Immobilien zum Kaufen in Weinstadt

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Das Wichtigste zum Kaufen in Weinstadt

Wer in Weinstadt kauft, zahlt in Baden-Württemberg 5,0 % Grunderwerbsteuer vom Kaufpreis. Beim Mieten gilt seit dem 1. Januar 2026keine Mietpreisbremse mehr — relevant, falls Sie vermieten oder die Marktlage einschätzen.

Quelle: Service-BW; GrunderwerbsteuerQuelle: Land Baden-Württemberg; Mietpreisbremse Kulisse

Wie funktioniert die neue Grundsteuer vor Ort?

Der Gemeinderat setzte am 12. Dezember 2024 den Hebesatz der Grundsteuer B auf 285 % fest (Grundsteuer A: 390 %), gültig ab dem 1. Januar 2025. In Baden-Württemberg gilt das modifizierte Bodenwertmodell (Grundstücksfläche × Bodenrichtwert) — keine Verkehrswert-Bewertung des Gebäudes. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an.

Quelle: Stadt Weinstadt; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzamt BW; Grundsteuer neu

Was sagt der kommunale Wärmeplan?

Weinstadt hat gemeinsam mit den Stadtwerken eine kommunale Wärmeplanung erarbeitet. Der Plan zeigt Eignungsgebiete für Nahwärme und dezentrale Lösungen — strategisch, ohne Anschlusszwang. In Endersbach und Beutelsbach bestehen bereits Nahwärmenetze der Stadtwerke, die weiter ausgebaut werden.

Quelle: Stadt Weinstadt; Wärmeplanung

Wo liegt das zuständige Grundbuchamt?

Für Weinstadt ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen zuständig (Winnender Straße 27). Die Eintragung im Grundbuch folgt erst nach der Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts zur Grunderwerbsteuer. Notarielle Beurkundung übernimmt ein freier Notar.

Quelle: Stadt Weinstadt; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Waiblingen; Grundbuchamt

Bundesland Baden-Württemberg:

  • Grunderwerbsteuer: 5,0 %
  • Mietpreisbremse / Kappungsgrenze: nicht landesweit, nur in per Verordnung bestimmten Gemeinden (Ort: Fließtext)
  • Neue Grundsteuer: Bodenwertmodell; kommunaler Hebesatz siehe Fließtext
  • Solarpflicht: Neubau und wesentliche Dachsanierung (KlimaG BW)

Zusätzliche Info zum Bundesland Baden-Württemberg:

Häufige Fragen zum Kaufen in Weinstadt

  • Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer beim Kauf in Weinstadt?
  • Welcher GrESt-Satz gilt in Baden-Württemberg?
  • Fallen in Weinstadt 5 Prozent Grunderwerbsteuer an?

Ja — in Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % des Kaufpreises. Sie entsteht in der Regel mit dem notariellen Kaufvertrag; erst nach Zahlung und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts folgt die Grundbucheintragung.

Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer

  • Welche Kaufnebenkosten kommen typischerweise dazu?
  • Was kostet Notar und Grundbuch zusätzlich?
  • Muss ich Maklerkosten einplanen?

Neben der Grunderwerbsteuer (5,0 %) fallen Notar- und Grundbuchkosten nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an (oft grob rund 1,5–2 % des Kaufpreises zusammen). Maklerprovision ist Verhandlungssache und richtet sich nach dem Bestellerprinzip bzw. der Vereinbarung im Kaufvertrag.

Quelle: Service-BW; Grunderwerbsteuer

  • Wie hoch ist der Grundsteuer-Hebesatz in Weinstadt?
  • Welcher Hebesatz gilt nach der Grundsteuerreform?
  • Welches Bewertungsmodell gilt in Baden-Württemberg?

Ab dem 1. Januar 2025 (neue Grundsteuer nach der Reform) gilt Hebesatz B 285 % und Hebesatz A 390 % (Gemeinderatsbeschluss vom 12. Dezember 2024). Baden-Württemberg bewertet nach dem modifizierten Bodenwertmodell (Fläche × Bodenrichtwert) — nicht nach dem aktuellen Verkaufspreis des Gebäudes. Das Finanzamt setzt den Messbetrag; die Stadt wendet den Hebesatz an.

Quelle: Stadt Weinstadt; Grundsteuer HebesätzeQuelle: Finanzamt BW; Grundsteuer neu

  • Wo ist das zuständige Grundbuchamt für Weinstadt?
  • Welches Amtsgericht führt das Grundbuch?
  • Kann ich den Grundbuchauszug in Waiblingen beantragen?

Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Waiblingen, Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen. Grundbuchauszüge beantragen Sie dort bzw. über die Justizportale Baden-Württembergs. Die notarielle Beurkundung übernimmt ein freier Notar.

Quelle: Stadt Weinstadt; GrundbuchamtQuelle: Amtsgericht Waiblingen; Grundbuchamt

  • Wo finde ich den Bodenrichtwert für Weinstadt?
  • Wie hängt der Bodenrichtwert mit der Grundsteuer zusammen?
  • Gibt es BORIS-BW für Weinstadt?

Bodenrichtwerte veröffentlicht der Gutachterausschuss; in Baden-Württemberg sind sie über BORIS-BW einsehbar. Im Bodenwertmodell fließt der Bodenrichtwert in den Grundsteuerwert ein — er ist kein aktueller Verkaufspreis Ihrer Immobilie.

Quelle: Gutachterausschüsse BW; BORIS-BWQuelle: Stadt Weinstadt; Grundsteuer Modell

  • Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung beim Hauskauf?
  • Gibt es Nahwärme in Endersbach oder Beutelsbach?
  • Muss ich mich an ein Wärmenetz anschließen?

Der kommunale Wärmeplan zeigt Eignungsgebiete für Nahwärme und dezentrale Lösungen — strategisch, ohne Anschlusszwang. In Endersbach und Beutelsbach betreiben die Stadtwerke bereits Nahwärmenetze mit Ausbauperspektive. Vor dem Kauf lohnt der Blick in die veröffentlichten Karten der Stadt.

Quelle: Stadt Weinstadt; Wärmeplanung

  • Was zahlen Familien nach dem Kauf für die Kita?
  • Sind Kita-Plätze in Weinstadt beitragsfrei?
  • Gibt es eine Sozialstaffelung der Kita-Gebühren?

Elternbeiträge werden erhoben; eine landesweite Beitragsfreiheit gibt es in Baden-Württemberg nicht. Weinstadt staffelt nach Betreuungszeit und Alter, mit optionaler Sozialstaffelung. Für die Haushaltsplanung zählen Satzung und Anmeldung über die Stadt.

Quelle: Stadt Weinstadt; Kinderbetreuung

  • Wie ist Weinstadt an Stuttgart angebunden — relevant für den Arbeitsweg?
  • Welche S-Bahn-Linie bedient Weinstadt?
  • Liegt Weinstadt im VVS-Tarifgebiet?

Ja — Weinstadt liegt im VVS. Die S2 hält in Endersbach und Beutelsbach und verbindet das Remstal mit Stuttgart (typisch rund 25 Minuten bis zum Hauptbahnhof tief). Das prägt die Speckgürtel-Lage für Berufspendler.

Quelle: VVS; Fahrplan und TarifQuelle: S-Bahn Stuttgart; Linie S2

Keine Rechtsberatung; Alle Angaben ohne Gewähr. Stand vom 31.07.2026. Mit KI ermittelt; kann Fehler enthalten. Aktueller Stand kann abweichen. Fehler gefunden? Bitte Meldung an: Fehler melden

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