Immobilien in Stein - Mittelfr

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Das Wichtigste über Stein - Mittelfr

Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt in Stein - Mittelfr der Hebesatz B von 685 % (Stadtratsbeschluss 30. September 2025, rückwirkend ab 1. Januar 2025; Hebesatz A: 590 %). Seit dem 1. Januar 2026 greifen hier außerdem die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren (MiSchuV, bis 31.12.2029).

Quelle: Stadt Stein; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

Was sagt der Wärmeplan zu Netzen und Fokusgebieten?

Zwischen September 2024 und Oktober 2025 erarbeitete die Stadt mit dem Institut für Energietechnik (ife) der TH Amberg-Weiden den kommunalen Wärmeplan; Beschluss Ende 2025. Bestehende Netze etwa in Deutenbach und im Krügel-Areal zählen; Fokusgebiete sollen genauer geprüft werden. Der Plan ist Orientierung ohne Heizungszwang für Einzelne.

Quelle: Stadt Stein; Wärmeplanung

Wie kommen Sie ohne Auto nach Nürnberg?

Die U-Bahnstation Nürnberg-Röthenbach (U2) liegt vor den Toren; Buslinien 63/64 fahren alle 5–10 Minuten nach Stein. Vom Nürnberger Hauptbahnhof sind es rund 20 Minuten. Im VGN gilt für Fahrten nur in Nürnberg, Fürth und Stein der Stadttarif A; nachts verkehrt der Nightliner N7.

Quelle: Stadt Stein; Lage und AnbindungQuelle: VGN; Tarif Stadttarif A

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Neue Grundsteuer: bayerisches Flächenmodell (Äquivalenzzahlen); kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Eigentumsförderung: Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm (BayernLabo), Einkommensgrenzen beachten
  • Kindergarten: landesweiter Beitragszuschuss 100 €/Monat (Altersfenster Freistaat)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zu Stein - Mittelfr

  • Wie komme ich von Stein ohne Auto nach Nürnberg?
  • Gibt es eine U-Bahn-Anbindung für Stein?
  • Welcher VGN-Tarif gilt Richtung Nürnberg und Fürth?

Die U-Bahnstation Nürnberg-Röthenbach (U2) liegt vor den Toren; Buslinien 63/64 fahren alle 5–10 Minuten nach Stein. Vom Nürnberger Hauptbahnhof sind es rund 20 Minuten. Im VGN gilt für Fahrten nur in Nürnberg, Fürth und Stein der Stadttarif A; nachts verkehrt der Nightliner N7.

Quelle: Stadt Stein; Lage und AnbindungQuelle: VGN; Tarif Stadttarif A

  • Gibt es in Stein einen kommunalen Wärmeplan?
  • Wo liegen geplante Wärmenetze oder Fokusgebiete?
  • Muss ich wegen des Wärmeplans die Heizung tauschen?

Ja. Der Wärmeplan wurde bis Oktober 2025 mit dem ife der TH Amberg-Weiden erarbeitet und Ende 2025 beschlossen. Bestehende Netze u. a. in Deutenbach und im Krügel-Areal sowie Fokusgebiete sind ausgewiesen. Der Plan ist Orientierung — kein unmittelbarer Heizungszwang für Einzelne.

Quelle: Stadt Stein; Wärmeplanung

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Stein?
  • Was gilt nach der Grundsteuerreform ab 2025?
  • Hebesatz A und B Stein aktuell?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gelten Hebesatz B 685 % und Hebesatz A 590 % (Stadtratsbeschluss 30.09.2025, rückwirkend ab 1.1.2025). Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag nach dem bayerischen Flächenmodell; die Stadt wendet den Hebesatz an.

Quelle: Stadt Stein; Grundsteuer Hebesätze

  • Was kosten Kita und Kindergarten in Stein?
  • Gibt es eine Übersicht der Betreuung vor Ort?
  • Gibt es einen Landeszuschuss?

Elternbeiträge sind kommunal und hängen von Einrichtung und Buchungszeit ab; die Stadt fasst Angebote in der Broschüre „Groß werden in Stein“ zusammen. Der Freistaat bezuschusst Kindergartenplätze mit 100 € monatlich (Altersfenster landesweit).

Quelle: Stadt Stein; Kinderbetreuung

  • Wer liefert Strom, Gas und Fernwärme in Stein?
  • Gibt es Stadtwerke vor Ort?
  • Wohin bei Störungen der Versorgung?

Für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme sind die Stadtwerke Stein (Wilhelmstraße 5) zuständig und nennen eine 24h-Störungsnummer. Einzelne Stadtteile beziehen Trinkwasser über den Wasserzweckverband Großweismannsdorf.

Quelle: Stadt Stein; Ver- und Entsorgung

  • Gilt in Stein die Mietpreisbremse?
  • Ist Stein Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren (MiSchuV, befristet bis 31.12.2029). Details stehen in den Mieter-FAQ.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 06.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden