Immobilien zum Mieten in Wald-Michelbach
0 Immobilien werden in Wald-Michelbach zum Mieten angeboten.
Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Wald-Michelbach – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Das Wichtigste zum Mieten in Wald-Michelbach
Wald-Michelbach steht nicht in der hessischen Mieterschutzverordnung — anders als Viernheim im selben Kreis. Neuverträge unterliegen keiner Mietpreisbremse. Im Bestand gilt die bundesweite Kappung: höchstens 20 % in drei Jahren, begrenzt durch die ortsübliche Vergleichsmiete. Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Gemeinde nicht; die Landesliste qualifizierter Spiegel nennt u. a. Darmstadt und Frankfurt, nicht den Überwald. Kaufsteuern stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung
Kitaplatz nur über webKITA vormerken
Vormerkung und Platzvergabe laufen ausschließlich über das Portal webKITA Wald-Michelbach. Eine Vormerkung ist keine Platzgarantie; konkrete Fragen beantwortet die Kindergartenverwaltung im Rathaus (Frau Andrea Walter, In der Gass 17). Kommunale Kostenbeiträge stehen in der Kostenbeitragssatzung Kindergärten (Stand 2022). Die Landes-Beitragsfreistellung ab dem dritten Geburtstag (bis zu sechs Stunden) steht im Bundesland-Block.
Quelle: webKITA; Vormerkung Wald-MichelbachQuelle: Gemeinde Wald-Michelbach; KindergärtenQuelle: Gemeinde Wald-Michelbach; Kita-Kostenbeitragssatzung
WBS im Rathaus — Grundsteuer in den Nebenkosten
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für geförderten Wohnraum beantragen Sie bei der Gemeinde, In der Gass 17; es gibt derzeit keinen Online-Antrag. Der Schein vermittelt keinen konkreten Wohnungsanspruch. Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) gilt 2026 der Hebesatz B von 365 % (IHK, Stand 27.08.2026).
Quelle: Verwaltungsportal Hessen; WBS Wald-MichelbachQuelle: IHK Gießen-Friedberg; Hebesatz 2026
Bundesland Hessen:
- Grunderwerbsteuer: 6 %
- Hessengeld: Landesförderung Eigentum (Erstkauf selbstgenutzt) — siehe Quelle
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Verordnungskulisse; Verlängerung streitig (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht private Wohngebäude: keine allgemeine Landespflicht
Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:
- Hessengeld — Quelle: Hessen Finanzen; Hessengeld
- Mieterschutzverordnung Gebietskulisse — Quelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung
Häufige Fragen zum Mieten in Wald-Michelbach
- Gilt in Wald-Michelbach die Mietpreisbremse?
- Ist Wald-Michelbach angespannter Wohnungsmarkt?
- MiSchuV Wald-Michelbach?
Nein. Wald-Michelbach steht nicht auf der Liste der 49 hessischen Gemeinden mit Mietpreisbremse (im Kreis Bergstraße etwa Viernheim schon). Bei Neuvermietung greifen die landesweiten Bremsenregeln hier nicht; Details zur Verordnung und zur Befristung bis 25.11.2026 siehe Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung.
- Welche Kappungsgrenze gilt in Wald-Michelbach?
- Wie stark darf die Miete steigen?
- 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
Es gilt die bundesweite Kappungsgrenze von 20 % in drei Jahren (höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete). Die abgesenkte Grenze von 15 % gilt nur in den MiSchuV-Kommunen — Wald-Michelbach gehört nicht dazu.
- Gibt es in Wald-Michelbach einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich die ortsübliche Vergleichsmiete?
- Mietspiegel Gemeinde Wald-Michelbach?
Die Gemeinde veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Die Landesübersicht der qualifizierten Mietspiegel nennt u. a. Darmstadt, Frankfurt und Rüsselsheim, nicht Wald-Michelbach. Orientierung liefern dann Vergleichswohnungen, Gutachten oder andere zulässige Mittel — nicht eine gemeindliche Tabelle.
- Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Wald-Michelbach?
- Wohnberechtigungsschein Rathaus?
- Gibt es einen Online-Antrag?
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie für öffentlich geförderten Wohnraum, wenn das Haushaltseinkommen die Grenzen einhält. Abgabe bei der Gemeinde, In der Gass 17; einen Online-Dienst listet das Verwaltungsportal derzeit nicht. Der Schein vermittelt keinen konkreten Wohnungsanspruch. Die Ausstellung ist in Hessen kostenfrei (Bundesland-Block).
- Wie sind Kita-Beiträge für Mieter-Familien geregelt?
- webKITA Wald-Michelbach Anmeldung?
- Welche Satzung gilt für Kostenbeiträge?
Kommunale Kostenbeiträge stehen in der Kostenbeitragssatzung Kindergärten (2022). Vormerkung und Platzvergabe nur über webKITA. Die Landes-Beitragsfreistellung ab drei Jahren (bis zu sechs Stunden) steht im Bundesland-Block.
Quelle: Gemeinde Wald-Michelbach; Kita-SatzungQuelle: webKITA; Anmeldung
- Wie pendeln Mieter von Wald-Michelbach nach Weinheim?
- Bus 680 oder 681?
- VRN-Tarif im Überwald?
Ohne SPNV: Bus 680 über Birkenau und Bus 681 über Gorxheimertal zum Bahnhof Weinheim (VRN-Tarif). Innerorts ergänzt VRNflexline (ex Michelbus) auf Bestellung. Wegen der Ortsdurchfahrt-Sanierung können Haltestellen bis Juli 2027 entfallen — aktuelle Lage beim VRN prüfen.
Quelle: Überwald; BuslinienQuelle: VRN; Verkehrsinformationen
- Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz — und betrifft das die Nebenkosten?
- Grundsteuer B 2026 Wald-Michelbach?
- Darf der Vermieter die Grundsteuer umlegen?
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt 2026 der Hebesatz Grundsteuer B von 365 % (IHK-Umfrage, Stand 27.08.2026). Vermieter dürfen die Steuer über die Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Das Landesmodell steht im Bundesland-Block.
- Wie fahre ich innerorts ohne eigenes Auto?
- VRNflexline inkl. Tromm?
- Gilt das Deutschland-Ticket im Flexverkehr?
VRNflexline bedient das Gemeindegebiet inklusive Tromm auf Bestellung (Mo–Do 8–18 Uhr, Fr/Sa 8–2 Uhr). Vorher Registrierung; es gilt der VRN-Tarif, also auch Deutschland-Ticket oder Zeitkarte. Altbuchungen des Michelbus nach dem 1. Januar 2026 sind ungültig.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden