Immobilien zum Kaufen in Schwabach

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Das Wichtigste zum Kaufen in Schwabach

Beim Immobilienkauf in Schwabach zahlen Sie in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer vom Kaufpreis. Seit dem 1. Januar 2026 gilt zugleich die Mietpreisbremse mit Kappungsgrenze 15 % — relevant, wenn Sie vermieten oder eine vermietete Immobilie erwerben.

Quelle: LfSt Bayern; GrunderwerbsteuerQuelle: Verkündungsplattform Bayern; MiSchuV 2025

Wie setzt sich die laufende Grundsteuer zusammen?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Bayern das Flächenmodell: Das Finanzamt Schwabach setzt den Grundsteuermessbetrag fest; die Stadt multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Für Grundstücke (Grundsteuer B) liegt der Hebesatz bei 480 %, für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) bei 300 % (Hebesatzsatzung vom 4. Dezember 2024). Das ist keine Bewertung zum Verkaufspreis.

Quelle: Stadt Schwabach; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Schwabach; HebesatzsatzungQuelle: Stadt Schwabach; Grundsteuerreform FAQ

Wohin gehört das Grundbuch?

Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Schwabach (Weißenburger Straße 8). Die Eintragung als Eigentümer setzt die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Zahlung der Grunderwerbsteuer voraus. Zusätzlich zu Steuer und Grundbuch/Notar können Maklerkosten nach Vereinbarung anfallen.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt SchwabachQuelle: LfSt Bayern; Unbedenklichkeit

Was sagt die kommunale Wärmeplanung?

Die Stadt erstellt den kommunalen Wärmeplan; gesetzliche Frist ist der 30. Juni 2028. Bestands- und Potenzialanalyse sind abgeschlossen: Rund 90,7 % des Endenergiebedarfs stammen noch aus fossilen Energieträgern (vor allem Erdgas). Der Plan weist Eignungsgebiete für Nah- oder Fernwärme aus — ohne Anschlusszwang, aber als Orientierung beim Heizungswechsel.

Quelle: Stadt Schwabach; Wärmeplanung

Häufige Fragen zum Kaufen in Schwabach

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Schwabach?
  • Welchen GrESt-Satz zahlt man in Bayern?
  • Fallen in Schwabach 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer an?

Ja. In Bayern — und damit in Schwabach — beträgt die Grunderwerbsteuer regelmäßig 3,5 % der Bemessungsgrundlage (meist der Kaufpreis). Sie entsteht mit dem wirksamen Kaufvertrag und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Für die Eintragung im Grundbuch brauchen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Zahlung.

Quelle: LfSt Bayern; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kostet Notar und Grundbuch zusätzlich?
  • Muss ich Maklerprovision einplanen?

Zur Grunderwerbsteuer (3,5 %) kommen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz sowie — falls vereinbart — eine Maklerprovision. Inventar ohne Grundstücksbezug gehört in der Regel nicht zur Grunderwerbsteuer-Bemessung. Planen Sie die Steuer früh in die Finanzierung ein.

Quelle: LfSt Bayern; Bemessungsgrundlage

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Schwabach?
  • Welcher Hebesatz gilt nach der Reform 2025?
  • Nutzt Schwabach das bayerische Flächenmodell?

Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) gelten Hebesatz B 480 % und Hebesatz A 300 % (Hebesatzsatzung vom 4. Dezember 2024). Bayern bewertet nach dem Flächenmodell: Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Das ist kein Verkaufspreis-Modell.

Quelle: Stadt Schwabach; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Schwabach; HebesatzsatzungQuelle: Stadt Schwabach; Grundsteuerreform FAQ

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Schwabach?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Wo beantrage ich einen Grundbuchauszug?

Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Schwabach, Weißenburger Straße 8. Auszüge und Eintragungen beantragen Sie dort unter Darlegung des berechtigten Interesses; private Online-Vermittler sind oft teurer als die Gerichtsgebühr.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Schwabach

  • Gibt es Förderungen für Eigentum oder Sanierung in Schwabach?
  • Wo beantrage ich Wohnraumförderung?
  • Hilft die Stadt beim Eigenheimerwerb?

Ja, Anlaufstelle ist die Wohnraumförderung der Stadt (Albrecht-Achilles-Straße 6–8). Über das BayernPortal sind Leistungen wie die Beantragung einer Förderung für Eigenwohnraum und kommunale Förderungen für Bau oder Erwerb hinterlegt. Ob und welche Programme greifen, hängt vom Vorhaben und den aktuellen Richtlinien ab — Terminvereinbarung empfohlen.

Quelle: BayernPortal; WohnraumförderungQuelle: Stadt Schwabach; Wohnraumförderung Kontakt

  • Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Käufer?
  • Muss ich mich an Fernwärme anschließen?
  • Bis wann liegt der Wärmeplan vor?

Der Wärmeplan ist in Arbeit (Frist 30. Juni 2028). Er soll Eignungsgebiete für Nah-/Fernwärme und Sanierungspotenziale zeigen. Derzeit decken fossile Energieträger rund 90,7 % des Endenergiebedarfs. Der Plan schafft Orientierung für Heizungsentscheidungen, begründet aber keinen Anschlusszwang.

Quelle: Stadt Schwabach; Wärmeplanung

  • Gilt beim Kauf einer vermieteten Wohnung die Mietpreisbremse?
  • Was ändert sich für Eigentümer mit Mietern seit 2026?
  • Welche Kappungsgrenze gilt bei Weitervermietung?

Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gelten in Schwabach Mietpreisbremse und Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren (bis 31. Dezember 2029). Das begrenzt Neuvertragsmieten und Bestandserhöhungen — wichtig für die Ertragsplanung bei vermietetem Kauf.

Quelle: Verkündungsplattform Bayern; MiSchuV 2025

  • Wie ist die Bahnanbindung für Berufspendler nach Nürnberg?
  • Kann ich ohne Auto nach Nürnberg pendeln?
  • Welche Fahrzeiten hat der VGN ab Schwabach?

Ja. Mit dem Regionalexpress sind es rund 12 Minuten, mit der S-Bahn S2 etwa 20 Minuten zum Nürnberger Hauptbahnhof; Schwabach-Limbach bietet einen weiteren Zustieg. Tickets laufen über den VGN.

Quelle: Stadt Schwabach; Pendeln BahnQuelle: VGN; Schwabach Linien

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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