Keine zusätzliche Käuferprovision - Moderne, größtenteils barrierearme Wohnungen in grüner Wohnlage


Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Petersberg - Kreis Fulda – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
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Beim Immobilienkauf in Petersberg fallen in Hessen 6 % Grunderwerbsteuer an — oft der größte Nebenkostenblock vor Notar und Grundbuch. Ersterwerber selbst genutzten Wohnraums können für Beurkundungen ab dem 1. März 2024 das Hessengeld prüfen (Zuschuss zur Grunderwerbsteuer, Antrag über die WIBank). Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse.
Quelle: Hessen Finanzen; Grunderwerbsteuer 6 %Quelle: Hessen Finanzen; HessengeldQuelle: Land Hessen; Mieterschutzverordnung
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B350 % (Grundsteuer A: 332 %). Hessen nutzt das Flächen-Faktor-Verfahren: Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Gemeinde multipliziert mit dem Hebesatz — das ist kein Verkaufspreis- oder Marktwertmodell. Maßgeblich ist Ihr Grundsteuerbescheid.
Quelle: Gemeinde Petersberg; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzamt Hessen; Flächen-Faktor-Verfahren
Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung war bis zum 23. März 2026 zur Stellungnahme ausgelegt. Fokusgebiete für Wärmenetze sind ausgewiesen; für die meisten Häuser bleibt dezentrale Wärme die realistische Option. Nutzen Sie den Plan als Orientierung, nicht als Anschlusszwang.
Quelle: Gemeinde Petersberg; Wärmeplan EntwurfQuelle: Gemeinde Petersberg; Wärmeplanung Dokumente
Für Petersberg führt das Amtsgericht Fulda (Abteilung 7 Grundbuchamt) das Grundbuch. Eigentumsumschreibung und Grundbuchauszüge laufen dort; Notar und Finanzamt steuern Grunderwerbsteuer und Unbedenklichkeit.
Quelle: Amtsgericht Fulda; Grundbuchamt
Zusätzliche Info zum Bundesland Hessen:
In Hessen beträgt die Grunderwerbsteuer 6 % des Kaufpreises. Dazu kommen Notar- und Grundbuchkosten nach GNotKG sowie ggf. Maklerprovision. Die Steuer ist in der Regel Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung.
Das Hessengeld ist ein Landeszuschuss zur Grunderwerbsteuer für den erstmaligen Erwerb selbst genutzten Wohnraums oder eines Baugrundstücks in Hessen. Maßgeblich ist eine Beurkundung ab dem 1. März 2024. Höhe: bis 10.000 € je einziehendem Käufer (max. 20.000 €) plus 5.000 € je Kind unter 18 — begrenzt auf die gezahlte Grunderwerbsteuer; Antrag digital über die WIBank.
Quelle: Hessen Finanzen; HessengeldQuelle: WIBank; Hessengeld Antrag
Ab dem 1. Januar 2025: Grundsteuer B 350 %, Grundsteuer A 332 % (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025). Das Finanzamt ermittelt den Messbetrag; die Gemeinde setzt den Hebesatz. Das ist kein Marktwertmodell.
Hessen nutzt das Flächen-Faktor-Verfahren (hessisches Landesmodell): Flächenangaben plus ein lagebezogener Faktor auf Basis von Bodenrichtwerten — ausdrücklich kein Verkaufspreis-/Marktwertmodell wie das Bundesmodell. Der aktuelle Bodenrichtwert zur Orientierung steht in BORIS Hessen.
Quelle: Finanzamt Hessen; Flächen-Faktor-VerfahrenQuelle: BORIS Hessen; Bodenrichtwerte
Zuständig ist das Amtsgericht Fulda, Abteilung 7 Grundbuchamt (Königstraße 38, 36037 Fulda). Eigentumsumschreibung und Grundbuchauszüge beantragen Sie dort; Fristsachen in Grundbuchangelegenheiten nicht in den Fristenbriefkasten werfen.
Der Entwurf der kommunalen Wärmeplanung zeigt Fokusgebiete für mögliche Wärmenetze und deutet an, wo dezentrale Lösungen wahrscheinlicher sind. Stellungnahmen waren bis zum 23. März 2026 möglich; Dokumente liegen auf der Gemeindewebsite. Der Plan begründet keinen Anschlusszwang, hilft aber bei der Einschätzung künftiger Heizkosten.
Quelle: Gemeinde Petersberg; Wärmeplan EntwurfQuelle: Gemeinde Petersberg; Wärmeplanung Dokumente
Aktuelle Bodenrichtwerte können Sie kostenfrei im Portal BORIS Hessen einsehen. Für die Grundsteuer-Faktorermittlung nutzt das Finanzamt automatisiert die Werte zum Stichtag der Hauptfeststellung; Ihr Kaufpreis ist davon unabhängig.
Quelle: BORIS Hessen; BodenrichtwerteQuelle: Finanzamt Hessen; Bodenrichtwert Faktor
Ab dem dritten Lebensjahr entfällt die Betreuungsgebühr; Verpflegung und Zuschläge bleiben. Unter Dreijährige zahlen nach Gebührenordnung. Zusätzlich gibt es die lokale Petersberger Besonderheit für kinderreiche Familien unter Einkommensgrenze.
Quelle: Gemeinde Petersberg; Kita-GebührenQuelle: Gemeinde Petersberg; Petersberger Besonderheit
Nein — Petersberg steht nicht auf der MiSchuV-Liste. Als künftiger Vermieter unterliegen Sie hier keiner landesweiten Mietpreisbremse; Bestandserhöhungen bleiben auf 20 % in drei Jahren gekappt.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden