Immobilien zum Kaufen in Borgentreich

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Das Wichtigste zum Kaufen in Borgentreich

Wer in Borgentreich ein Wohnhaus kauft, rechnet mit dem Grundsteuer-Hebesatz 583 Prozent. Für ein unbebautes Grundstück oder ein Gebäude, das nach den Baukosten bewertet wird, gilt 1.136 Prozent. Beide Sätze der neuen Grundsteuer (ab 2025) hat der Rat am 20. November 2024 beschlossen. Sie gelten seit dem 1. Januar 2025 und stehen auch in der Übersicht für 2026. Die Kaufnebenkosten des Landes stehen im Bundesland-Block.

Quelle: Orgelstadt Borgentreich; HebesatzsatzungQuelle: Orgelstadt Borgentreich; Hebesätze 2026

Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem wertabhängigen Bundesmodell fest. Die Stadt setzt den Hebesatz. Die Jahressteuer steht im Bescheid. Der Hebesatz beschreibt nicht den Kaufpreis. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe liegen bei 369 Prozent (Grundsteuer A). Die zwei Sätze fürs Grundvermögen sollen die Wohnnebenkosten senken.

Quelle: Orgelstadt Borgentreich; Ortsrecht Hebesätze

Grundbuch beim Amtsgericht Warburg

Das Grundbuch für Borgentreich führt das Amtsgericht Warburg, Puhlplatz 1, 34414 Warburg. Zum Bezirk gehören Borgentreich, Warburg und Willebadessen. Das Gericht gehört zum Landgericht Paderborn.

Quelle: Amtsgericht Warburg; GerichtsbezirkQuelle: Amtsgericht Warburg; Anschrift

Einen Grundbuchausdruck beantragen Sie schriftlich, per Fax oder vor Ort. Bringen Sie den Ausweis mit. Sind Sie nicht selbst eingetragen, brauchen Sie einen Nachweis, zum Beispiel eine Vollmacht. Der Notar kann den Ausdruck ebenfalls abrufen. Grundstücksgrenzen stehen im Kataster des Kreises, nicht im Grundbuch.

Quelle: Amtsgericht Warburg; Grundbuchamt

Heizung ohne fertigen Netzplan

Ein Wärmeplan, der Wohngebiete für ein Netz festlegt, liegt noch nicht vor. Die Stadt will ihn bis zum 30. Juni 2028 vorlegen. Bis dahin legt die Planung keine Wohnstraße für einen Anschluss fest. Die Heizung planen Sie für das einzelne Haus.

Quelle: Orgelstadt Borgentreich; Wärmeplan bis 2028

Das Blockheizkraftwerk der Stadtwerke heizt das Schulzentrum, die Mensa und das Hallenbad. Die Leitungen verbinden diese städtischen Gebäude. Ein Hausanschluss für Käufer ist das nicht.

Quelle: Stadtwerke Borgentreich; Blockheizkraftwerk

Kanal, Erschließung und Bodenwerte

Die Stadt erhebt Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch. Die Satzung vom 12. Juli 1988 steht weiter im Ortsrecht. Ob für Ihre Straße noch ein Beitrag offen ist, prüfen Sie am konkreten Grundstück. Ein pauschaler Satz für die ganze Stadt steht dort nicht.

Quelle: Orgelstadt Borgentreich; ErschließungsbeiträgeQuelle: Orgelstadt Borgentreich; Ortsrecht Erschließung

Für den Kanal nennt die Übersicht vom 8. Januar 2026 einen Anschlussbeitrag von 2,66 Euro je Quadratmeter bei Vollanschluss. Die Fläche wird je nach erlaubter Geschosszahl mit einem Faktor vervielfacht. Die Schmutzwassergebühr liegt bei 3,47 Euro je Kubikmeter, die Niederschlagsgebühr bei 0,39 Euro je Quadratmeter befestigter Fläche, die Grundgebühr bei 114 Euro im Jahr.

Quelle: Orgelstadt Borgentreich; AbwassergebührenQuelle: Orgelstadt Borgentreich; Entwässerungssatzung

Trinkwasser kostet 2,50 Euro je Kubikmeter netto, zuzüglich 7 Prozent Umsatzsteuer. Die Bereitstellung für den üblichen Hauptzähler kostet 7,88 Euro im Monat netto. Der Winterdienst kostet 0,70 Euro je Meter Grundstücksseite, seit dem 1. Januar 2025 nur für den Winterdienst.

Quelle: Orgelstadt Borgentreich; Wasser und Winterdienst

Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 hat der Gutachterausschuss am 24. Februar 2026 festgesetzt. Sie gelten für Zonen, nicht als ein Wert für die ganze Stadt. Abruf über BORIS.NRW. Auskunft gibt die Geschäftsstelle im Kreishaus, Moltkestraße 12 in Höxter.

Quelle: Kreis Höxter; Bodenrichtwerte 2026Quelle: BORIS.NRW; Bodenrichtwerte

Bundesland Nordrhein-Westfalen:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz je Gemeinde
  • Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung

Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Häufige Fragen zum Kaufen in Borgentreich

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Borgentreich?
  • Grunderwerbsteuer Kreis Höxter
  • Kaufnebenkosten Borgentreich
  • Steuer beim Hauskauf Borgentreich

Die Grunderwerbsteuer beträgt 6,5 Prozent. Den Satz und die weiteren Landesregeln finden Sie im Bundesland-Block.

Quelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer

  • Welcher Grundsteuer-Hebesatz gilt für ein Wohnhaus?
  • Hebesatz Borgentreich 2026
  • Grundsteuer B Wohnen 583
  • Nichtwohngrundstück Hebesatz Borgentreich

Wohngrundstücke, die nach Miete und Ertrag bewertet werden, liegen bei 583 Prozent. Unbebaute Grundstücke und Gebäude nach den Baukosten liegen bei 1.136 Prozent. Das ist die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025). Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025 und stehen auch für 2026 in der Gebührenübersicht. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Der Hebesatz ist kein Kaufpreis.

Quelle: Orgelstadt Borgentreich; HebesatzsatzungQuelle: Orgelstadt Borgentreich; Hebesätze 2026

  • Welches Grundbuchamt ist für Borgentreich zuständig?
  • Amtsgericht Warburg Grundbuch
  • Grundbuchauszug Borgentreich
  • Grundbuchamt Kreis Höxter

Zuständig ist das Amtsgericht Warburg, Puhlplatz 1, 34414 Warburg. Der Bezirk umfasst Borgentreich, Warburg und Willebadessen. Den Ausdruck beantragen Sie schriftlich, per Fax oder vor Ort, mit Ausweis und bei Bedarf einer Vollmacht.

Quelle: Amtsgericht Warburg; GerichtsbezirkQuelle: Amtsgericht Warburg; Grundbuchauszug

  • Wo sehe ich den Bodenrichtwert?
  • BORIS Borgentreich
  • Bodenrichtwert Kreis Höxter 2026
  • Grundstückswert Zone Borgentreich

Der Gutachterausschuss hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2026 am 24. Februar 2026 festgesetzt. Sie gelten zonenweise. Einen einzelnen Wert für die ganze Stadt gibt es nicht. Abruf über BORIS.NRW.

Quelle: Kreis Höxter; Bodenrichtwerte 2026Quelle: BORIS.NRW; Bodenrichtwert abrufen

  • Können noch Erschließungsbeiträge anfallen?
  • Erschließungsbeitrag Borgentreich
  • Straßenausbau Beitrag Grundstück
  • Beitrag neue Straße Borgentreich

Ja, die Stadt erhebt Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch. Die Satzung vom 12. Juli 1988 steht im Ortsrecht. Ob für Ihre Straße noch ein Beitrag offen ist, hängt vom einzelnen Grundstück ab.

Quelle: Orgelstadt Borgentreich; Erschließungsbeitragssatzung

  • Was kostet der Kanalanschluss?
  • Kanalanschlussbeitrag Borgentreich
  • Abwasserbeitrag Quadratmeter
  • Vollanschluss 2,66 Euro

Bei einem Vollanschluss nennt die Übersicht vom 8. Januar 2026 2,66 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche. Die Fläche wird je nach erlaubter Geschosszahl mit einem Faktor vervielfacht. Laufend kosten Schmutzwasser 3,47 Euro je Kubikmeter und die Grundgebühr 114 Euro im Jahr.

Quelle: Orgelstadt Borgentreich; Kanalanschluss

  • Gibt es schon ein Wärmenetz für Wohnhäuser?
  • Fernwärme Borgentreich
  • Wärmeplan Kauf Heizung
  • Kommunale Wärmeplanung Frist

Ein Plan, der Wohnstraßen einem Netz zuordnet, liegt noch nicht vor. Die Stadt will ihn bis zum 30. Juni 2028 vorlegen. Das Blockheizkraftwerk versorgt Schulzentrum, Mensa und Hallenbad. Einen Hausanschluss leiten Sie daraus nicht ab.

Quelle: Orgelstadt Borgentreich; Wärmeplan 2028Quelle: Stadtwerke Borgentreich; Kein Wohn-Wärmenetz

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 07.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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