Immobilien zum Kaufen in Regenstauf

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49 Objekte
Semmelweisstraße 8, 82152 Planegg, GERMANY

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Das Wichtigste zum Kaufen in Regenstauf

Wer in Regenstauf kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer — bundesweit einer der niedrigsten Sätze. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse; Bestandserhöhungen sind auf 20 % in drei Jahren begrenzt. Der kommunale Hebesatz der Grundsteuer B liegt bei 310 %.

Quelle: Finanzamt Bayern; GrunderwerbsteuerQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Markt Regenstauf; Grundsteuer Hebesatz

Wie setzt sich die neue Grundsteuer zusammen?

Seit der Reform (ab 2025) gilt in Bayern das Flächenmodell: Das Finanzamt setzt den Messbetrag aus Grundstücks- und Gebäudeflächen fest; die Gemeinde multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Der Hebesatz in Regenstauf beträgt laut Markt 310 %. Das ist keine Verkehrswert- oder Marktwertsteuer.

Quelle: Grundsteuer Bayern; FlächenmodellQuelle: Markt Regenstauf; Hebesatz

Welches Grundbuchamt ist zuständig?

Für Regenstauf führt das Grundbuchamt beim Amtsgericht Regensburg die Grundbücher. Notar und Grundbuchgebühren kommen zusätzlich zur Grunderwerbsteuer; Maklercourtage richtet sich nach Vereinbarung und Bestellerprinzip. Bodenrichtwerte holen Sie über BORIS bzw. den Gutachterausschuss beim Landkreis ab.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt RegensburgQuelle: BayernPortal; Bodenrichtwerte

Was bedeutet der Wärmeplan für die Heizung?

Am 10. Februar 2026 beschloss der Marktgemeinderat die kommunale Wärmeplanung. Sie markiert mögliche Netz- und dezentrale Gebiete — ohne Pflicht zu einem bestimmten System. Vor einem Heizungstausch lohnt der Blick in den Plan und in Förderprogramme von Bund und Freistaat.

Quelle: Markt Regenstauf; Wärmeplanung

Bundesland Bayern:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Flächenmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht private Wohngebäude: keine verbindliche Pflicht (BayBO nur Soll)

Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:

Häufige Fragen zum Kaufen in Regenstauf

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Regenstauf?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Bayern?
  • Fallen in Regenstauf 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer an?

Ja — in Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer regelmäßig 3,5 % der Bemessungsgrundlage (meist der Kaufpreis). Der Satz gilt landesweit, also auch in Regenstauf. Notar-, Grundbuch- und ggf. Maklerkosten kommen hinzu.

Quelle: Finanzamt Bayern; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kostet Notar und Grundbuch zusätzlich?
  • Wie plane ich Eigenkapital für den Kauf in Regenstauf?

Neben der Grunderwerbsteuer von 3,5 % fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach der Kostenordnung an (häufig grob im Bereich von rund 1,5–2 % des Kaufpreises, einzelfallabhängig). Eine Maklercourtage nur, wenn vereinbart. Planen Sie die Summe vor dem Notartermin als zusätzliches Eigenkapital.

Quelle: Finanzamt Bayern; Grunderwerbsteuer

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Regenstauf?
  • Welcher Hebesatz gilt nach der Grundsteuerreform?
  • Welches Modell gilt in Bayern für die neue Grundsteuer?

Der Markt veröffentlicht einen Hebesatz von 310 %. Seit der Reform (ab 2025) gilt in Bayern das Flächenmodell: Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Gemeinde multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Das ist keine Marktwertsteuer.

Quelle: Markt Regenstauf; Grundsteuer HebesatzQuelle: Grundsteuer Bayern; Flächenmodell

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Regenstauf?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Wo beantrage ich einen Grundbuchauszug?

Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Regensburg. Für Einsicht und Auszüge brauchen Sie ein berechtigtes Interesse; Notare wickeln den Eigentumswechsel im Kaufprozess üblicherweise mit ab.

Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt Regensburg

  • Wo finde ich den Bodenrichtwert für Regenstauf?
  • Gibt es BORIS-Auskunft für den Landkreis Regensburg?
  • Wer ermittelt die Bodenrichtwerte?

Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss; in Bayern nutzen Sie dafür VBORIS / Bodenrichtwerte Bayern bzw. BORIS-D. Eine amtliche schriftliche Auskunft erhalten Sie über die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.

Quelle: BayernPortal; Bodenrichtwerte

  • Was sagt die kommunale Wärmeplanung für Käufer aus?
  • Gibt es Fernwärmegebiete in Regenstauf?
  • Wann wurde der Wärmeplan beschlossen?

Der Marktgemeinderat hat die Wärmeplanung am 10. Februar 2026 beschlossen. Sie kennzeichnet Gebiete, in denen eher Netze oder dezentrale Heizungen sinnvoll erscheinen — ohne Anschlusszwang. Vor Kauf und Heizungstausch lohnt der Blick in den Plan und in Förderprogramme.

Quelle: Markt Regenstauf; Wärmeplanung

  • Gilt in Regenstauf die Mietpreisbremse — relevant beim Kauf als Kapitalanlage?
  • Welche Kappungsgrenze gilt für vermietete Objekte?
  • Unterscheidet sich Regenstauf von Regensburg beim Mieterschutz?

Nein — Regenstauf ist nicht in der MiSchuV-Anlage. Für Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse; Bestandserhöhungen sind auf 20 % in drei Jahren begrenzt. In der Stadt Regensburg und in Neutraubling gelten hingegen Mietpreisbremse und 15-Prozent-Kappung.

Quelle: Gesetze Bayern; MiSchuV Anlage

  • Wie ist die ÖPNV-Lage für Käufer ohne Zweitwagen?
  • Kann ich von Regenstauf mit Bahn nach Regensburg pendeln?
  • Gibt es ein günstiges Ortsticket?

Ja — RVV-Bahn und Bus binden an Regensburg an; im Gemeindegebiet gilt das Einzel-Ticket Gemeinden für 1 €, ergänzt durch den Citybus. Für die Lageentscheidung zählen Bahnhofsnähe und Linientakt stärker als reine Autominuten.

Quelle: RVV; ÖPNV Regenstauf

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