2 Grundstücke in ruhiger Lage von Calden-Obermeiser - Neubaugebiet "Am Mäckelsberg"


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Warburg – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Warburg kauft, zahlt in Nordrhein-Westfalen 6,5 % Grunderwerbsteuer auf die Bemessungsgrundlage (meist den Kaufpreis). Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse der MietSchVO NRW — für Kapitalanleger relevant bei Neuvermietung. Die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) berechnet das Finanzamt über den Grundsteuerwert (wertabhängiges Bundesmodell); die Stadt setzt den Hebesatz.
Quelle: Finanzamt NRW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land NRW; Mieterschutz
Für die Grundsteuer B nennt die IHK Ostwestfalen für Warburg die Hebesätze 2025 und 2026 einheitlich mit 745 % (keine Differenzierung Wohn-/Nichtwohngrundstücke in der Tabelle). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Gemeinde multipliziert mit dem Hebesatz. Den verbindlichen Jahresbetrag entnehmen Sie dem Grundsteuerbescheid.
Quelle: IHK Ostwestfalen; Hebesatz Grundsteuer B
Zuständig ist das Amtsgericht Warburg, Grundbuchamt, Puhlplatz 1, 34414 Warburg. Ausdrücke beantragen Sie schriftlich, per Fax oder persönlich mit berechtigtem Interesse; oft übernimmt der Notar den Abruf. Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (nach Zahlung der Grunderwerbsteuer) läuft die Eigentumsumschreibung nicht.
Quelle: Amtsgericht Warburg; Grundbuchamt
Die kommunale Wärmeplanung läuft seit Q3/2025 und soll voraussichtlich Ende 2026 vorliegen (Frist 30. Juni 2028). Sie liefert Orientierungsgebiete — keinen Sofort-Anschlusszwang. Sanierung und Heizungstausch richten sich schon jetzt nach dem Gebäudeenergiegesetz; Förderprogramme (u. a. KfW) können unabhängig vom Planfortschritt geprüft werden.
Für Grundstücke in Nordrhein-Westfalen beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % (Verträge ab dem 1. Januar 2015). Die Steuer entsteht mit wirksamem Kaufvertrag; ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Zahlung trägt das Grundbuchamt Sie in der Regel nicht als Eigentümer ein.
Neben der Grunderwerbsteuer (6,5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an; die Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Bei Wohnimmobilien gelten für Maklerprovisionen die bundesweiten Regeln. Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein, bevor Sie unterschreiben.
Zuständig ist das Amtsgericht Warburg, Grundbuchamt, Puhlplatz 1, 34414 Warburg. Ausdrücke beantragen Sie schriftlich, per Fax oder persönlich mit berechtigtem Interesse; Notarinnen und Notare können den Abruf übernehmen. Eintragungsanträge laufen in der Praxis über den beurkundenden Notar.
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in NRW das wertabhängige Bundesmodell (Grundsteuerwert, kein Verkaufspreis). Die IHK Ostwestfalen weist für Warburg den Hebesatz der Grundsteuer B für 2025 und 2026 mit 745 % aus. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz — den Zahlbetrag entnehmen Sie dem Bescheid.
Bodenrichtwerte (lagetypische Bodenwerte der Gutachterausschüsse) veröffentlicht BORIS-NRW landesweit. Sie dienen der Orientierung bei Grundstückskäufen — sie sind kein Verkehrswert Ihres konkreten Objekts. Für aktuelle Zonenwerte nutzen Sie die Karte bzw. den Auszug über BORIS-NRW / den örtlichen Gutachterausschuss.
Die Wärmeplanung startete Q3/2025, Zielabschluss Ende 2026 (Frist 30. Juni 2028). Sie zeigt Orientierungsgebiete für Netze oder dezentrale Lösungen und verpflichtet nicht zum Sofort-Heizungswechsel. Bei abgängiger Anlage gilt schon jetzt das Gebäudeenergiegesetz — Sie müssen den Plan nicht abwarten.
Entlang der Diemel sind Lage und Objekt einzeln zu prüfen: Die Stadt dokumentiert u. a. Renaturierungsmaßnahmen bei Germete mit Hinweis auf die Hochwassersituation im weiteren Flusslauf. Nutzen Sie die öffentlichen Hochwasserrisikokarten des Landes und klären Sie Versicherungsschutz vor dem Kauf — pauschale Stadtbewertungen ersetzen keine Flurstücksprüfung.
Landes- und Bundesprogramme (u. a. NRW.BANK / KfW, Energieberatung der Verbraucherzentrale) ändern sich laufend — prüfen Sie aktuelle Konditionen vor dem Kauf oder Heizungstausch. Die Hansestadt verweist im Rahmen der Wärmeplanung auf Förder- und Beratungsangebote; eine kommunale Garantie für Zuschüsse folgt daraus nicht.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden