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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Backnang – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Wer in Backnang kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5,0 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis. Beim Mieten gilt seit dem 1. Januar 2026 die Mietpreisbremse und die abgesenkte Kappungsgrenze von 15 % in drei Jahren — relevant, falls Sie vermieten oder selbst noch mieten. Die Hebesätze der neuen Grundsteuer (Reform ab 2025) liegen laut Haushaltssatzung seit dem 1. Januar 2026 bei 330 % für Grundsteuer A und B.
Quelle: Finanzämter BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Baden-Württemberg; MietpreisbremseQuelle: Stadt Backnang; Hebesätze 2026
Neben Grunderwerbsteuer kalkulieren Sie Notar- und Grundbuchkosten ein. Für Grundbuchangelegenheiten im Amtsgerichtsbezirk Backnang ist zentral das Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen zuständig — nicht das Amtsgericht Backnang vor Ort. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Zahlung der Grunderwerbsteuer ist Voraussetzung für die Eigentumseintragung.
Quelle: Amtsgericht Backnang; Grundbuchzuständigkeit
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die neue Grundsteuer nach der Reform. Baden-Württemberg nutzt das modifizierte Bodenwertmodell: Das Finanzamt setzt den Messbetrag aus Grundstücksfläche und Bodenrichtwert; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz. Der Hebesatz B beträgt 330 % (Stand Haushalt 2026). Das ist kein Verkaufspreis- oder Marktwertmodell.
Quelle: Stadt Backnang; Grundsteuer ReformQuelle: Finanzministerium BW; Bodenwertmodell
Die kommunale Wärmeplanung Version 1.0 zeigt in Planhinweiskarten, wo eher Wärmenetze oder individuelle Lösungen (etwa Wärmepumpen) im Vordergrund stehen. Der Plan ist informell und ersetzt keine gebäudespezifische Beratung — prüfenswert vor Sanierung oder Heizungswechsel.
Quelle: Stadt Backnang; Wärmeplanung
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Ja. In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % — einheitlich für alle Gemeinden, also auch für Backnang. Bemessungsgrundlage ist in der Regel der notariell vereinbarte Kaufpreis. Die Steuer wird nach Beurkundung vom Finanzamt festgesetzt.
Zusätzlich zur Grunderwerbsteuer (5,0 %) fallen Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Maklercourtage nur, wenn vereinbart (Bestellerprinzip beim Kauf beachten). Die genaue Summe hängt vom Kaufpreis und dem Leistungsumfang ab — Ihr Notar nennt die voraussichtlichen Kosten.
Für Grundbuchangelegenheiten im Amtsgerichtsbezirk Backnang ist zentral das Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen zuständig. Das Amtsgericht Backnang vor Ort führt das Grundbuch nicht mehr. Auszüge und Eintragungen laufen über Waiblingen bzw. Ihren Notar.
Seit dem 1. Januar 2026 liegen die Hebesätze laut Haushaltssatzung bei 330 % für Grundsteuer A und B (neue Grundsteuer nach der Reform ab 2025). In Baden-Württemberg gilt das modifizierte Bodenwertmodell: Das Finanzamt setzt den Messbetrag aus Fläche und Bodenrichtwert; die Stadt multipliziert mit dem Hebesatz. Das ist kein Marktwert- oder Verkaufspreismodell.
Quelle: Stadt Backnang; Hebesätze 2026Quelle: Finanzministerium BW; BodenwertmodellQuelle: Stadt Backnang; Grundsteuer Reform
Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW). Für die neue Grundsteuer fließen Fläche und Bodenrichtwert in den Grundsteuerwert ein. Den Wert für Ihr Flurstück prüfen Sie in BORIS-BW oder im Grundsteuerbescheid des Finanzamts.
Quelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BWQuelle: Finanzministerium BW; Bodenrichtwert
Die Wärmeplanung Version 1.0 enthält Planhinweiskarten zu möglichen Wärmenetzeignungsgebieten und Vorranglagen für Einzelversorgung. Der Plan ist informell und ersetzt keine gebäudespezifische Sanierungsberatung; er löst keinen Anschlusszwang aus. Vor Kauf oder Heizungswechsel lohnt der Blick in die Karten der Stadt.
Backnang ist Endpunkt von S3 und S4 (VVS); die Stadt nennt rund 30 Minuten S-Bahn zur Region Stuttgart. Per Auto führt die A81 (Abfahrt Mundelsheim) in etwa 15 Minuten zur Stadtmitte. Für Eigentümer mit Arbeitsplatz in der Region ist das ein zentrales Standortargument.
Elternbeiträge sind üblich und nicht pauschal beitragsfrei. Der Träger legt die Höhe fest (oft abhängig von Einkommen, Kinderzahl und Betreuungszeit). Bei Überforderung ist eine Ermäßigung über das Jugendamt möglich — relevant für das Familienbudget nach dem Umzug.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden