Immobilien zum Mieten in Feucht

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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Feucht – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!

Das Wichtigste zum Mieten in Feucht

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Feucht die Mietpreisbremse: Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt — so die bayerische Mieterschutzverordnung bis Ende 2029.

Quelle: Gesetze Bayern; Gemeindenliste MiSchuVQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz Presse

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für Sozialwohnungen stellt das Landratsamt Nürnberger Land den Wohnberechtigungsschein (WBS) aus — nicht das Rathaus Feucht allein. Den Antrag können Sie online stellen; die Wohnungssuche und den Kontakt zu Vermietern übernehmen Sie selbst. Anbieterlisten und Voraussetzungen stehen beim Landratsamt.

Quelle: LRA Nürnberger Land; WBSQuelle: Markt Feucht; WBS Beantragung

Wie kommen Sie ohne Auto zur Arbeit?

Die S2 und S3 starten bzw. verzweigen in Feucht und fahren im VGN-Tarif nach Nürnberg. Für Mieter ohne Stellplatz ist das der zentrale Alltagsfaktor — Fahrpläne und Tickets über den Verbund.

Quelle: VGN; S-Bahn Linien

Warum taucht die Grundsteuer in der Nebenkostenabrechnung auf?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) bleibt der Hebesatz der Grundsteuer B in Feucht bei 340 v. H. Das Finanzamt setzt den Messbetrag (bayerisches Flächenmodell); die Gemeinde multipliziert mit dem Hebesatz. Vermieter dürfen die Steuer nur umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Markt Feucht; Grundsteuer Hebesätze

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % (für Mieter nur indirekt relevant)
  • Mietpreisbremse / Kappung 15 %: nur ausgewiesene Gemeinden
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; Hebesatz kommunal (siehe Fließtext)
  • Kita-Elternbeitragszuschuss Freistaat: 100 €/Monat (Kindergartenalter)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Feucht

  • Gilt in Feucht die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvermietungsmiete beliebig steigen?
  • Ab wann gilt der Mieterschutz?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 ist Feucht in der bayerischen Mieterschutzverordnung ausgewiesen (bis 31. Dezember 2029). Bei Neuvermietung darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen (z. B. bestimmter Neubau) prüft im Einzelfall Fachberatung.

Quelle: Gesetze Bayern; Gemeindenliste MiSchuVQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz Presse

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Feucht bei Mieterhöhungen?
  • 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
  • Gilt die Absenkung auch im Bestand?

In Feucht gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % innerhalb von drei Jahren (statt 20 %). Parallel darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Modernisierungs- und Betriebskostenumlagen laufen nach eigenen Regeln.

Quelle: Gesetze Bayern; Mieterschutzverordnung

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein für Feucht?
  • Wer stellt den WBS aus?
  • Hilft das Landratsamt bei der Wohnungssuche?

Zuständig ist das Landratsamt Nürnberger Land. Den WBS können Sie online beantragen; die Wohnungssuche und den Vermieterkontakt übernehmen Sie selbst. Vermieterlisten und Voraussetzungen stehen beim Landratsamt.

Quelle: LRA Nürnberger Land; WBSQuelle: Markt Feucht; WBS

  • Kann die Grundsteuer in Feucht über die Nebenkosten umgelegt werden?
  • Wie hoch ist der Hebesatz B?
  • Ändert die Reform ab 2025 etwas an der Umlage?

Der Hebesatz der Grundsteuer B bleibt in Feucht bei 340 v. H. (neue Grundsteuer ab 2025). Vermieter dürfen die Steuer nur umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Die Reform ändert diese vertragliche Voraussetzung nicht.

Quelle: Markt Feucht; Grundsteuer Hebesätze

  • Wie komme ich als Mieter ohne Auto nach Nürnberg?
  • Welche S-Bahn nutze ich?
  • Gilt der VGN-Tarif?

Vom Bahnhof Feucht fahren S2 und S3 im VGN-Tarif Richtung Nürnberg. Für Mieter ohne Stellplatz ist das oft der entscheidende Alltagsfaktor — aktuelle Takte und Tickets beim Verbund.

Quelle: VGN; S-Bahn Linien

  • Was gilt bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Feucht?
  • Wie lange ist die Kündigungssperrfrist?

In den von der MiSchuV erfassten Gemeinden — darunter Feucht — beträgt die Kündigungssperrfrist nach Umwandlung und Verkauf an Dritte zehn Jahre (statt der gesetzlichen drei Jahre). Details und Ausnahmen gehören in Fachberatung.

Quelle: Gesetze Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Markt Feucht; Mieterschutz Infos

  • Wie sind Kita-Beiträge für Mieter-Familien in Feucht geregelt?
  • Gibt es den 100-Euro-Zuschuss?

Beiträge setzen die Träger nach Buchungszeit fest. Der Freistaat bezuschusst Kindergartenbeiträge mit 100 € je Kind und Monat (ab dem Kindergartenjahr nach dem dritten Geburtstag bis zur Einschulung). Genaue Beträge erfragen Sie bei der Einrichtung.

Quelle: Markt Feucht; Kita-Beiträge

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 06.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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