DE-54338 Schweich
Deutschland
von Schlapp Immobilien - Nadia Schlapp bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien

Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Jülich – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
von Schlapp Immobilien - Nadia Schlapp bietet an: Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Beim Kauf in Jülich fallen in Nordrhein-Westfalen 6,5 % Grunderwerbsteuer an. Für die Vermietung gilt vor Ort keine Mietpreisbremse (Jülich nicht in der MietSchVO NRW); die Kappungsgrenze bleibt bei 20 % in drei Jahren. Die neue Grundsteuer (ab 2025) läuft über differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke.
Quelle: Finanzamt NRW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: Stadt Jülich; Grundsteuer Hebesätze
Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG); die Höhe hängt vom Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein. Zuständig ist das Amtsgericht Jülich (Wilhelmstraße 15); Grundbuchauszüge beantragen Sie dort schriftlich.
Quelle: Amtsgericht Jülich; GrundbuchamtQuelle: Finanzamt NRW; Unbedenklichkeit Kauf
Das Finanzamt setzt den Messbetrag (wertabhängiges Bundesmodell); die Gemeinde den Hebesatz. Für 2026: Grundsteuer B Wohnen 830 %, NichtWohnen 1.515 %, Grundsteuer A 815 %. Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quelle: Stadt Jülich; Grundsteuer Reform
Seit Juli 2026 läuft die kommunale Wärmeplanung mit Stadtwerken und SME Management — Orientierung ohne Heizungszwang. Amtliche Bodenrichtwerte liefert BORIS-NRW (Gutachterausschüsse).
Quelle: Stadt Jülich; Wärmeplanung StartQuelle: BORIS-NRW; Bodenrichtwerte
Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:
In Nordrhein-Westfalen — und damit in Jülich — beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Der Satz gilt für Verträge ab dem 1. Januar 2015. Ausnahmen (u. a. Erbschaft, Erwerb unter Ehegatten) prüft das Finanzamt.
Neben der Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem GNotKG an — abhängig von Kaufpreis und Beurkundungsumfang. Für die Eigentumsumschreibung brauchen Sie die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. Maklercourtage nur, wenn vereinbart (Bestellerprinzip bzw. Teilung nach Gesetz).
Quelle: Finanzamt NRW; Unbedenklichkeit KaufQuelle: Amtsgericht Jülich; Grundbuchamt
Zuständig ist das Amtsgericht Jülich, Wilhelmstraße 15, 52428 Jülich. Das Gericht bittet, Grundbuchauszüge schriftlich zu beantragen und von persönlicher bzw. telefonischer Vorsprache abzusehen. Alternativ kann der Notar den Ausdruck anfordern.
Quelle: Amtsgericht Jülich; Aktuelles GrundbuchQuelle: Amtsgericht Jülich; Grundbuchamt
Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) nutzt Jülich differenzierte Hebesätze der Grundsteuer B. Für 2026: Wohnen 830 %, NichtWohnen 1.515 %; Grundsteuer A 815 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag (wertabhängiges Bundesmodell); die Stadt den Hebesatz. Das ist kein Marktwert Ihres Grundstücks.
Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss über BORIS-NRW. Die Werte sind zonengenau und ändern sich periodisch — für Kaufentscheidungen die aktuelle Karte zur Adresse abrufen, nicht pauschal eine Zahl aus älteren Berichten übernehmen.
Seit Juli 2026 erarbeiten Stadt, Stadtwerke und SME Management die kommunale Wärmeplanung. Sie soll künftige Versorgungsoptionen aufzeigen — als Orientierung für Heizungsentscheidungen, ohne generellen Anschlusszwang.
Nein — Jülich steht nicht in der MietSchVO NRW. Bei Neuvermietung greift die landesweite Mietpreisbremse nicht; im Bestand bleibt die Kappungsgrenze bei 20 % in drei Jahren. Orientierung zur Vergleichsmiete: einfacher Mietspiegel Stand 06.03.2025.
Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: Stadt Jülich; Mietspiegel 2025
Ab 01.08.2026 erhebt das Kreisjugendamt Düren gestaffelte Beiträge; bis 50.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen beitragsfrei. Die landesweite KiBiz-Beitragsfreiheit für Kinder ab dem vierten Lebensjahr (Stichtag 30. September) bis zur Einschulung bleibt zusätzlich bestehen. Verpflegung ist gesondert.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden