Immobilien zum Mieten in Schwabach
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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Schwabach – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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...alle anzeigenDas Wichtigste zum Mieten in Schwabach
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Schwabach die Mietpreisbremse: Die Nettokaltmiete bei Neuabschluss darf höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Parallel ist die Kappungsgrenze auf 15 % in drei Jahren abgesenkt (MiSchuV Bayern, bis 31. Dezember 2029). Beim Kauf in Bayern fallen 3,5 % Grunderwerbsteuer an — als Orientierung, falls Sie später Eigentum erwerben.
Quelle: Verkündungsplattform Bayern; MiSchuV 2025Quelle: BayernPortal; MieterschutzQuelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
Woran messen Sie die ortsübliche Miete?
Orientierung liefert der qualifizierte Mietspiegel der Stadt Schwabach 2024; die Werte gelten ab dem 1. Januar 2025. Er hilft zu prüfen, ob die geforderte Nettokaltmiete die 10- %-Grenze der Mietpreisbremse einhält. Eine Indexanpassung ist voraussichtlich zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Ausnahmen von der Bremse gelten unter anderem für bestimmte Erstnutzungen nach dem 1. Oktober 2014 und für Erstvermietungen nach umfassender Modernisierung.
Quelle: Stadt Schwabach; Mietspiegel 2025
Wann brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein?
Für staatlich geförderte Sozialmietwohnungen beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) bei der Wohnraumförderung der Stadt (Albrecht-Achilles-Straße 6–8). Persönliche Beratung nur nach Termin. Die Grundsteuer B (Hebesatz 480 % ab 2025, neue Grundsteuer nach der Reform, bayerisches Flächenmodell) darf nur über die Nebenkosten laufen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Stadt Schwabach; WohnberechtigungsscheinQuelle: Stadt Schwabach; Grundsteuer Hebesätze
Was kostet Parken ohne Stellplatz?
In den Zonen Boxlohe, Pinzenberg, Pfarrgasse und Martin-Luther-Platz brauchen Sie von 18 bis 9 Uhr einen Bewohnerparkausweis (25 €/Jahr). Für die Altstadt gibt es den Altstadtausweis (60 €/Jahr) — einmal pro Haushalt, ohne privaten Stellplatz.
Häufige Fragen zum Mieten in Schwabach
- Gilt in Schwabach die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvertragsmiete unbegrenzt steigen?
- Ab wann gilt die Mietpreisbremse in Schwabach?
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Schwabach die bayerische Mieterschutzverordnung: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Regelung läuft bis zum 31. Dezember 2029. Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmte Erstnutzungen nach dem 1. Oktober 2014 und für Erstvermietungen nach umfassender Modernisierung.
Quelle: Verkündungsplattform Bayern; MiSchuV 2025Quelle: BayernPortal; Mieterschutz
- Welche Kappungsgrenze gilt in Schwabach?
- Um wie viel Prozent darf die Bestandsmiete steigen?
- Gilt 15 oder 20 Prozent in drei Jahren?
In Schwabach gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % innerhalb von drei Jahren (statt der bundesweiten 20 %). Das folgt aus derselben Mieterschutzverordnung wie die Mietpreisbremse und gilt ebenfalls bis Ende 2029.
Quelle: Verkündungsplattform Bayern; KappungsgrenzeQuelle: BayernPortal; Kappungsgrenze
- Gibt es in Schwabach einen amtlichen Mietspiegel?
- Wo finde ich den Mietspiegel Schwabach?
- Ab wann gelten die aktuellen Mietspiegelwerte?
Ja. Die Stadt veröffentlicht einen qualifizierten Mietspiegel 2024; die Werte gelten ab dem 1. Januar 2025. Er dient als Leitfaden für die ortsübliche Nettokaltmiete und hilft bei der Prüfung der Mietpreisbremse. Eine Anpassung nach Preisindex ist voraussichtlich zum 1. Januar 2027 vorgesehen.
- Wo beantrage ich in Schwabach einen Wohnberechtigungsschein?
- Brauche ich einen WBS für Sozialwohnungen?
- Wer ist für Wohnungsbindung zuständig?
Für staatlich geförderte Sozialmietwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS) bzw. eine Benennung. Zuständig ist die Wohnraumförderung der Stadt Schwabach, Albrecht-Achilles-Straße 6–8 (Telefon 09122 860-512/-513). Persönliche Beratung nur nach Terminvereinbarung.
Quelle: Stadt Schwabach; WohnberechtigungsscheinQuelle: BayernPortal; WBS Beantragung
- Darf die Grundsteuer in den Nebenkosten landen?
- Welcher Hebesatz gilt in Schwabach für Mieter?
- Ist die neue Grundsteuer umlagefähig?
Die Grundsteuer B darf nur über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. In Schwabach liegt der Hebesatz B seit der Reform (ab 2025) bei 480 % (bayerisches Flächenmodell). Die Höhe Ihrer Abrechnung hängt vom Messbetrag Ihres Objekts und vom Vertrag ab — nicht vom Hebesatz allein.
- Brauche ich als Mieter in Schwabach einen Parkausweis?
- Was kostet Bewohnerparken für Mieter?
- Gilt Altstadtparken auch ohne eigenen Stellplatz?
In den Bewohnerparkzonen Boxlohe, Pinzenberg, Pfarrgasse und Martin-Luther-Platz benötigen Sie von 18 bis 9 Uhr einen Ausweis (25 €/Jahr), wenn Sie dort wohnen und keinen privaten Stellplatz haben. Für die Altstadt gibt es den Altstadtausweis (60 €/Jahr) — einmal pro Haushalt.
- Was zahlen Familien für die Kita in Schwabach?
- Gibt es Beitragsfreiheit für Kindergartenkinder?
- Wie hoch ist der staatliche Kita-Zuschuss in Bayern?
Städtische Einrichtungen erheben Gebühren nach der KitaGS; es gibt keine flächendeckende Beitragsfreiheit. Bayern bezuschusst Kindergartenkinder mit 100 € monatlich ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind drei wird, bis zur Einschulung. Härtefall-Erlass und Geschwisterermäßigung sind satzungsrechtlich möglich.
Quelle: Stadt Schwabach; Kita-GebührensatzungQuelle: Gesetze Bayern; BayKiBiG Zuschuss
- Lohnt sich Wohnen in Schwabach trotz Pendeln nach Nürnberg?
- Wie gut ist die ÖPNV-Anbindung für Mieter?
- Wie lange brauche ich mit der Bahn nach Nürnberg?
Für viele Pendler ist die Anbindung entscheidend: Regionalexpress rund 12 Minuten, S-Bahn S2 etwa 20 Minuten zum Nürnberger Hauptbahnhof (VGN). Ob sich das für Sie lohnt, hängt von Arbeitsort, Ticketkosten und Alltagsroutinen ab — die Fahrzeiten sind vergleichsweise kurz.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden