Immobilien zum Mieten in Stein - Mittelfr

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Das Wichtigste zum Mieten in Stein - Mittelfr

Seit dem 1. Januar 2026 steht Stein - Mittelfr auf der Liste der bayerischen Mieterschutzverordnung: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen; Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt (befristet bis 31.12.2029). Die neue Grundsteuer (ab 2025) kann über die Nebenkosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht — Hebesatz B der Stadt: 685 %.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Stadt Stein; Grundsteuer Hebesätze

Wo beantragen Mieter einen Wohnberechtigungsschein?

Zuständig ist das Wohnungswesen des Landkreises Fürth (Landratsamt in Zirndorf, Im Pinderpark 2). Dort erhalten Sie Wohnberechtigungsschein, Wohnraumberatung und Hinweise zur Eigenwohnraumförderung; die Stadt Stein verweist ausdrücklich an den Landkreis.

Quelle: Stadt Stein; Bauen Wohnen SanierenQuelle: Landkreis Fürth; Wohnungswesen

Was gilt für Kita und Hort beim Umzug?

Betreuung reicht von Krippe und Kindergarten über Hort bis Tagespflege; die Stadt fasst Angebote in der Broschüre „Groß werden in Stein“ zusammen. Elternbeiträge sind kommunal und einrichtungsabhängig; der Freistaat rechnet den Kindergarten-Zuschuss an. Vormerkung läuft über die Einrichtungen bzw. das Kulturamt.

Quelle: Stadt Stein; Kinderbetreuung

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % (Kauf; für Mieter nachrangig)
  • Neue Grundsteuer: bayerisches Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Kindergarten: landesweiter Beitragszuschuss 100 €/Monat (Altersfenster Freistaat)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Mieten in Stein - Mittelfr

  • Gilt in Stein die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvermietungsmiete beliebig steigen?
  • Ist Stein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens 10 % übersteigen (MiSchuV, befristet bis 31.12.2029). Ausnahmen (z. B. bestimmter Neubau) richten sich nach Bundesrecht.

Quelle: Justiz Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Mieterhöhungen in Stein?
  • Sind 15 oder 20 Prozent in drei Jahren erlaubt?
  • Wie stark darf die Bestandsmiete steigen?

In Stein gilt die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % innerhalb von drei Jahren (statt 20 %), solange die Gemeinde in der Mieterschutzverordnung gelistet ist. Modernisierungs- und Betriebskostenmieterhöhungen folgen eigenen Regeln.

Quelle: BayernPortal; Mieterschutz

  • Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein für Stein?
  • Wer vergibt Sozialwohnungen im Landkreis Fürth?
  • Brauche ich für geförderten Wohnraum einen WBS?

Zuständig ist das Wohnungswesen des Landkreises Fürth im Landratsamt Zirndorf (Im Pinderpark 2). Dort beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein und erhalten Wohnraumberatung; die Stadt Stein verweist ausdrücklich an den Landkreis.

Quelle: Landkreis Fürth; WohnungswesenQuelle: Stadt Stein; Bauen Wohnen Sanieren

  • Wird die Grundsteuer auf Mieter umgelegt?
  • Welcher Hebesatz gilt in Stein für Nebenkosten?
  • Grundsteuer B Stein nach der Reform?

Die Grundsteuer darf über die Betriebskosten umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Für die neue Grundsteuer (ab 2025) beträgt der Hebesatz B in Stein 685 % (Beschluss 30.09.2025). Die Höhe Ihres Anteils ergibt sich aus dem Bescheid und dem Umlageschlüssel — keine pauschale Euro-Angabe.

Quelle: Stadt Stein; Grundsteuer Hebesätze

  • Was kosten Kita und Hort für Mieter-Familien in Stein?
  • Wo finde ich die Betreuungsübersicht?
  • Gibt es einen Landeszuschuss für den Kindergarten?

Elternbeiträge richten sich nach Einrichtung und Buchungszeit; die Stadt bündelt Infos in „Groß werden in Stein“. Der Freistaat rechnet 100 € Kindergarten-Zuschuss an. Vormerkungen laufen über die Einrichtungen bzw. das Kulturamt — ohne Anspruch auf eine bestimmte Kita.

Quelle: Stadt Stein; Kinderbetreuung

  • Lohnt sich Wohnen in Stein zum Pendeln nach Nürnberg?
  • Wie oft fahren Busse zur U2 Röthenbach?
  • Welcher VGN-Stadttarif gilt?

Für den Arbeitsweg Richtung Nürnberg/Fürth nutzen viele die U2 in Röthenbach plus Bus 63/64 (alle 5–10 Minuten); vom Hbf Nürnberg sind es rund 20 Minuten. Im VGN gilt Stadttarif A für Fahrten nur in Nürnberg, Fürth und Stein.

Quelle: Stadt Stein; Lage und AnbindungQuelle: VGN; Tarif Stadttarif A

  • Gibt es Fernwärme für Mietwohnungen in Stein?
  • Wer liefert die Wärme im Netzgebiet?

Fernwärme bieten die Stadtwerke Stein; bestehende Netze u. a. in Deutenbach und im Krügel-Areal nennt der Wärmeplan. Ob Ihre Wohnung angeschlossen ist, steht im Mietvertrag bzw. bei der Hausverwaltung — Anschlusszwang besteht nicht flächendeckend.

Quelle: Stadt Stein; Stadtwerke VersorgungQuelle: Stadt Stein; Wärmeplanung

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