sind begrenzt.

Quelle: Senat Berlin; Kita Kosten

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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