Wohn- und Geschäftshaus in Nürnberg


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Roßtal – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Roßtal kauft, plant die laufende Last mit Hebesatz A und B von je 370 v. H. nach der Grundsteuerreform (ab 2025; Haushaltsjahr 2025). Für vermietete Objekte gilt: Der Markt steht nicht unter der Mietpreisbremse. Landesweite Kaufnebenkosten stehen im Bundesland-Block.
Quelle: Markt Roßtal; Hebesätze 2025Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage
Zuständig ist das Amtsgericht Fürth als Grundbuchamt (Alexanderstraße 24). Das Gebäude ist für den Parteiverkehr geschlossen; Vorsprachen laufen über den Bürgerservice in der Hallstraße 1 oder telefonisch. Auszüge beantragen Sie dort mit dargelegtem berechtigtem Interesse — vor dem Notartermin sinnvoll. Private Internetdienste sind nicht das Amtsgericht.
Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Fürth
Der Markt stellt den Bebauungsplan Nr. 69 „Weinleite“ auf (rund 1,5 ha, allgemeines Wohngebiet, Aufstellungsbeschluss 11. September 2023). Bauplatzgrößen, Preise und Reservierungen gibt die Gemeinde laut eigener Hinweiszeile noch nicht preis. Erschließungsbeiträge können nach der gemeindlichen Satzung anfallen; klären Sie das vor dem Kauf im Bauamt.
Quelle: Markt Roßtal; Bauleitplanung WeinleiteQuelle: Markt Roßtal; Erschließungsbeitragssatzung
Die Bibert hat ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet; betroffen sind unter anderem Teile der Kernmühle. Die Lage Ihres Flurstücks prüfen Sie in den Karten des Landesamts für Umwelt, nicht nur am Inseratsfoto. Der kommunale Wärmeplan muss bis 30. Juni 2028 vorliegen; ein Anschlusszwang folgt daraus nicht. Eine Eigentümerbefragung zu Nahwärme in Roßtal und Weitersdorf lief im März 2025.
Quelle: Markt Roßtal; Kernmühle BibertQuelle: LfU Bayern; Wassergefahr prüfenQuelle: Markt Roßtal; Kommunale Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Es gilt der landesweite Satz — Kurzüberblick im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung; Bescheid und Unbedenklichkeit kommen vom Finanzamt. Einen kommunalen Zuschlag erhebt Roßtal nicht.
Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gelten Hebesatz A und B von je 370 v. H. (Haushaltsjahr 2025). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem bayerischen Flächenmodell, der Markt den Hebesatz. Das ist kein Verkaufspreis. Den Satz des laufenden Jahres bestätigt das Rathaus.
Quelle: Markt Roßtal; Hebesätze 2025Quelle: Grundsteuer Bayern; Flächenmodell
Zuständig ist das Amtsgericht Fürth (Grundbuchamt Alexanderstraße 24). Der Parteiverkehr läuft über den Bürgerservice Hallstraße 1. Auszüge nur mit berechtigtem Interesse; Online-Abruf ist Behörden, Notaren und Banken vorbehalten.
Öffentliche Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse stehen in BORIS-Bayern. Der Markt veröffentlicht keine eigene Preisliste. Der Richtwert ist eine Zonenauskunft, kein Verkehrswert Ihres Hauses.
Der Markt stellt den Bebauungsplan Nr. 69 „Weinleite“ auf (rund 1,5 ha, allgemeines Wohngebiet, Aufstellungsbeschluss 11. September 2023). Laut Gemeindehinweis sind Bauplatzgrößen, Preise und Reservierungen noch nicht verfügbar. Aktuellen Verfahrensstand fragt das Bauamt.
Ja, der Markt hat eine Satzung über die Erhebung der Erschließungsbeiträge. Ob Ihr Grundstück beitragspflichtig ist, hängt von der Erschließung und vom konkreten Vorhaben ab — vor dem Kauf im Bauamt klären, nicht nur im Inserat.
Die Bibert hat ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet; Teile der Kernmühle liegen darin. Prüfen Sie Flurstück und Starkregenhinweise in der Standortauskunft des Landesamts für Umwelt.
Quelle: Markt Roßtal; Kernmühle BibertQuelle: LfU Bayern; Wassergefahr prüfen
Landesweit greifen die Programme der BayernLabo (Zinsverbilligung); Kurzüberblick im Bundesland-Block. Eine eigene kommunale Eigentumsprämie des Marktes ist nicht ausgewiesen. Sanierung und Heizung richten Sie nach dem künftigen Wärmeplan (Frist 30. Juni 2028), ohne Anschlusszwang.
Quelle: StMB Bayern; EigentumsförderungQuelle: Markt Roßtal; Kommunale Wärmeplanung
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden