Immobilien zum Mieten in Oberasbach
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Hier ist noch Platz – aber nicht lange!

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Mieten in Oberasbach – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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...alle anzeigenDas Wichtigste zum Mieten in Oberasbach
Seit dem 1. Januar 2026 begrenzt die Mietpreisbremse in Oberasbach Neuvertragsmieten; parallel gilt die Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren. Die Regeln stehen in der bayerischen Mieterschutzverordnung und laufen bis zum 31. Dezember 2029. Wer später kauft: In Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 %.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV TextQuelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer
Was dürfen Neuvertrag und Mieterhöhung höchstens?
Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Im Bestand sind Erhöhungen auf 15 % binnen drei Jahren gedeckelt — zusätzlich muss die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete einhalten. Ausnahmen (etwa bestimmte Neubauten oder eine bereits höhere Vormiete) prüfen Sie am Einzelfall.
Quelle: BayernPortal; MieterschutzQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage
Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein?
Für öffentlich geförderte Wohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Für den Landkreis Fürth — und damit für Oberasbach — ist das Landratsamt Fürth zuständig, sofern Sie hier gemeldet sind. Allgemeiner und bestimmter WBS sind jeweils ein Jahr gültig; das Amt vermittelt keine Wohnungen, stellt aber eine Vermieterliste zur Verfügung.
Quelle: Landkreis Fürth; Wohnberechtigungsschein
Was bleibt nach Kita-Zuschuss und Nebenkosten?
Kita-Elternbeiträge sind träger- und buchungsabhängig; der Freistaat bezuschusst die Kindergartenzeit mit bis zu 100 € monatlich (ab dem Kindergartenjahr nach dem dritten Geburtstag). Die Grundsteuer kann über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht — Eigentümer zahlen sie nach dem bayerischen Flächenmodell und dem Hebesatz der Stadt (neue Grundsteuer ab 2025).
Quelle: STMAS Bayern; Kita-BeitragszuschussQuelle: Grundsteuer Bayern; Flächenmodell
Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Oberasbach
- Gilt in Oberasbach die Mietpreisbremse?
- Darf die Neuvermietungsmiete beliebig steigen?
- Ist Oberasbach Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt?
Ja. Oberasbach steht in der Anlage der bayerischen Mieterschutzverordnung (MiSchuV) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Bei Neuabschluss darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Verordnung gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029. Im Landkreis Fürth sind neben Oberasbach nur Stein und Zirndorf erfasst.
Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV TextQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage
- Welche Kappungsgrenze gilt in Oberasbach bei Mieterhöhungen?
- Wie stark darf die Miete in drei Jahren steigen?
- Gilt 15 oder 20 Prozent Kappung?
Es gilt die abgesenkte Kappungsgrenze: Im laufenden Mietverhältnis darf die Nettokaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen — statt der bundesweiten 20 %. Zusätzlich darf die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht überschreiten. Grundlage ist dieselbe MiSchuV wie bei der Mietpreisbremse.
- Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein — und wo beantrage ich ihn?
- Wo ist die WBS-Stelle für Oberasbach?
- Gilt ein WBS aus dem Landkreis Fürth in ganz Bayern?
Einen Wohnberechtigungsschein (WBS) brauchen Sie für öffentlich geförderte Wohnungen, wenn Ihr Haushaltseinkommen die Grenzen einhält. Für den Landkreis Fürth ist das Landratsamt Fürth zuständig (wenn Sie im Landkreis gemeldet sind). Der allgemeine WBS gilt bayernweit und ist ein Jahr gültig; das Amt vermittelt keine Wohnungen.
- Darf die Grundsteuer über die Nebenkosten umgelegt werden?
- Zahlt der Mieter die neue Grundsteuer mit?
- Was ändert die Reform ab 2025 für Mieter?
Die Grundsteuer dürfen Vermieter über die Betriebskosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht. Fehlt die Vereinbarung, bleibt sie beim Eigentümer. Seit der Reform (ab 2025) gilt in Bayern das Flächenmodell; die Höhe hängt vom Messbetrag und dem Hebesatz der Stadt ab. Für Mieter zählt vor allem die Abrechnung im Vertrag.
- Was entlastet Familien bei den Kita-Beiträgen in Oberasbach?
- Gibt es Beitragsfreiheit für Kita?
- Wie hoch ist der Bayern-Zuschuss?
Vollständige Beitragsfreiheit gibt es landesweit nicht. Bayern bezuschusst die Kindergartenzeit mit bis zu 100 € monatlich (Stichtagsregel ab dem Kindergartenjahr nach dem dritten Geburtstag). Die restlichen Elternbeiträge setzen Träger und Buchungszeit; Anmeldung über LITTLE BIRD.
Quelle: STMAS Bayern; Kita-BeitragszuschussQuelle: Stadt Oberasbach; Kinderbetreuung
- Wie gut komme ich als Mieter ohne Auto nach Nürnberg?
- Reicht die S4 für den Arbeitsweg?
- Welcher Verbundtarif gilt?
Die S4 bringt Sie von Oberasbach bzw. Unterasbach in rund 10 Minuten zum Nürnberger Hauptbahnhof; Takt laut Stadt zwei- bis dreimal stündlich. Tickets laufen über den VGN. Stadtbuslinien und Nightliner ergänzen den Alltag in den Ortsteilen.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden