Immobilien zum Mieten in Fürth - Bay

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Das Wichtigste zum Mieten in Fürth - Bay

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Fürth - Bay die Mietpreisbremse: Bei Neuvermietung darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bestandserhöhungen sind auf 15 % in drei Jahren gekappt (MiSchuV bis 31. Dezember 2029). Wer später kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer.

Quelle: Freistaat Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Justiz Bayern; Mietpreisbremse ErklärungQuelle: BayernPortal; Grunderwerbsteuer

Welcher Mietspiegel gilt als Vergleichsmaßstab?

Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete liefert der qualifizierte Mietspiegel Fürth 2025 — anerkannt durch den Stadtrat, gültig ab dem 1. August 2025. Er steht kostenlos als PDF bereit; die Broschüre gibt es in der Bürgerinformation gegen Schutzgebühr.

Quelle: Stadt Fürth; Mietspiegel 2025

Wo beantragen Sie einen Wohnberechtigungsschein?

Für geförderte Sozialwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Zuständig ist das Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten (Königsplatz 2); den Antrag können Sie online stellen. Ohne gültigen Schein dürfen geförderte Wohnungen in der Regel nicht vermietet werden.

Quelle: Stadt Fürth; Wohnberechtigungsschein

Was kostet Bewohnerparken in den Zonen?

In ausgewiesenen Bewohnerparkgebieten (u. a. Innenstadt und Südstadt) benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis — auch als Mieter. Die Gebühr beträgt 30,50 € für ein Jahr bzw. 61 € für zwei Jahre. Der Ausweis sichert keinen festen Stellplatz vor der Tür.

Quelle: Stadt Fürth; BewohnerparkenQuelle: Stadt Fürth; Parkausweis Gebühren

Häufige Fragen für Mieterinnen und Mieter in Fürth - Bay

  • Gilt in Fürth - Bay die Mietpreisbremse?
  • Darf die Neuvertragsmiete beliebig steigen?
  • Bis wann läuft die Mietpreisbremse in Fürth?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt Fürth laut bayerischer Mieterschutzverordnung (MiSchuV) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Bei Neuvermietung von Bestandswohnungen darf die Nettokaltmiete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Verordnung läuft bis zum 31. Dezember 2029; Ausnahmen (u. a. Neubau/umfassende Modernisierung) regelt das Bundesrecht.

Quelle: Freistaat Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Justiz Bayern; Mietpreisbremse Erklärung

  • Welche Kappungsgrenze gilt in Fürth - Bay?
  • Maximal wie viel Mieterhöhung in drei Jahren?
  • Gilt 15 oder 20 Prozent Kappung?

Die abgesenkte Kappungsgrenze: Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete dürfen innerhalb von drei Jahren höchstens 15 % betragen (statt der bundesweiten 20 %). Grundlage ist § 558 BGB in Verbindung mit der MiSchuV für Fürth.

Quelle: Freistaat Bayern; KappungsgrenzeQuelle: Justiz Bayern; Kappungsgrenze 15 Prozent

  • Gibt es in Fürth - Bay einen amtlichen Mietspiegel?
  • Wo finde ich den Mietspiegel Fürth 2025?
  • Ist der Mietspiegel qualifiziert?

Ja. Der qualifizierte Mietspiegel Fürth 2025 gilt ab dem 1. August 2025 und steht kostenlos als PDF auf der Stadtseite bereit. Er dient als Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete für freifinanzierte Wohnungen; die Stadt berät nicht zur Anwendung im Einzelfall.

Quelle: Stadt Fürth; Mietspiegel 2025

  • Brauche ich einen WBS — und wo beantrage ich ihn in Fürth - Bay?
  • Wo ist das Wohnungsamt für den Wohnberechtigungsschein?
  • Kann ich den WBS online beantragen?

Für öffentlich geförderte Sozialwohnungen brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Zuständig ist das Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten, Königsplatz 2; den Antrag können Sie online stellen. Ohne Schein bzw. Benennung dürfen solche Wohnungen in der Regel nicht überlassen werden.

Quelle: Stadt Fürth; Wohnberechtigungsschein

  • Was kostet Bewohnerparken für Mieterinnen und Mieter?
  • Brauche ich als Mieter einen Parkausweis?
  • Wie lange gilt der Bewohnerparkausweis?

In Bewohnerparkzonen brauchen auch Mieterinnen und Mieter einen Ausweis. Die Gebühr beträgt 30,50 € für ein Jahr bzw. 61 € für zwei Jahre. Voraussetzung ist u. a. der Wohnsitz in der Zone; ein fester Stellplatz ist nicht garantiert.

Quelle: Stadt Fürth; Parkausweis Gebühren

  • Wie funktionieren Kita-Beiträge für Familien in Fürth - Bay?
  • Ab wann greift der Bayerische Beitragszuschuss?
  • Werden Kita-Gebühren über 12 Monate erhoben?

Städtische Kitas erheben Benutzungsgebühren nach Alter und Buchungszeit; seit dem 1. September 2025 für 12 Monate im Jahr. Ab dem Kita-Jahr, in dem das Kind drei wird, bis zur Einschulung mindert der Freistaat die Gebühr um maximal 100 € monatlich (Stand 01.09.2025), begrenzt auf die tatsächliche Gebühr.

Quelle: Stadt Fürth; Kita Elternbeiträge

  • Welcher ÖPNV-Tarif gilt für den Alltag als Mieter?
  • Reicht Stadttarif B für Fahrten nur in Fürth?
  • Wann brauche ich Stadttarif A?

Im VGN gilt für Fahrten nur im Stadtgebiet Fürth der Stadttarif B; sobald Nürnberg oder Stein mit dabei sind, Stadttarif A. Das Deutschlandticket bleibt eine Option für Vielfahrer.

Quelle: VGN; Tarif Stadttarif A

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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