Vermietete, hübsche 2-Zi.-Dachgeschosswohnung m. Balkon in Leinfelden-Echterdingen


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Nürtingen – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Beim Immobilienkauf in Nürtingen fallen in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer an — plus Notar- und Grundbuchkosten. Wer später vermietet, trifft auf die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze (15 % in drei Jahren), zunächst bis Ende 2026.
Quelle: Finanzamt BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B 218 % (Beschluss des Gemeinderats vom 18. November 2025). Es handelt sich um die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) im modifizierten Bodenwertmodell Baden-Württembergs: Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Stadt den Hebesatz; daraus folgt die Jahressteuer. Das ist kein Verkaufspreis- oder Marktwert-Modell.
Quelle: Stadt Nürtingen; Grundsteuer HebesatzQuelle: Finanzministerium BW; Bodenwertmodell
Zuständiges Grundbuchamt ist das Amtsgericht Böblingen, nicht das Amtsgericht Nürtingen. Für die Heizung lohnt ein Blick in die kommunale Wärmeplanung: elf Wärmenetzeignungsgebiete und bestehende Netze der Stadtwerke (u. a. Roßdorf) geben Hinweise, ohne Anschlusszwang.
Quelle: Amtsgericht Nürtingen; Zuständigkeit GrundbuchQuelle: Stadt Nürtingen; Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % der Bemessungsgrundlage (meist der Kaufpreis). Sie wird vom Finanzamt festgesetzt und ist neben Notar- und Grundbuchkosten der größte Einmalposten beim Eigentumserwerb.
Neben der 5 % Grunderwerbsteuer fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Maklercourtage nur, wenn vereinbart (Bestellerprinzip bzw. Teilung je nach Vertrag). Exacte Beträge hängen vom Kaufpreis und dem Beurkundungsumfang ab.
Zuständig ist das Amtsgericht Böblingen als Grundbuchamt — nicht das Amtsgericht Nürtingen vor Ort. Das bestätigt die Zuständigkeitsseite des Amtsgerichts Nürtingen (Folge der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg).
Ab dem 1. Januar 2026 liegt der Hebesatz der Grundsteuer B bei 218 % (Gemeinderatsbeschluss 18. November 2025). Es gilt die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) im modifizierten Bodenwertmodell Baden-Württembergs: Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Kein Marktwert- oder Verkaufspreismodell.
Quelle: Stadt Nürtingen; Grundsteuer HebesatzQuelle: Finanzministerium BW; Bodenwertmodell
Prüfen Sie die kommunale Wärmeplanung: Ausgewiesen sind elf Wärmenetzeignungsgebiete; die Stadtwerke betreiben bereits Netze (u. a. Roßdorf). Der Plan ist Orientierung für Heizungsentscheidungen, kein Anschlusszwang.
Quelle: Stadt Nürtingen; WärmeplanungQuelle: Stadtwerke Nürtingen; Wärmenetze
Beim Gemeinsamen Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen und im Portal BORIS-BW. Die Richtwerte dienen der Orientierung und ersetzen keine Verkehrswertermittlung.
Quelle: Gutachterausschuss LK ES; BodenrichtwerteQuelle: BORIS-BW; Bodenrichtwerte
Gestaffelte Elternbeiträge; der Monat August ist beitragsfrei. Ermäßigung nach Einkommen/Familienpass auf Antrag. Das entlastet das Haushaltsbudget nach dem Kauf — unabhängig von der Einrichtungszahl.
Ja, solange die Landesverordnung gilt: Nürtingen bleibt in der Gebietskulisse; Mietpreisbremse und 15 %-Kappungsgrenze sind zunächst bis Ende 2026 befristet. Für Kapitalanleger relevant bei Neuvermietung und Bestandserhöhung.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden