Wohn- und Geschäftshaus in Nürnberg


Aktuell haben wir keine Immobilien in Stein - Mittelfr – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Aktuell sind 2 Anbieter in Stein - Mittelfr und Umgebung (20-km-Umkreis) aktiv.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt in Stein - Mittelfr der Hebesatz B von 685 % (Stadtratsbeschluss 30. September 2025, rückwirkend ab 1. Januar 2025; Hebesatz A: 590 %). Seit dem 1. Januar 2026 greifen hier außerdem die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren (MiSchuV, bis 31.12.2029).
Quelle: Stadt Stein; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage
Zwischen September 2024 und Oktober 2025 erarbeitete die Stadt mit dem Institut für Energietechnik (ife) der TH Amberg-Weiden den kommunalen Wärmeplan; Beschluss Ende 2025. Bestehende Netze etwa in Deutenbach und im Krügel-Areal zählen; Fokusgebiete sollen genauer geprüft werden. Der Plan ist Orientierung ohne Heizungszwang für Einzelne.
Quelle: Stadt Stein; Wärmeplanung
Die U-Bahnstation Nürnberg-Röthenbach (U2) liegt vor den Toren; Buslinien 63/64 fahren alle 5–10 Minuten nach Stein. Vom Nürnberger Hauptbahnhof sind es rund 20 Minuten. Im VGN gilt für Fahrten nur in Nürnberg, Fürth und Stein der Stadttarif A; nachts verkehrt der Nightliner N7.
Quelle: Stadt Stein; Lage und AnbindungQuelle: VGN; Tarif Stadttarif A
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Die U-Bahnstation Nürnberg-Röthenbach (U2) liegt vor den Toren; Buslinien 63/64 fahren alle 5–10 Minuten nach Stein. Vom Nürnberger Hauptbahnhof sind es rund 20 Minuten. Im VGN gilt für Fahrten nur in Nürnberg, Fürth und Stein der Stadttarif A; nachts verkehrt der Nightliner N7.
Quelle: Stadt Stein; Lage und AnbindungQuelle: VGN; Tarif Stadttarif A
Ja. Der Wärmeplan wurde bis Oktober 2025 mit dem ife der TH Amberg-Weiden erarbeitet und Ende 2025 beschlossen. Bestehende Netze u. a. in Deutenbach und im Krügel-Areal sowie Fokusgebiete sind ausgewiesen. Der Plan ist Orientierung — kein unmittelbarer Heizungszwang für Einzelne.
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gelten Hebesatz B 685 % und Hebesatz A 590 % (Stadtratsbeschluss 30.09.2025, rückwirkend ab 1.1.2025). Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag nach dem bayerischen Flächenmodell; die Stadt wendet den Hebesatz an.
Elternbeiträge sind kommunal und hängen von Einrichtung und Buchungszeit ab; die Stadt fasst Angebote in der Broschüre „Groß werden in Stein“ zusammen. Der Freistaat bezuschusst Kindergartenplätze mit 100 € monatlich (Altersfenster landesweit).
Für Strom, Gas, Wasser und Fernwärme sind die Stadtwerke Stein (Wilhelmstraße 5) zuständig und nennen eine 24h-Störungsnummer. Einzelne Stadtteile beziehen Trinkwasser über den Wasserzweckverband Großweismannsdorf.
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren (MiSchuV, befristet bis 31.12.2029). Details stehen in den Mieter-FAQ.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 06.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden