Immobilien in Elsdorf - Rheinl
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Das Wichtigste über Elsdorf
Wer in Elsdorf (Rhein-Erft-Kreis) kauft, zahlt in Nordrhein-Westfalen 6,5 % Grunderwerbsteuer. Beim Mieten gilt seit dem 1. März 2025 die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze (15 % in drei Jahren) nach der Mieterschutzverordnung NRW.
Quelle: Finanzamt NRW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: RECHT.NRW.DE; MietSchVO Text
Welcher Hebesatz gilt nach der Grundsteuerreform?
Für die neue Grundsteuer (ab 2025, wertabhängiges Bundesmodell) hat der Rat den einheitlichen Hebesatz der Grundsteuer B auf 1.010 % gesetzt — der Landesempfehlung folgend. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Der Jahresbetrag steht im kommunalen Grundsteuerbescheid.
Quelle: Stadt Elsdorf; Grundsteuerreform Hebesätze
Was ändert die Mietpreisbremse vor Ort?
Elsdorf gehört seit März 2025 zu den 57 NRW-Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Bremse bis 31. Dezember 2029). Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt (bis 28. Februar 2030). Einen qualifizierten Mietspiegel veröffentlicht die Stadt nicht.
Quelle: Land NRW; MietSchVO Ausweitung
Wie pendeln Sie ohne Bahnhof?
Seit 1995 ist Elsdorf vom Schienenverkehr abgeschnitten. Alltagsfahrten laufen über den Busbahnhof im VRS-Tarif (u. a. Linien nach Bergheim, Kerpen, Köln-Weiden). Eine städtische Machbarkeitsstudie hält einen Nebenast der Erft-S-Bahn für umsetzbar; angestrebt ist eine Realisierung bis 2036 — bis dahin bleibt der Bus der Schienenersatz.
Quelle: VRS; Elsdorf BusbahnhofQuelle: Kölner Stadt-Anzeiger; S-Bahn-Studie
Bundesland Nordrhein-Westfalen:
- Grunderwerbsteuer: 6,5 %
- Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO (Ort: Fließtext)
- Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
- Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
- Grunderwerbsteuer — Quelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer
- MietSchVO nur bestimmte Gemeinden — Quelle: Land NRW; Mieterschutz
- Solarpflicht BauO NRW — Quelle: RECHT.NRW.DE; Solarpflicht BauO
Häufige Fragen zu Wohnen in Elsdorf
- Gibt es in Elsdorf einen Bahnhof — und wie pendelt man nach Köln?
- Wie ist die ÖPNV-Anbindung in Elsdorf?
- Kommt die Erft-S-Bahn nach Elsdorf?
Nein — seit 1995 ist Elsdorf ohne Schienenanschluss. Der Alltag läuft über den Busbahnhof im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS), mit Linien u. a. nach Bergheim, Kerpen und Köln-Weiden. Eine Machbarkeitsstudie der Stadt hält einen Nebenast der Erft-S-Bahn für umsetzbar; angestrebt ist eine Realisierung bis 2036.
Quelle: VRS; Elsdorf BusbahnhofQuelle: Kölner Stadt-Anzeiger; S-Bahn-Studie
- Gibt es in Elsdorf Kita-Gebühren — und ab wann ist die Betreuung beitragsfrei?
- Was kostet die Kita in Elsdorf?
- Wo finde ich die Elternbeitragstabelle?
Ja — die Beiträge für Kita und Kindertagespflege sind einkommensabhängig; Tabellen und Satzung stehen auf kinder-elsdorf.de (Stand 2026). Die letzten beiden Kindergartenjahre vor der Einschulung sind beitragsfrei, wenn das Kind bis zum 30. September des Kita-Jahres vier Jahre alt wird. Verpflegung bleibt kostenpflichtig. Vormerkung über den Kita-Navigator.
- Gibt es in Elsdorf Grundschulen und weiterführende Schulen?
- Welche Schulen hat die Stadt Elsdorf?
- Ist Elsdorf Schulträger?
Ja. Die Stadt ist Schulträger von drei Grundschulen und einer Gesamtschule. Details zu Standorten und Anmeldung finden Sie auf den Seiten der Stadt bzw. unter kinder-elsdorf.de.
- Liegt Elsdorf in einem Wärmeplan-Gebiet?
- Gibt es Fernwärme-Planung in Elsdorf?
- Muss ich wegen der Wärmeplanung die Heizung tauschen?
Elsdorf erarbeitet die kommunale Wärmeplanung im Rhein-Erft-Verbund (Frist bis spätestens 2028). Der Plan orientiert, wo Netze oder dezentrale Lösungen wahrscheinlicher sind — ohne Pflicht zu einem bestimmten Heizsystem. Tauschpflichten folgen dem Gebäudeenergiegesetz und ggf. späteren Satzungen, nicht allein dem Planungsstand.
- Zu welchem Kreis und Tarifgebiet gehört Elsdorf?
- Liegt Elsdorf im Rhein-Erft-Kreis?
- Welcher ÖPNV-Verbund gilt?
Elsdorf liegt im Rhein-Erft-Kreis (Nordrhein-Westfalen), PLZ 50189. Busfahrten und Verbundtickets laufen über den VRS.
Quelle: VRS; Tarifgebiet ElsdorfQuelle: Stadt Elsdorf; Stadtinfo
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden