Wohn- und Geschäftshaus in Nürnberg



In Nürnberg gibt es 1 Haus und 1 Eigentumswohnung zum Kaufen. Der durchschnittliche Kaufpreis für Wohnimmobilien liegt bei ca. 3.801 €/m². Stand: 31.08.2026.
Alle Auswertungen beruhen ausschließlich auf den aktuell auf immonika.de gelisteten Angeboten und ersetzen keine individuelle Wertermittlung.
Wer in Nürnberg kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer auf die Bemessungsgrundlage — in der Regel den Kaufpreis. Beim Mieten gilt seit dem 1. Januar 2026 die Mietpreisbremse (bis 31. Dezember 2029) und die Kappungsgrenze 15 %; relevant, wenn Sie vermieten oder später selbst mieten.
Quelle: BayernPortal; GrunderwerbsteuerQuelle: Freistaat Bayern; Mieterschutzverordnung
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025, bayerisches Flächenmodell) beträgt der Hebesatz B 2026750 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach Grundstücks- und Gebäudefläche; die Stadt setzt den Hebesatz. Daraus folgt die Jahressteuer — kein Verkaufspreis und kein bundesweites Wertmodell.
Quelle: Stadt Nürnberg; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Nürnberg; Grundsteuerreform
Am 4. Juni 2025 hat der Stadtrat die kommunale Wärmeplanung beschlossen. Ab dem 1. Juli 2026 greifen die GEG-Anforderungen in Verbindung damit — neue Gas- oder Ölheizungen sind dann faktisch nicht mehr möglich. Bestehende Anlagen dürfen weiterlaufen; ein genereller Fernwärme-Anschlusszwang besteht nicht. Ausbaugebiete zeigt die N-Ergie-Karte.
Quelle: Stadt Nürnberg; Wärmeplanung BeschlussQuelle: Stadt Nürnberg; GebäudeenergiegesetzQuelle: Stadt Nürnberg; Wärmeplanung Infos
Grundbucheintragungen bearbeitet das Amtsgericht Nürnberg (Grundbuchamt, Flaschenhofstraße 35). Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht der Gutachterausschuss; Auskunft über das Amt für Geoinformation und Bodenordnung bzw. BORIS-Bayern. Notar- und Grundbuchkosten kommen zusätzlich zur Grunderwerbsteuer.
Quelle: Amtsgericht Nürnberg; GrundbuchamtQuelle: Stadt Nürnberg; Bodenrichtwerte
Ja. In Bayern — und damit in Nürnberg — beträgt die Grunderwerbsteuer 3,5 % der Bemessungsgrundlage, in der Regel des Kaufpreises. Sie wird nach der Beurkundung vom Finanzamt festgesetzt und ist eine der zentralen Kaufnebenkosten.
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer (3,5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an sowie — falls beauftragt — Maklerprovision nach Vereinbarung. Planen Sie Eigenkapital über den Kaufpreis hinaus ein; die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Quelle: BayernPortal; GrunderwerbsteuerQuelle: Amtsgericht Nürnberg; Grundbuchamt
Zuständig ist das Amtsgericht Nürnberg, Grundbuchamt, Flaschenhofstraße 35, 90402 Nürnberg. Dort werden die Grundbücher für die im Gerichtsbezirk gelegenen Grundstücke geführt. Auszüge beantragen Sie mit berechtigtem Interesse persönlich, per Post oder Fax.
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) beträgt der Hebesatz B in Nürnberg 2026750 %. Bayern nutzt ein Flächenmodell (Grundstücks- und Gebäudefläche), kein bundesweites Wertmodell und keinen Verkaufspreis. Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer.
Quelle: Stadt Nürnberg; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Stadt Nürnberg; Grundsteuerreform
Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 veröffentlicht der Gutachterausschuss der Stadt Nürnberg (Amt für Geoinformation und Bodenordnung). Sie dienen als Orientierung für unbebaute Vergleichslagen und sind nicht bindend für Kaufverhandlungen. Online-Auskunft ist über städtische Verfahren bzw. BORIS-Bayern möglich.
Quelle: Stadt Nürnberg; BodenrichtwerteQuelle: BORIS-Bayern; Bodenrichtwerte
Der Stadtrat hat die Wärmeplanung am 4. Juni 2025 beschlossen. Ab dem 1. Juli 2026 greifen die GEG-Anforderungen in Verbindung damit — neue Gas- oder Ölheizungen sind dann faktisch nicht mehr möglich. Ein genereller Fernwärme-Anschlusszwang besteht nicht; Ausbaugebiete zeigt die N-Ergie-Karte.
Quelle: Stadt Nürnberg; Wärmeplanung BeschlussQuelle: Stadt Nürnberg; GebäudeenergiegesetzQuelle: Stadt Nürnberg; Wärmeplanung Infos
Für Sanierung und Heizungstausch gibt es Bundesförderung; die Stadt verweist auf Beratung (u. a. SAMS-Erstberatung) vor dem Handwerkerauftrag. Ob Ihr Gebäude im geplanten Fernwärmeausbaugebiet liegt, prüfen Sie über die N-Ergie-Karte. Aktuelle Programme und Anträge ändern sich — prüfen Sie den Stand vor dem Kauf.
Quelle: Stadt Nürnberg; Heizen und GebäudeQuelle: Stadt Nürnberg; Wärmeplanung Infos
Ja. Städtische Kita-Besuchsgebühren richten sich nach Buchungszeit (Sätze ab 1. September 2025). Der Freistaat Bayern bezuschusst Kindergartenbeiträge mit 100 € monatlich ab dem Kita-Jahr des dritten Geburtstags bis zur Einschulung. Für die Umzugsplanung lohnt die Gebührenübersicht der Stadt.
Ja. Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Nürnberg die Mietpreisbremse (höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete) und die Kappungsgrenze 15 % in drei Jahren — bis zum 31. Dezember 2029. Orientierung liefert der qualifizierte Mietenspiegel 2026.
Quelle: Freistaat Bayern; MieterschutzverordnungQuelle: Stadt Nürnberg; Mietenspiegel
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