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Aktuell haben wir keine Immobilien zum Kaufen in Leutenbach - Württ – aber das kann sich schnell ändern. Schau gern bald wieder vorbei!
Für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025) nennt die Gemeinde aktuell den Hebesatz B mit 200 % und A mit 530 % (Beschluss des Gemeinderats am 26. November 2024 für das Erhebungsjahr 2025; Stand der Gemeinde-Veröffentlichung). Das Finanzamt setzt den Messbetrag nach dem Landesmodell, die Gemeinde den Hebesatz. Beim Mieten gilt keine Mietpreisbremse; die Grunderwerbsteuer ist landeseinheitlich (Bundesland-Block).
Quelle: Gemeinde Leutenbach; Grundsteuer-HebesätzeQuelle: Gemeinde Leutenbach; Hebesatz-Beschluss 2025Quelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse
Am 14. Mai 2024 hat der Gemeinderat die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Ortsmitte Nellmersbach“ beschlossen (Durchführung: STEG Stadtentwicklung GmbH ab 20. Juni 2024). Das Land fördert über das Landessanierungsprogramm mit 800.000 Euro; private Eigentümerinnen und Eigentümer können Zuschüsse für Gebäudemodernisierung beantragen. Geltungsbereich und Förderhinweise stehen auf der Gemeinde-Seite.
Quelle: Gemeinde Leutenbach; Sanierungsgebiet Nellmersbach
Nach dem Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg war Leutenbach nicht verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung aufzustellen. Der Gemeinderat hat sie 2021 trotzdem beschlossen (Planungsbüro greenventory). Öffentliche Vorstellung am 24. April 2024 in der Rems-Murr-Halle; Ziel ist eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2040. Der Plan ist Strategie, keine fertige Netzpflicht Straße für Straße — Abschlussbericht als PDF auf der Gemeinde-Seite.
Quelle: Gemeinde Leutenbach; Kommunale WärmeplanungQuelle: Gemeinde Leutenbach; Wärmeplan-Bericht PDF
Zuständig ist das Amtsgericht Waiblingen — Grundbuchamt, Winnender Straße 27. Nach dem Starkregen vom 3. Juni 2024 arbeitet Leutenbach mit Berglen, Winnenden und dem Regierungspräsidium Stuttgart an einem hydrologischen Modell für das Einzugsgebiet des Buchenbachs (Vereinbarungen 2024). Ob ein Flurstück betroffen ist, zeigen die Hochwassergefahrenkarten im BürgerGIS und beim Land — nicht die Ortslage allein.
Quelle: Amtsgericht Waiblingen; GrundbuchamtQuelle: Gemeinde Leutenbach; Hochwasser FAQ Juni 2024Quelle: Gemeinde Leutenbach; Hochwassergefahrenkarten
Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:
Landesweit 5 % der Bemessungsgrundlage (meist Kaufpreis) — Kurzüberblick auch im Bundesland-Block der Ortsbeschreibung. Dazu kommen typischerweise Notar- und Grundbuchgebühren; Maklerkosten richten sich nach Vereinbarung.
Die Gemeinde nennt aktuell Hebesatz B 200 % und Hebesatz A 530 % für die neue Grundsteuer nach der Reform (ab 2025). In Baden-Württemberg ermittelt das Finanzamt den Messbetrag nach dem modifizierten Bodenwertmodell — nicht nach dem aktuellen Verkaufspreis. Die Gemeinde wendet den Hebesatz an.
Quelle: Gemeinde Leutenbach; HebesätzeQuelle: Finanzministerium BW; Bodenwertmodell
Zuständig ist das Amtsgericht Waiblingen — Grundbuchamt, Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen (Leutenbach mit Nellmersbach und Weiler zum Stein liegt im Bezirk). Online-Anträge auf Grundbuchausdruck laufen über das Landesportal.
Quelle: Amtsgericht Waiblingen; GrundbuchamtQuelle: Justiz BW; Grundbuchausdruck
Der Gemeinderat hat am 14. Mai 2024 die förmliche Festlegung beschlossen; Sanierungsträger ist die STEG (ab 20. Juni 2024). Das Land stellt über das Landessanierungsprogramm 800.000 Euro bereit. Private Eigentümerinnen und Eigentümer im Geltungsbereich können Zuschüsse für Gebäudemodernisierung beantragen — vor Maßnahmenbeginn mit STEG und Gemeinde klären.
Die Gemeinde hat die Planung freiwillig aufgestellt (Gemeinderat 2021, Vorstellung 24. April 2024, Ziel 2040). Sie ist ein strategischer Plan, keine fertige Netzpflicht. Vor einem Heizungstausch lohnt der Blick in den Abschlussbericht auf der Gemeinde-Seite.
Öffentliche Bodenrichtwerte stellt Baden-Württemberg über BORIS-BW der Gutachterausschüsse kostenfrei bereit. Die Werte sind zonenscharf und ersetzen keine Verkehrswertermittlung für den konkreten Kauf.
Ja — flurstückbezogen. Nach dem Starkregen am 3. Juni 2024 entsteht mit Berglen, Winnenden und dem Regierungspräsidium Stuttgart ein Modell für das Buchenbach-Einzugsgebiet. Ergänzend: HWGK im BürgerGIS und die Landes-Hochwassergefahrenkarten. Technischer Schutz ersetzt die gesetzliche Eigenvorsorge nicht.
Quelle: Gemeinde Leutenbach; Hochwasser FAQQuelle: Land Baden-Württemberg; Hochwassergefahrenkarten
Die Gemeinde veröffentlicht Anschlussbeiträge u. a. Wasser 5,40 €/m² Geschossfläche (zzgl. MwSt.), Kanal 6,40 €/m² und Klär 2,55 €/m². Ob Ihr Grundstück beitragspflichtig ist, hängt von der jeweiligen Anlage ab — vor dem Kauf bei der Bauverwaltung klären. Untere Baurechtsbehörde ist der Gemeindeverwaltungsverband Winnenden.
Quelle: Gemeinde Leutenbach; AnschlussbeiträgeQuelle: Gemeinde Leutenbach; Baurecht GVV
Das Land fördert selbst genutztes Wohneigentum über Wohnungsbau BW (Darlehen der L-Bank) — mit Einkommens- und Familienvoraussetzungen. Details stehen beim Ministerium; Kurzüberblick auch im Bundesland-Block.
Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 01.09.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden