Immobilien zum Kaufen in Sigmaringen

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Das Wichtigste zum Kaufen in Sigmaringen

Wer in Sigmaringen kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5 % Grunderwerbsteuer auf die Gegenleistung. Die Stadt gehört nicht zur Mietpreisbremsen-Kulisse — für vermietete Objekte gilt bei Bestandserhöhungen die 20 %-Kappungsgrenze.

Quelle: service-bw; Grunderwerbsteuer 5 %Quelle: MLW Baden-Württemberg; Mietpreisbremse

Neue Grundsteuer: Hebesatz B und Bodenwertmodell

Nach der Grundsteuerreform (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das bodenwertbezogene Landesmodell (Grundstücksfläche × Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt den Hebesatz. Für Grundsteuer B gilt ab dem 1. Januar 2025 der Hebesatz 530 %; Grundsteuer A bleibt bei 300 %.

Quelle: Stadt Sigmaringen; Grundsteuer Hebesatz

Welches Grundbuchamt ist zuständig?

Eintragungen laufen über das Grundbuchamt beim Amtsgericht Sigmaringen, Fidelis-Graf-Straße 2. Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts nach gezahlter Grunderwerbsteuer trägt das Amt Sie nicht als Eigentümer ein. Notarinnen und Notare steuern den Antrag; Bodenrichtwerte finden Sie in BORIS-BW.

Quelle: Amtsgericht Sigmaringen; GrundbuchamtQuelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BW

Wärmeplan und Donau-Hochwasser prüfen

Stadt und Stadtwerke erarbeiten seit Januar 2026 den Wärmeplan (Ziel klimaneutral bis 2040) — relevant für künftige Heizungsentscheidungen. An der Donau lohnt vor dem Kauf der Blick in die Hochwassergefahrenkarten des Landes (UDO), flurstückscharf.

Quelle: Stadtwerke Sigmaringen; WärmeplanungQuelle: Hochwasser BW; Gefahrenkarten

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen für Käuferinnen und Käufer in Sigmaringen

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Sigmaringen?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Baden-Württemberg?
  • Wann brauche ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung?

In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % der Gegenleistung (meist des Kaufpreises). Die Steuer entsteht mit wirksamem Kaufvertrag. Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts trägt das Grundbuchamt Sie nicht als Eigentümer ein.

Quelle: service-bw; Grunderwerbsteuer 5 %

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kosten Notar und Grundbuch?
  • Wer zahlt die Maklercourtage?

Neben der Grunderwerbsteuer (5 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) an — die genaue Höhe hängt von Kaufpreis und Beurkundungsumfang ab. Bei Wohnimmobilien gelten die bundesweiten Maklerregeln (u. a. hälftige Teilung, sofern ein Makler eingeschaltet ist). Planen Sie Steuer und Gebühren als Eigenkapital ein.

Quelle: service-bw; Kaufnebenkosten Steuer

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Welche Adresse hat das Grundbuchamt?

Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Sigmaringen, Fidelis-Graf-Straße 2, 72488 Sigmaringen. Notarinnen und Notare übermitteln Eintragungsanträge; Privatpersonen beantragen Auszüge schriftlich bei berechtigtem Interesse.

Quelle: Amtsgericht Sigmaringen; Grundbuchamt

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz nach der Reform?
  • Welcher Hebesatz B gilt ab 2025?
  • Was bedeutet das Bodenwertmodell in BW?

Für die neue Grundsteuer (ab 2025) gilt in Baden-Württemberg das bodenwertbezogene Landesmodell (Fläche × Bodenrichtwert — kein Verkaufspreis). Das Finanzamt setzt den Messbetrag, die Stadt den Hebesatz. Grundsteuer B: 530 % ab dem 1. Januar 2025; Grundsteuer A: 300 %.

Quelle: Stadt Sigmaringen; Grundsteuer Hebesatz

  • Wo finde ich den Bodenrichtwert?
  • Was ist BORIS-BW?
  • Ist der Bodenrichtwert der Kaufpreis?

Amtliche Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss über BORIS-BW. Der Wert ist ein durchschnittlicher Lagewert je Quadratmeter unbebauten Bodens in einer Zone — kein Kaufpreis Ihres konkreten Objekts. In BW fließt er auch in die neue Grundsteuerbewertung ein.

Quelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BW

  • Was bedeutet die Wärmeplanung für Käufer?
  • Gibt es schon Fernwärme-Eignungsgebiete?
  • Bis wann soll der Wärmeplan fertig sein?

Seit Januar 2026 läuft die kommunale Wärmeplanung mit den Stadtwerken; Fertigstellung ist für 2026 geplant. Der Plan soll Eignungsgebiete für Wärmenetze und Einzelversorgung ausweisen — Ziel klimaneutrale Wärme bis 2040. Für Heizungstausch und Sanierung den Plan und aktuelle Förderprogramme prüfen.

Quelle: Stadtwerke Sigmaringen; Wärmeplanung

  • Sollte ich Hochwasser an der Donau prüfen?
  • Wo finde ich die Hochwassergefahrenkarte?

Ja — vor dem Kauf flurstückscharf in den Hochwassergefahrenkarten Baden-Württembergs (UDO) nachschauen. Die Karten zeigen Überflutungsflächen und -tiefen für unterschiedliche Szenarien; HQ100 gilt als festgesetztes Überschwemmungsgebiet.

Quelle: Hochwasser BW; Gefahrenkarten

  • Fallen Erschließungsbeiträge an?
  • Gibt es eine Erschließungsbeitragssatzung?

Die Stadt hat eine Erschließungsbeitragssatzung. Ob und wann Beiträge für ein konkretes Grundstück fällig werden, hängt von Erschließungsstand und Bescheid ab — klären Sie das vor dem Kauf mit Verkäufer und Stadtverwaltung.

Quelle: Stadt Sigmaringen; Erschließungsbeitragssatzung

  • Wie vormerken Familien einen Kita-Platz nach dem Kauf?
  • Reicht ein Mietvertrag für die Vormerkung beim Umzug?

Über das digitale Vormerksystem der Stadt (seit 1. September 2024), bis zu drei Wunscheinrichtungen. Beim Zuzug geben Sie die künftige Adresse und den Umzugstermin an und laden Nachweise (z. B. Kauf-/Mietvertrag) hoch — ohne Dokumente keine Weiterleitung an die Einrichtungen.

Quelle: Stadt Sigmaringen; Kita Zuzug

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