Immobilien zum Kaufen in Worms

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Das Wichtigste zum Kaufen in Worms

Wer in Worms kauft, zahlt in Rheinland-Pfalz 5 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. Beim Mieten gilt seit dem 8. Oktober 2025 die Mietpreisbremse bis Ende 2029; die abgesenkte 15 %-Kappungsgrenze erfasst die kreisfreie Stadt nicht (Bestand: 20 % in drei Jahren).

Quelle: Land RLP; GrunderwerbsteuerQuelle: Land RLP; MietpreisbremseQuelle: Land RLP; Kappungsgrenzenverordnung

Welche laufende Grundsteuer kommt auf Eigentümer zu?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gelten ab dem 1. Januar 2026 differenzierte Hebesätze: Wohngrundstücke 633 %, unbebaute und Nichtwohngrundstücke je 1248 % (wertabhängiges Bundesmodell). Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, die Stadt setzt den Hebesatz — kein Verkaufspreis-Modell.

Quelle: Stadt Worms; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Worms; Realsteuerhebesatzsatzung

Welches Grundbuchamt ist zuständig?

Eigentumsumschreibung, Grundschulden und Auszüge laufen über das Grundbuchamt beim Amtsgericht Worms. Einsicht und Auszüge setzen ein berechtigtes Interesse voraus; der Notar steuert die Eintragung nach Kauf und Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Quelle: Amtsgericht Worms; Grundbuchamt

Warum lohnt ein Blick auf den Rhein-Pegel?

Worms liegt am Oberrhein; der Pegel Worms und die Hochwasservorhersagezentrale RLP zeigen Gefährdungslagen. Vor dem Kauf prüfen Sie Lage und Objekt in den amtlichen Hochwassergefahren- und Risikokarten — unabhängig von Deichschutz und Versicherung.

Quelle: Land RLP; Hochwasser Pegel Worms

Bundesland Rheinland-Pfalz:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der Mietpreisbegrenzungsverordnung (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine Installationspflicht (PV-ready)

Zusätzliche Info zum Bundesland Rheinland-Pfalz:

Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Worms

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Worms?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Rheinland-Pfalz?
  • Was kostet die Grunderwerbsteuer beim Hauskauf?

In Rheinland-Pfalz — und damit in Worms — beträgt die Grunderwerbsteuer 5 % der Gegenleistung (typischerweise Kaufpreis), seit dem 1. März 2012. Sie fällt einmalig beim Erwerb an und ist vor der Eigentumsumschreibung zu zahlen.

Quelle: Land RLP; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen zur Grunderwerbsteuer dazu?
  • Was kosten Notar und Grundbuch in Worms?
  • Fallen Maklerkosten beim Kauf an?

Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer rechnen Sie mit Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz sowie — falls beauftragt — mit Maklerprovision nach Vereinbarung. Die genaue Höhe hängt vom Kaufpreis und vom Einzelfall ab; Ihr Notar nennt die voraussichtlichen Kosten.

Quelle: Land RLP; GrunderwerbsteuerQuelle: Amtsgericht Worms; Grundbuchamt

  • Wo ist das Grundbuchamt für Worms?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Wo beantrage ich einen Grundbuchauszug?

Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Worms. Es führt Eigentumsumschreibungen, Grundschulden und erteilt Auszüge bei berechtigtem Interesse. Den Kaufprozess steuert in der Praxis der Notar.

Quelle: Amtsgericht Worms; Grundbuchamt

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Worms?
  • Welche Hebesätze gelten ab 2026?
  • Unterscheidet Worms Wohn- und Nichtwohngrundstücke?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gelten ab dem 1. Januar 2026 differenzierte Hebesätze der neuen Grundsteuer (wertabhängiges Bundesmodell): Wohngrundstücke 633 %, unbebaute und Nichtwohngrundstücke je 1248 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz — kein Verkaufspreis-Modell.

Quelle: Stadt Worms; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Worms; Realsteuerhebesatzsatzung

  • Wo finde ich Bodenrichtwerte für Worms?
  • Gibt es aktuelle BRW zum 1. Januar 2026?
  • Was ist BORIS für Worms?

Der Gutachterausschuss hat Bodenrichtwerte mit Stichtag 1. Januar 2026 beschlossen. Abruf über das Geoportal der Stadt Worms und über das landesweite System BORIS (geoportal.rlp.de). Die Werte dienen der Markttransparenz und sind kein Verkehrswertgutachten.

Quelle: Stadt Worms; Bodenrichtwerte

  • Muss ich Hochwasser am Rhein prüfen?
  • Ist Worms hochwassergefährdet?
  • Wo sehe ich den Pegel Worms?

Ja — vor dem Kauf lohnt der Blick auf den Pegel Worms und die amtlichen Hochwassergefahren- und Risikokarten der Hochwasservorhersagezentrale RLP. Die Gefährdung ist flur- und objektbezogen, nicht pauschal für die ganze Stadt.

Quelle: Land RLP; Hochwasser Pegel Worms

  • Was sagt die Wärmeplanung für Käufer aus?
  • Kommt Fernwärme in Worms?
  • Gibt es Anschlusszwang an Fernwärme?

Die kommunale Wärmeplanung (seit Ende 2025 in Arbeit) und die EWR-Studie „Wärme für Worms“ zeigen mögliche Versorgungswege — als Orientierung beim Heizungswechsel, ohne allgemeinen Anschlusszwang. Details folgen im fortgeschriebenen Wärmeplan.

Quelle: Stadt Worms; Wärmeplanung

  • Gilt beim Vermieten in Worms die Mietpreisbremse?
  • Muss ich als Vermieter die Mietpreisbremse beachten?

Ja. Seit dem 8. Oktober 2025 bis Ende 2029 gilt die Mietpreisbremse auch in Worms (höchstens 10 % über der Vergleichsmiete bei Neuabschluss). Die abgesenkte 15 %-Kappungsgrenze gilt in der kreisfreien Stadt nicht.

Quelle: Land RLP; MietpreisbremseQuelle: Land RLP; Kappungsgrenzenverordnung

  • Was gilt für Kita-Beiträge nach dem Umzug nach Worms?
  • Ist Kita ab zwei Jahren beitragsfrei?

Ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis Schuleintritt ist die bedarfsplanmäßige Kita in Rheinland-Pfalz beitragsfrei; Verpflegung bleibt kostenpflichtig. Für unter Zweijährige und Hort gelten kommunale Elternbeiträge.

Quelle: Land RLP; Kita BeitragsfreiheitQuelle: Stadt Worms; Kita Elternbeiträge

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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