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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Regenstauf – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Baldur Immobilien GmbH bietet an: Mitgliedschaft im IVD, Zugehörigkeit zum BVFI, virtuelle Rundgänge, Luftaufnahmen per Drohne, Begleitung bei der Immobilienfinanzierung und Kenntnis im Umgang mit modernen Medien
Wer in Regenstauf kauft, zahlt in Bayern 3,5 % Grunderwerbsteuer — bundesweit einer der niedrigsten Sätze. Beim Mieten gilt hier keine Mietpreisbremse; Bestandserhöhungen sind auf 20 % in drei Jahren begrenzt. Der kommunale Hebesatz der Grundsteuer B liegt bei 310 %.
Quelle: Finanzamt Bayern; GrunderwerbsteuerQuelle: Gesetze Bayern; MiSchuV AnlageQuelle: Markt Regenstauf; Grundsteuer Hebesatz
Seit der Reform (ab 2025) gilt in Bayern das Flächenmodell: Das Finanzamt setzt den Messbetrag aus Grundstücks- und Gebäudeflächen fest; die Gemeinde multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Der Hebesatz in Regenstauf beträgt laut Markt 310 %. Das ist keine Verkehrswert- oder Marktwertsteuer.
Quelle: Grundsteuer Bayern; FlächenmodellQuelle: Markt Regenstauf; Hebesatz
Für Regenstauf führt das Grundbuchamt beim Amtsgericht Regensburg die Grundbücher. Notar und Grundbuchgebühren kommen zusätzlich zur Grunderwerbsteuer; Maklercourtage richtet sich nach Vereinbarung und Bestellerprinzip. Bodenrichtwerte holen Sie über BORIS bzw. den Gutachterausschuss beim Landkreis ab.
Quelle: Justiz Bayern; Grundbuchamt RegensburgQuelle: BayernPortal; Bodenrichtwerte
Am 10. Februar 2026 beschloss der Marktgemeinderat die kommunale Wärmeplanung. Sie markiert mögliche Netz- und dezentrale Gebiete — ohne Pflicht zu einem bestimmten System. Vor einem Heizungstausch lohnt der Blick in den Plan und in Förderprogramme von Bund und Freistaat.
Quelle: Markt Regenstauf; Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Bayern:
Ja — in Bayern beträgt die Grunderwerbsteuer regelmäßig 3,5 % der Bemessungsgrundlage (meist der Kaufpreis). Der Satz gilt landesweit, also auch in Regenstauf. Notar-, Grundbuch- und ggf. Maklerkosten kommen hinzu.
Neben der Grunderwerbsteuer von 3,5 % fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach der Kostenordnung an (häufig grob im Bereich von rund 1,5–2 % des Kaufpreises, einzelfallabhängig). Eine Maklercourtage nur, wenn vereinbart. Planen Sie die Summe vor dem Notartermin als zusätzliches Eigenkapital.
Der Markt veröffentlicht einen Hebesatz von 310 %. Seit der Reform (ab 2025) gilt in Bayern das Flächenmodell: Das Finanzamt setzt den Messbetrag fest, die Gemeinde multipliziert ihn mit dem Hebesatz. Das ist keine Marktwertsteuer.
Quelle: Markt Regenstauf; Grundsteuer HebesatzQuelle: Grundsteuer Bayern; Flächenmodell
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Regensburg. Für Einsicht und Auszüge brauchen Sie ein berechtigtes Interesse; Notare wickeln den Eigentumswechsel im Kaufprozess üblicherweise mit ab.
Bodenrichtwerte ermittelt der Gutachterausschuss; in Bayern nutzen Sie dafür VBORIS / Bodenrichtwerte Bayern bzw. BORIS-D. Eine amtliche schriftliche Auskunft erhalten Sie über die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses.
Der Marktgemeinderat hat die Wärmeplanung am 10. Februar 2026 beschlossen. Sie kennzeichnet Gebiete, in denen eher Netze oder dezentrale Heizungen sinnvoll erscheinen — ohne Anschlusszwang. Vor Kauf und Heizungstausch lohnt der Blick in den Plan und in Förderprogramme.
Nein — Regenstauf ist nicht in der MiSchuV-Anlage. Für Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse; Bestandserhöhungen sind auf 20 % in drei Jahren begrenzt. In der Stadt Regensburg und in Neutraubling gelten hingegen Mietpreisbremse und 15-Prozent-Kappung.
Ja — RVV-Bahn und Bus binden an Regensburg an; im Gemeindegebiet gilt das Einzel-Ticket Gemeinden für 1 €, ergänzt durch den Citybus. Für die Lageentscheidung zählen Bahnhofsnähe und Linientakt stärker als reine Autominuten.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.08.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden