Wohn- und Geschäftshaus in Nürnberg


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Stein - Mittelfr – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Stein - Mittelfr kauft, plant neben Notar und Grundbuch die laufende Grundsteuer nach der Reform (ab 2025): Der Stadtrat senkte den Hebesatz B rückwirkend auf 685 % (Beschluss 30. September 2025; Hebesatz A: 590 %). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem bayerischen Flächenmodell; die Stadt wendet den Hebesatz an. Landesweite Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer) stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Stadt Stein; Grundsteuer Hebesätze
Für Grundstücke in Stein und im gesamten Landkreis Fürth führt das Amtsgericht Fürth – Grundbuchamt das Grundbuch. Der Gerichtsbezirk umfasst Stadt und Landkreis Fürth; Einsicht und Ausdrucke setzen ein berechtigtes Interesse voraus.
Quelle: Justiz Bayern; Gerichtsbezirk FürthQuelle: Justiz Bayern; Amtsgericht Fürth
Der kommunale Wärmeplan (Erarbeitung bis Oktober 2025, Beschluss Ende 2025) benennt bestehende Netze u. a. in Deutenbach und im Krügel-Areal sowie Fokusgebiete für weitere Prüfung. Strom, Gas, Wasser und Fernwärme vor Ort liefern die Stadtwerke Stein. Vor dem Kauf klären Sie Netzlage und Primärenergie — ohne flächendeckenden Anschlusszwang.
Quelle: Stadt Stein; WärmeplanungQuelle: Stadt Stein; Stadtwerke Versorgung
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Es gilt der bayernweite Satz von 3,5 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel Kaufpreis). Weitere Nebenkosten (Notar, Grundbuch, ggf. Makler) kommen hinzu — siehe Kurzüberblick im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung.
Nach der Reform (ab 2025) gelten Hebesatz B 685 % und Hebesatz A 590 % (Beschluss 30.09.2025, rückwirkend ab 1.1.2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem bayerischen Flächenmodell; daraus und dem Hebesatz folgt die Jahressteuer laut Bescheid — ohne Rechenbeispiel hier.
Zuständig ist das Amtsgericht Fürth – Grundbuchamt für Stadt und Landkreis Fürth (Gerichtsbezirk). Einsicht und Ausdrucke nur bei berechtigtem Interesse.
Quelle: Justiz Bayern; Gerichtsbezirk FürthQuelle: Justiz Bayern; Amtsgericht Fürth
Öffentliche Bodenrichtwerte stellt Bayern über das Portal bodenrichtwerte.bayern.de bereit. Die Werte sind zonenbezogen — prüfen Sie die konkrete Lage Ihres Flurstücks in der Karte, statt einen Ortssatz zu erwarten.
Der kommunale Wärmeplan (Beschluss Ende 2025) nennt bestehende Netze u. a. in Deutenbach und im Krügel-Areal sowie Fokusgebiete. Versorgung vor Ort: Stadtwerke Stein. Vor dem Heizungsentscheid klären Sie Anschlussmöglichkeit — kein flächendeckender Zwang.
Quelle: Stadt Stein; WärmeplanungQuelle: Stadt Stein; Stadtwerke Versorgung
Landesweit relevant ist u. a. das Bayerische Zinsverbilligungsprogramm über die BayernLabo; Einkommens- und Objektgrenzen beachten. Anträge und Beratung oft über das Wohnungswesen beim Landratsamt Fürth.
Quelle: BayernLabo; EigentumsförderungQuelle: Landkreis Fürth; Wohnungswesen
Ja, seit dem 1. Januar 2026 gilt in Stein die Mietpreisbremse und die 15-Prozent-Kappung (MiSchuV). Das betrifft Neuvermietung und Bestandserhöhungen — Details in den Mieter-FAQ bzw. Bundesland-Hinweis.
Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Fürth (Im Pinderpark 2, Zirndorf). Digitale Anträge laufen über das BayernPortal; die Gemeinde Stein gibt das gemeindliche Einvernehmen ab.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 06.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden