Wohn- und Geschäftshaus in Nürnberg


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Feucht – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Feucht kauft, plant laufende Lasten mit dem Hebesatz der Grundsteuer B von 340 v. H. nach der Reform (ab 2025); Grundsteuer A liegt bei 160 v. H. Für vermietete Objekte gilt zugleich: Seit 1. Januar 2026 stehen Mietpreisbremse und Kappung 15 % in der Gemeinde. Landesweite Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer) stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Markt Feucht; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Gesetze Bayern; Gemeindenliste MiSchuV
Das Finanzamt Hersbruck setzt den Messbetrag nach dem bayerischen Flächenmodell fest (keine Verkehrswert-Bewertung). Der Markt Feucht multipliziert mit dem Hebesatz — daraus folgt die Jahressteuer im kommunalen Bescheid. Das ist kein Verkaufspreis und kein „Marktwert“ der Immobilie.
Quelle: Markt Feucht; GrundsteuerreformQuelle: Grundsteuer Bayern; Flächenmodell
Am 27. November 2024 hat der Marktgemeinderat die kommunale Wärmeplanung beschlossen. Zwölf Teilgebiete sind als mögliche Wärmenetz-Gebiete geprüft; dünner bebaute Lagen (z. B. Moosbach) bleiben eher dezentral. Prüfen Sie die Karten vor Sanierung oder Heizungswechsel — ohne Anschlusszwang allein aus dem Plan.
Quelle: Markt Feucht; Wärmeplanung
Zuständig für Feucht ist das Amtsgericht Hersbruck (Schloßplatz 1) als Grundbuchamt. Auszüge beantragen Sie dort mit berechtigtem Interesse — praktisch vor dem Notartermin. Das Rathaus Feucht verweist auf das Amtsgericht unter „Weitere Behörden“.
Quelle: Markt Feucht; Weitere BehördenQuelle: Justiz Bayern; Grundbuchauszug Hersbruck
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) bleibt die Grundsteuer B bei 340 v. H.; die Grundsteuer A liegt bei 160 v. H. Das Finanzamt setzt den Messbetrag (bayerisches Flächenmodell); der Markt multipliziert mit dem Hebesatz. Den Jahresbetrag entnehmen Sie dem kommunalen Bescheid.
Es gilt der bayerische Landessatz von 3,5 % der Gegenleistung — landesweit einheitlich (siehe auch Bundesland-Block in der Ortsbeschreibung). Dazu kommen Notar- und Grundbuchkosten nach Bundesrecht.
Zuständig ist das Amtsgericht Hersbruck, Schloßplatz 1, 91217 Hersbruck (Grundbuchamt). Auszüge beantragen Sie dort mit dargelegtem berechtigtem Interesse — Formulare stellt die Justiz Bayern bereit.
Quelle: Markt Feucht; Weitere BehördenQuelle: Justiz Bayern; Grundbuchauszug
Der Marktgemeinderat hat den Wärmeplan am 27. November 2024 beschlossen. Zwölf Teilgebiete sind als mögliche Wärmenetz-Gebiete geprüft; dünner bebaute Lagen bleiben eher dezentral. Der Plan allein begründet keinen Anschlusszwang — er hilft bei der Einschätzung künftiger Heizsysteme.
Bodenrichtwerte ermitteln die Gutachterausschüsse und stellen sie über BORIS-Bayern bzw. das Bodenrichtwertportal bereit. Die Werte sind Richtwerte für unbebaute Lagen — kein verbindlicher Kaufpreis Ihres Objekts.
Landesweit bietet der Freistaat u. a. die Bayerische Eigenheimzulage und zinsverbilligte Darlehen über die BayernLabo (Einkommensgrenzen beachten). Anträge und Konditionen prüfen Sie beim Staatsministerium bzw. der BayernLabo — nicht ortsspezifisch beim Markt Feucht.
Ja — seit 1. Januar 2026 gilt die Mietpreisbremse in Feucht auch für vermietete Kaufobjekte: maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Neuabschluss, Kappung 15 % im Bestand. Details siehe Mieter-FAQ bzw. MiSchuV.
S2 und S3 verzweigen in Feucht und fahren im VGN-Tarif nach Nürnberg. Für viele Kaufentscheidungen im Speckgürtel ist die direkte Schienenanbindung ein zentrales Lageargument neben Hebesatz und Wärmeplan.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 06.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden