Immobilien zum Kaufen in Jülich

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Das Wichtigste zum Kaufen in Jülich

Beim Kauf in Jülich fallen in Nordrhein-Westfalen 6,5 % Grunderwerbsteuer an. Für die Vermietung gilt vor Ort keine Mietpreisbremse (Jülich nicht in der MietSchVO NRW); die Kappungsgrenze bleibt bei 20 % in drei Jahren. Die neue Grundsteuer (ab 2025) läuft über differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke.

Quelle: Finanzamt NRW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: Stadt Jülich; Grundsteuer Hebesätze

Kaufnebenkosten und Grundbuchamt

Zur Grunderwerbsteuer kommen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG); die Höhe hängt vom Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Ohne steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein. Zuständig ist das Amtsgericht Jülich (Wilhelmstraße 15); Grundbuchauszüge beantragen Sie dort schriftlich.

Quelle: Amtsgericht Jülich; GrundbuchamtQuelle: Finanzamt NRW; Unbedenklichkeit Kauf

Hebesätze der neuen Grundsteuer

Das Finanzamt setzt den Messbetrag (wertabhängiges Bundesmodell); die Gemeinde den Hebesatz. Für 2026: Grundsteuer B Wohnen 830 %, NichtWohnen 1.515 %, Grundsteuer A 815 %. Vermieter dürfen die Grundsteuer über die Nebenkosten umlegen — wenn der Mietvertrag das vorsieht.

Quelle: Stadt Jülich; Grundsteuer Reform

Wärmeplan und Bodenrichtwert prüfen

Seit Juli 2026 läuft die kommunale Wärmeplanung mit Stadtwerken und SME Management — Orientierung ohne Heizungszwang. Amtliche Bodenrichtwerte liefert BORIS-NRW (Gutachterausschüsse).

Quelle: Stadt Jülich; Wärmeplanung StartQuelle: BORIS-NRW; Bodenrichtwerte

Bundesland Nordrhein-Westfalen:

  • Grunderwerbsteuer: 6,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur Gemeinden der MietSchVO (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bundesmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: BauO NRW — Wohn-Neubau und (seit 2026) Dachsanierung

Zusätzliche Info zum Bundesland Nordrhein-Westfalen:

Häufige Fragen zum Kaufen in Jülich

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Jülich?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in NRW?
  • Ab welchem Kaufpreis fällt Grunderwerbsteuer an?

In Nordrhein-Westfalen — und damit in Jülich — beträgt die Grunderwerbsteuer 6,5 % der Bemessungsgrundlage (in der Regel der Kaufpreis). Der Satz gilt für Verträge ab dem 1. Januar 2015. Ausnahmen (u. a. Erbschaft, Erwerb unter Ehegatten) prüft das Finanzamt.

Quelle: Finanzamt NRW; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kosten Notar und Grundbuch?
  • Brauche ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Neben der Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem GNotKG an — abhängig von Kaufpreis und Beurkundungsumfang. Für die Eigentumsumschreibung brauchen Sie die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. Maklercourtage nur, wenn vereinbart (Bestellerprinzip bzw. Teilung nach Gesetz).

Quelle: Finanzamt NRW; Unbedenklichkeit KaufQuelle: Amtsgericht Jülich; Grundbuchamt

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Jülich?
  • Kann ich persönlich einen Grundbuchauszug holen?
  • Welche Adresse hat das Amtsgericht?

Zuständig ist das Amtsgericht Jülich, Wilhelmstraße 15, 52428 Jülich. Das Gericht bittet, Grundbuchauszüge schriftlich zu beantragen und von persönlicher bzw. telefonischer Vorsprache abzusehen. Alternativ kann der Notar den Ausdruck anfordern.

Quelle: Amtsgericht Jülich; Aktuelles GrundbuchQuelle: Amtsgericht Jülich; Grundbuchamt

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Jülich?
  • Gibt es unterschiedliche Sätze für Wohnen und Gewerbe?
  • Was gilt nach der Grundsteuerreform ab 2025?

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) nutzt Jülich differenzierte Hebesätze der Grundsteuer B. Für 2026: Wohnen 830 %, NichtWohnen 1.515 %; Grundsteuer A 815 %. Das Finanzamt setzt den Messbetrag (wertabhängiges Bundesmodell); die Stadt den Hebesatz. Das ist kein Marktwert Ihres Grundstücks.

Quelle: Stadt Jülich; Grundsteuer Hebesätze

  • Wie hoch ist der Bodenrichtwert in Jülich?
  • Wo finde ich BORIS-Werte?
  • Gibt es Zonenunterschiede im Stadtgebiet?

Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss über BORIS-NRW. Die Werte sind zonengenau und ändern sich periodisch — für Kaufentscheidungen die aktuelle Karte zur Adresse abrufen, nicht pauschal eine Zahl aus älteren Berichten übernehmen.

Quelle: BORIS-NRW; Bodenrichtwerte

  • Liegt Jülich in einem Wärmeplan-Gebiet?
  • Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Käufer?
  • Gibt es Anschlusszwang an Fernwärme?

Seit Juli 2026 erarbeiten Stadt, Stadtwerke und SME Management die kommunale Wärmeplanung. Sie soll künftige Versorgungsoptionen aufzeigen — als Orientierung für Heizungsentscheidungen, ohne generellen Anschlusszwang.

Quelle: Stadt Jülich; Wärmeplanung Start

  • Gilt in Jülich die Mietpreisbremse — relevant beim Kauf zur Vermietung?
  • Welche Kappungsgrenze gilt für Vermieter?
  • Ist Jülich in der MietSchVO NRW?

Nein — Jülich steht nicht in der MietSchVO NRW. Bei Neuvermietung greift die landesweite Mietpreisbremse nicht; im Bestand bleibt die Kappungsgrenze bei 20 % in drei Jahren. Orientierung zur Vergleichsmiete: einfacher Mietspiegel Stand 06.03.2025.

Quelle: Land NRW; MieterschutzQuelle: Stadt Jülich; Mietspiegel 2025

  • Was zahlen Familien für Kita nach dem Umzug nach Jülich?
  • Ab wann gelten die Kreis-Elternbeiträge?
  • Bis zu welchem Einkommen ist Kita beitragsfrei?

Ab 01.08.2026 erhebt das Kreisjugendamt Düren gestaffelte Beiträge; bis 50.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen beitragsfrei. Die landesweite KiBiz-Beitragsfreiheit für Kinder ab dem vierten Lebensjahr (Stichtag 30. September) bis zur Einschulung bleibt zusätzlich bestehen. Verpflegung ist gesondert.

Quelle: Kreis Düren; Kita-Beiträge

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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