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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Burgthann – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Neuverträge in Burgthann unterliegen keiner Mietpreisbremse: Die Gemeinde fehlt in der MiSchuV-Anlage (ab 1. Januar 2026). Mieterhöhungen im Bestand dürfen die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten und sind auf 20 % in drei Jahren gekappt — nicht auf die abgesenkten 15 % der Nachbargemeinden Feucht, Röthenbach und Schwaig. Einen amtlichen Mietspiegel veröffentlicht die Gemeinde nicht.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz Presse
Fehlt ein Mietspiegel, muss der Vermieter eine Erhöhung nach § 558 BGB mit mindestens drei Vergleichswohnungen oder einem Gutachten begründen. Die 20-Prozent-Kappung in drei Jahren gilt trotzdem. Portal-Inseratspreise ersetzen keine Vergleichsmiete.
Quelle: Gesetze Bayern; Mieterschutzverordnung
Den Wohnberechtigungsschein (WBS) für geförderte Mietwohnungen stellt das Landratsamt Nürnberger Land aus — nicht das Rathaus allein. Den Antrag können Sie online stellen; Wohnungssuche und Vermieterkontakt übernehmen Sie selbst. Das Amt vermittelt keine Wohnung.
Quelle: LRA Nürnberger Land; WBS
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Burgthann der Hebesatz der Grundsteuer B von 210 v. H. Vermieter dürfen die Steuer nur umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz.
Quelle: Gemeinde Burgthann; Hebesatzsatzung 2025
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Nein. Burgthann fehlt in der Anlage zur bayerischen Mieterschutzverordnung (ab 1. Januar 2026, bis 31. Dezember 2029). Im Landkreis sind nur Feucht, Röthenbach a. d. Pegnitz und Schwaig b. Nürnberg ausgewiesen. Die 10-Prozent-Grenze über der Vergleichsmiete gilt hier also nicht.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Justiz Bayern; Mieterschutz Presse
Es bleibt bei der bundesweiten Kappung von 20 % innerhalb von drei Jahren. Die abgesenkte 15-Prozent-Grenze der MiSchuV gilt nur in den gelisteten Gemeinden — Burgthann gehört nicht dazu. Parallel darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten.
Die Gemeinde veröffentlicht keinen amtlichen Mietspiegel. Eine Mieterhöhung nach § 558 BGB muss der Vermieter dann mit Vergleichswohnungen, einem Gutachten oder — soweit zulässig — einem Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde begründen. Inseratsportale sind keine amtliche Vergleichsmiete.
Zuständig ist das Landratsamt Nürnberger Land. Den WBS können Sie online beantragen; die Wohnungssuche und den Vermieterkontakt übernehmen Sie selbst. Das Amt stellt keine Wohnung bereit.
Vermieter dürfen die Grundsteuer umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Nach der Reform (ab 2025) gilt Hebesatz B 210 v. H. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Gemeinde den Hebesatz. Fehlt die Klausel, bleibt die Steuer beim Eigentümer.
Die Bedarfsanmeldung läuft über Little Bird (Link auf der Gemeinde-Seite). Beiträge setzt der Träger; sie unterscheiden sich nach Buchungszeit. Den landesweiten Kindergarten-Zuschuss (Stand 2026) nennt der Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Quelle: Gemeinde Burgthann; Kita-AnmeldungQuelle: Little Bird; Portal Burgthann
Eine Bewohnerparkzone mit Ausweis veröffentlicht die Gemeinde nicht. Geregelt ist die Stellplatzpflicht bei Bauvorhaben (Satzung ab 1. Oktober 2025). Für Mieter ohne Stellplatz zählen die drei S-Bahn-Halte im Gemeindegebiet.
Quelle: Gemeinde Burgthann; Stellplatzsatzung 2025Quelle: VGN; Linienfahrpläne
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden